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Nächstes Jahr bin ich mit der Schule fertig und will studieren.Kann der Bund mich im Studium ziehen?

gefragt von JoshJosh am 11.01.2009 um 16:42 Uhr

Siehe Frage. Bin noch nicht gemustert . Können die mich während des Studiums ziehen wenn ich tauglich bin? Danke für die Antwort( vllt mit Quelle) Gruß Josh


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Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 11. Januar 2009 16:43
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Nur vorher oder nachher, aber nicht mittendrin.


anonym
beantwortet von juleundchriss am 12. Januar 2009 22:24
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Der Bund nimmt defintiv Rücksicht auf Studierende und Auszubildende! Meist ziehen sie erst nach vollendeter Ausbildung/Studium in seltenen Fälle vorher bzw mittendrin! Du bekommst vor deinem Einberufungsbescheid ein Schreiben in dem deine momentane Beschäftigung abgefragt wird und darin kannst du dann um eine zurückstellung bitten! Viel Glück


anonym
beantwortet von Chrischiii am 12. Januar 2009 22:59
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gibt eine interne Anweisung, dass Abiturienten direkt nach dem Abi und vor dem Studium ihren Dienst leisten sollen. Selbst eine erfolgreiche Zulassung vorm Einberufungsbescheid hilft da nicht (habe selbst versucht Widerspruch einzulegen, erfolglos). Bis zum dritten Semester können Sie dich im Studium ziehen. Ansonsten erst danach. Bei nem Bachelor und Master ist die Sache wieder ein wenig schwieriger, da können die unter Umständen bei nicht konsekutiven Masterstudiengängen nach den Bachelor ziehen. http://www.aga-macht-gaga.de/einberufung.html


mw14beluga
beantwortet von mw14beluga am 11. Januar 2009 16:43
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nein


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 11. Januar 2009 16:45
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kann er zwar, aber man wird schon rücksicht auf dich nehmen und dich entweder davor oder danach einziehen oder falls du es wünscht zum Ende eines semesters usw. kannst das mit dem Kreiswehrersatzamt besprechen


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