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Nachweiss zur Arbeitssuche bei Insolvenz

gefragt von Traxdata am 06.03.2008 um 9:07 Uhr

Hallo, bin seit 2004 in der Insolvenz habe Heute von meinen Insolvenzverwalter Bescheid bekommen das ein Gläubiger Auskunft möchte ob ich meinen Bemühungen nachkomme ,ein neues Anstellungsverhältnis zu begründen mit anderen Worten ob ich mir Arbeit suche.Da ich seit 2004 auch Arbeitslos bin suche ich natürlich Arbeit was aber überwiegend Telefonisch (und mir die Nummern nicht Notiert habe) abläuft und ich nur Nachweisse darüber von den Arbeitgebern die eine Bewerbung haben wollten.Da ich mit dem Gläubiger schon immer Probleme hatte ist meine Frage welche Schwierikeiten er mir machen kann.


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. März 2008 09:13
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Für gewisse Zwecke mag eine Auflistung mit Firmennamen, Telefonnummern, Datum, Urzeit, Thema, Gesprächspartnern und Ergebnissen ausreichend sein. Wenn du aber schreibst, dass du seit 2004 arbeit suchst, dann solltest du deine Bewerbungsstrategie angesichts der ausbleibenden Erfolge überdenken! Viewlleicht kannst du es am Telefon nicht so gut oder du kommst nicht gut rüber? Melde dich doch zu einem Bewerbengstraining bei der Arbeitsagentur!

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 6. März 2008 09:23

Prima Tip!

Kommentar von Traxdata am 6. März 2008 09:47

Problem ist nicht die Bewerbungsstrategie (Bewerbungstraining beim Arbeitsamt schon mitgemacht) sondern ab ein Gewisses Alter(habe 30 Jahre voll)hast du Probleme einen Job zu bekommen.Aber darum geht es auch nicht meine Frage war ob der Gläubiger mir daraus ein Strick drehen kann und meine Insolvenz in Frage gestellt wird.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. März 2008 10:28

Nun... Ich bin 35 und kann mir problemlos innerhalb von 3 Monaten einen Job finden. Habs eben wieder mal gemacht und werde zum nächsten Monat nahtlos in eine andere Firma wechseln. Eine bekannte von mir ist 45 und bei ihr hat es trotz hoher Arbeitslosigkeit (über 12%) in unserer Region in kaum 2 Monaten geklappt. Also macht du irgenwas falsch.

Kommentar von Traxdata am 7. März 2008 07:15

Schön das du einer der wenigen bist der sich die Jobs aussuchen kann.Aber da du erst 35 Jahre bist und und zu der Generation gehörst die mit 15-17 Jahre angefangen hat zu Arbeiten muß du ja noch ein paar Jahre bist du erstmal an meine 30 Jahre kommst aber dürfte ja kein Problem sein da du dir die Jobs ja aussuchen kannst.Viel Glück


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. März 2008 18:26
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Die Nachweispflicht besteht gegenüber dem Insolvenzverwalter, nicht gegenüber dem einzelnen Gläubiger. Letztlich entscheidet das Insolvenzgericht im Streitfall, ob Deine Bemühungen zur Arbeitssuche ausreichend sind. Das entscheidet definitiv nicht ein einzelner Gläubiger...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. März 2008 09:21
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Ich kann Indy72 nur beipflichten. Für´s erste bleibt dir ja nichts anders übrig als das du deine Bemühungen, die du bisher unternommen hast auch so schilderst. Da, wo du Nachweise bringen kannst, schicke sie in Kopie hin.


Noddy
beantwortet von Noddy am 7. März 2008 09:50
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Vergessen Sie nicht das der/die Treuhänderin objektiv sein muss, da darf kein Gläubiger bevorzugt werden. Die Rangfolgen müssen strikt befolgt werden, niemand wird, egal wie er sich verhält, bevorzugt. Egal welche Wünsche er hat, letztendlich darf er sich nur an die Treuhänderin wenden. Die schaut sich seine überzogene, wahrscheinlich aggressive Forderung an und wird ihn auf das Deutsche Gesetz hinweisen! Lassen Sie sich nicht verunsichern, es gibt eine Rangliste und auf dieser Rangnummer bleibt er. Wenn Sie arbeitssuchend sind ist das hart für Sie, aber nicht für den Gläubiger. Es ist doch heutzutage sehr schwer eine faire Arbeitsstelle zu kriegen, das kann jeder Mitarbeiter der Arbeitsagenturen doch bestätigen. Vielleicht kriegen Sie von dort einen Nachweis für Ihre Treuhänderin das Sie korrekt zu Terminen kommen und auch alle Angebote nachverfolgen! Dafür werden diese Sachbearbeiter auch bezahlt, auch wenn Sie leider viel zu viele Arbeitslose betreuen.


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