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Nachzahlung rechtens?

gefragt von Kimba25Kimba25 am 05.11.2009 um 7:53 Uhr

Hallo,

ich habe heute vom Job Center eine Nachzahlung bekommen. Ich habe zum 15.Oktober 09 eine 50% Stelle in meinem Beruf aufgenommen, bin auch sehr froh das dass geklappt hat. Das Job Center will nun vom 15-31.10.09 ca. 200€ von mir wiederhaben. Ich bin alleinerziehende Mutter, ich bekomme Kindergeld sowie Unterhaltszahlungen vom Kindesvater-die nicht die Welt sind- aber ich auch hier froh bin etwas zu bekommen. Ich habe von 15.10.09 -31.10.09 ca. 370 € verdient, da ich für den November 09 keine Leistungen mehr vom Job Center mehr bekomme jedoch eine Warmmiete von 550€ zu bezahlen habe fordern sie von mir jetzt ca. 200€ zuviel gezahlte Leistungen zurück. Ist das rechtens? Das nächste Problem ist auch noch das ich vom E-Werk ne Rechnung über 220 Euro erhalten habe und sowie die Nachzahlung vom Job-Center kaum bezahlen kann, was soll ich machen?

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ARGE x 1.111 Nachzahlung x 166 Job Center x 32

VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 5. November 2009 17:59
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otter58 hat es schon angesprochen:
Entscheidend ist, wann das Geld auf deinem Konto angekommen ist (Tatsachen- + Zuflussprinzip; notfalls mit Kontoauszug belegen):

Bis zum 31.10.: dann kanndie ARGE zurückfordern, wobei du dich mit der Forderungseinzugsabteilung über die Rückzahlungsmodalitäten einigen kannst.
Auf jeden Fall gilt, dass du durch die Rückzhalung nicht erneut in die Bedürftigkeit fallen darfst.
Ab 01.11.: ARGE darf nicht anrechnen und rückfordern, auch wenn die Arbeit im Oktober geleistet wurde.
Tipps: bei Geld ab 01.11. Widerspruch einlegen; bei Geld vor dem 01.11. Ratenzahlung mit ARGE und ggf. auch mit Stromanbieter vereinbaren. Wird in der Regel anstandslos genehmigt.

Kommentar von Simple_avatar8smallKimba25 am 5. November 2009 19:47

Also das Geld kam lt. Kto-Auszug am 20.10.09 aufs Konto. Also es ist so das mir das Geld mit der Rückforderung nicht ausreichen wird. Ich habe zusätzlich zum Gehalt das ausm Oktober resultiert ca. 280 Euro vom Amt für den November bekommen. Mein Gehalt sowie der kleine Zuschuss reichen gerade für die November Miete aber trotzallem hab ich noch die Rückzahlung am Hals sowie die Rechnung vom Stromanbieter. Mit Ki-Geld und Kindesunterhalt kann ich die Rechnungen nicht begleichen das Geld ist zuwenig. Entweder essen ich und mein Kind etwas und zahlen Telefonrechnung und einen Ratenvertrag mit dem Amt Ratenzahlung für eine Wohnungskaution oder ich zahle Rechnungen und habe nix zum essen, was nun?

Bitte helft mir so gut es geht.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 20:27

Du wirst mit denen sprechen müssen, bei denen du Schulden hast, und um kleinere Raten und/oder vorübergehendes Aussetzen der Zahlung bitten müssen.
Zumindest die ARGE wird in der Regel darauf eingehen.
Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, evtl. in diesem Monat eine sogenannte Tafel aufzusuchen, wo Lebensmittel an Bedürftige verteilt werden.
Kostet zwar etwas Überwindung, aber es ist heute keine Schande mehr.

Kommentar von Simple_avatar8smallKimba25 am 11. November 2009 14:30

Du mit nem Besuch bei der Tafel hab ich auch keine Probleme-wirklich net- Ich frag mich nur ob das Rechtens ist?


anonym
beantwortet von otter58 am 5. November 2009 14:46
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Hast du denn im Monat Oktober überhaupt schon Gehalt bekommen. Wenn nicht, darf die ARGE auch nichts zurückfordern. Hast du im Oktober Gehalt bekommen muss die ARGE das auf den Gesamtmonat als Einkommen anrechnen. Das gibt dann aber auch keine Aufhebung ab dem 15. sondern eine Reduzierung der Leistungen für den Monat Oktober.

Kommentar von Simple_avatar8smallKimba25 am 5. November 2009 19:49

Ich habe für die Zeit vom 15.10-31.10.09 ca.370€ Gehalt bekommen, diese flossen am 29.10.09 auf mein Konto. Ich hoffe ich konnte dir deine Frage beantworten?

Kommentar von otter58 am 5. November 2009 21:17

..dann kann das mit der Rückforderung schon hinkommen. Aber du brauchst das Geld nicht gleich zurückzahlen. Wenn die Zahlungsaufforderung kommt, dann bitte um Stundung und Ratenzahlung. Die Regelungen des Forderungseinzugs sind relativ human, die kommen nicht gleich mit dem Gerichtsvollzieher.Also zumindest diese Forderung sollte dich im Moment nicht zu sehr bedrücken. Mit dem E-Werk läasst sich sicher auch wegen einer Ratenzahlung reden.


anonym
beantwortet von Morti am 5. November 2009 07:55
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Ja, wenn du zu der zeit gearbeitet hast, hast du unberechtigt Leistung bekommen, diese musst du zurückzahlen. Das kannst du aber in raten tun. Ist mit dem Zollamt telefonisch recht einfach und die sind kulant bei der Ratenhöhe. Lass aber überprüfen, ob dir aufstockendes ALG2 zusteht und ob sie dir die Nachzahlung für Heizkosten übernehmen. Wenn nicht - du kannst auch Wohngeld beantragen.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 5. November 2009 07:55
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Ganz egal wie dieser Fall jetzt aus geht, Du muß auf jeden Fall zum Amt gehen und Unterstützung beantragen.


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