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Nachweiss Gläubiger Insolvenz

gefragt von Achtpfoten am 14.04.2008 um 10:04 Uhr

Hallo, Habe vor ca 2 Wochen von einem Gläuber über meinen Treuhänder Bescheid bekommen das ich dahingehend gebeten werde ob ich meine Bemühungen nachkomme ein neues Anstellungsverhältnis zu begründen und wollte wissen welche Maßnahme ich dafür unternehme.Ich habe meinen Treuhänder dann Mitgeteilt was ich unternehme und wo ich mich Schriftlich Beworben habe.Jetzt bekomme ich vom Gläubiger Bescheid das ihnen meine Bemühungen nicht ausreichen würden eine neue Anstellung zu erlangen es wären zu wenig Bewerbungen ich sollte innerhalb der nächsten 3 Wochen meinen Treuhänder schlüssige Gründe vorlegen warum so wenige Bewerbungen.Ich bin 50 Jahre und bekomme nicht an jeder Ecke einen Job.


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MatthiasK1
beantwortet von MatthiasK1 am 14. April 2008 10:21
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Schicke eine Bewerbung an den Gläubiger, in der Du Dich als sein Assistent bewirbst.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 14. April 2008 12:50

Super Idee. DH. Mir sieht das ganze auch nach Schikane des Gläubigers aus.


Sully
beantwortet von Sully am 14. April 2008 10:12
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Ich bin selber in der Insolvenz. Seit eineinhalb Jahren bin ich (mit kurzer Unterbrechung) arbeitssuchend.

Nicht einmal hat mein Insolvenzberater mich aufgefordert, irgendwelche Bewerbungen vorzulegen.

Und das ein Gläubiger dazu berechtigt ist, über die Bemühungen der Arbeitssuche Auskunft zu erhalten, bezweifel ich.

Kommentar von Achtpfoten am 14. April 2008 10:17

Ich weiß nicht wie ich mit der Sache umgehen soll .Wollte mal meinen Treuhänder Anrufen ob das Rechtens ist

Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 14. April 2008 11:15

Mir hat mein Insolvenzverwalter auch letzte Woche erst geholfen: Als ich mein KFZ abgemeldet hatte, hat das Finanzamt mein Guthaben aus der KFZ-Steuer mit einer Schuld vor der Insolvenz verrechnet.

http://www.gutefrage.net/frage/handelt-das-finanzamt-rechtens

Daraufhin habe ich meinen Insolvenzverwalter kontaktiert, und der meinte, das das nicht rechtens sei, und ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen soll, was ich auch getan habe. Ergebnis ist noch offen.

Ich will damit nur sagen, das ein Insolvenzverwalter auch hilft, wenn man zu unrecht behandelt wird.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 14. April 2008 10:09
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Lass dich nicht in die Enge treiben; wenn der Gläubiger glaubt, dass das so einfach ist, kann er dir ja einen Job vermitteln.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 14. April 2008 10:16
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Nicht der Gläubiger, nur das Amtsgericht darf m.E. deine Bemühungen um Arbeit usw. als nicht ausreichend beurteilen.

Allerdings muss man beachten, dass diese Gläubiger das Amtsgericht schon entscheidend beeinflussen können.

Kommentar von Achtpfoten am 14. April 2008 10:19

das muß der Treuhänder doch auch wissen.


carlotte
beantwortet von carlotte am 14. April 2008 10:22
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Ich sehe deine Zwickmühle so, dass es dir sehr schwerfällt, etwas zu tun, weil du es tun musst. Und das finde ich auch ganz legitim. Ich denke aber, wenn du für dich verstehen kannst, dass es der Gläubiger ist, der auf lange Sicht auf Geld verzichtet und es ganz abschreiben muss, nachdem du die Rechnungen nicht bezahlt hast - warum auch immer -, dann kannst du seine Forderung vielleicht auch als berechtigt betrachten; und dann kann es dir leichter fallen, deine "Pflicht" zu erfüllen und dir irgendeine Arbeit suchen, die es dir ermöglicht, denen das Geld zurückzugeben, die das von dir zu erwarten haben.
Insolvenz ist mit Sicherheit nicht der Zustand, den man sich wünscht. Aber du hast durch dieses Verfahren die Möglichkeit, deine Schulden zu verringern, Fachberatung in Anspruch zu nehmen und deine Angelegenheiten wieder auf die Reihe zu bringen. Dafür legen die Gläubiger drauf. Nutz diese Chance! Viel Mut und viel Kraft wünsche ich dir dabei!





Noddy
beantwortet von Noddy am 15. April 2008 07:32
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Eine Person die Private Insolvenz angemeldet hat wird vom Staat geschützt. Sie haben nicht nur Pflichten (z.B. Pfändbaren Betrag dem Treuhänder monatlich überweisen)sondern auch den Vorteil das kein Gläubiger Sie kontaktieren darf. Weisen Sie den Gläubiger darauf hin das nur der Treuhänder sein Ansprechpartner ist. Wenn der Gläubiger Sie weiterhin belästigt dann können Sie ihn sogar anzeigen. Denn er versucht sich durch diese Einschüchterungstaktik einen Vorteil gegenüber von anderen Gläubigern zu verschaffen. Jeder Gläubiger hat einen Rang. Dieser Rang ist bindend und kann nicht durch unberechtigte Einflussnahme in Ihre Privatsphäre übersprungen werden. Bitte teilen Sie Ihrem/Ihrer Treuhänderin mit das sie von diesem Gläubiger eingeschüchtert werden. Der/Die Treuhänderin soll diesem Gläubiger dieses Verhalten per Brief gegebenenfalls unterbinden. Sie müssen nur dem Treuhänder Rede und Antwort stehen. Und ich bin mir sicher das Ihre Bemühungen irgendwann zu einer Arbeitsstelle führen werden. Einfach weiter Bewerben jeder kriegt mal seine Chance. Mein Mann und ich haben schon drei betriebsbedingte Kündigungen in den letzten paar Jahren mitgemacht und wieder neue Stellen gefunden. Wir warten bis heute auf nichtgezahlte Gehälter. Die damaligen Arbeitgeber haben auch Ihre Insolvenzverwalter die wir seit Jahren um diese Beträge anschreiben müssen. Wir warten geduldig als Gläubiger, irgendwann kommt ja vielleicht das Geld! Wenn nicht: so ist das Leben halt, es geht aber immer irgendwie weiter egal ob als P.I'ler oder als Gläubiger. Also Kopf hoch und weitermachen!


anonym
beantwortet von Feuerwald am 15. April 2008 12:36
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Ganz allgemein folgendes Zitat aus dem Lehrbuch für Insolvenzberater:

§ 290 InsO – Obliegenheiten des Schuldners

Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

  1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

  2. ... und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche .... zu erteilen ...

Die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit sollten daher dokumentiert und auf Verlangen des Treuhänders oder des Gerichtes auch entsprechend nachweisbar sein.

Es reicht nicht aus, nur arbeitslos beim Arbeitsagentur gemeldet zu sein und bspw. alle 14 Tage mal eine Bewerbung zu schreiben. Da wird zweifellos mehr an "redlichen" Bemühungen erwartet, so unsinnig das in unseren heutigen Zeiten auch erscheinen mag.

§ 296 InsO - Verstoß gegen Obliegenheiten

(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung eine seiner Obliegenheiten verletzt u n d dadurch die B e f r i e d i g u n g der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt; dies gilt nicht, wenn den Schuldner kein Verschulden trifft ....

Die Sache ist m.E. viel zu ernst für eine öffentliche Diskussionsrunde. Sie sollten sich von einer Schulderberatung oder sonst wem beraten lassen.

MfG Feuerwald


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