Siehe Frage. Bin noch nicht gemustert . Können die mich während des Studiums ziehen wenn ich tauglich bin? Danke für die Antwort( vllt mit Quelle) Gruß Josh
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Der Bund nimmt defintiv Rücksicht auf Studierende und Auszubildende! Meist ziehen sie erst nach vollendeter Ausbildung/Studium in seltenen Fälle vorher bzw mittendrin! Du bekommst vor deinem Einberufungsbescheid ein Schreiben in dem deine momentane Beschäftigung abgefragt wird und darin kannst du dann um eine zurückstellung bitten! Viel Glück
gibt eine interne Anweisung, dass Abiturienten direkt nach dem Abi und vor dem Studium ihren Dienst leisten sollen. Selbst eine erfolgreiche Zulassung vorm Einberufungsbescheid hilft da nicht (habe selbst versucht Widerspruch einzulegen, erfolglos). Bis zum dritten Semester können Sie dich im Studium ziehen. Ansonsten erst danach. Bei nem Bachelor und Master ist die Sache wieder ein wenig schwieriger, da können die unter Umständen bei nicht konsekutiven Masterstudiengängen nach den Bachelor ziehen. http://www.aga-macht-gaga.de/einberufung.html

kann er zwar, aber man wird schon rücksicht auf dich nehmen und dich entweder davor oder danach einziehen oder falls du es wünscht zum Ende eines semesters usw. kannst das mit dem Kreiswehrersatzamt besprechen