Dumm und naiv wie ich bin, habe ich ungesehen und ohne Probe zu fahren ein Auto bei EBay gekauft, das diverse Mängel hat (begutachtet durch GTÜ und nicht verkehrstauglich/-sicher), welche vom Verkäufer nicht angegeben wurden (er wußte es angeblich nicht, hat es aber als voll fahrbereites Bastlerfahrzeug verkauft). Nun fehlt aber der letzte TÜV-Bericht, nachdem der Wagen keine Mängel hatte, und der Verkäufer behauptet weiterhin, das er ihn mit schickte, was so nicht stimmt. Gut, ich verstehe, das er sein Restgeld will, doch muss er mir den letzten TÜV-Bericht nicht aushändigen und hat damit die Nachweispflicht, das der Wagen tatsächlich keine Mängel hatte, als er durch den TÜV kam? Wenn nun im TÜV-Bericht ein Teil der Mängel stehen, die in meinem GTÜ-Gutachten stehen, kann ich dann argl. Täuschung und Betrug geltend machen gegenüber dem Verkäufer sowei den Kaufbetrag nebst meinen eigenen Unkosten einfordern oder die Reparaturkosten verlangen - auch wenn der Wagen ein ungesehenes Bastelfahrzeug ist von Privatperson?

Leider keine Chance-da gekauft wie gesehen als Bastlerfahrzeug mit deinem Gebot bestätigt wurde.

Bastlerfahrzeug! Damit ist der Verkäufer auf der sicheren Seite. Hoffe du hast nicht soviel dafür gezahlt, ich glaube nicht das du dein Geld wiedersiehst.
Auch nicht, wenn der TÜV-Bericht zeigt, das einige Mängel bekannt waren und er sie - willentlich - nicht in der Artikelbeschreibung angab?
Uweles am 14. Juni 2009 14:30 Ein Bastlerfahrzeug ist definitiv nicht mehr gut in Schuss! Da ist wahrscheinlich nichts zu machen. Du kannst höchstens versuchen einen Anwalt zu fragen, aber der kostet dann ja auch Geld!
fahrbereites Bastlerfahrzeug ist ja nun was schwammiges. im bezug auf Bastlerfahrzeug würde ich nun fahrbereit eher so verstehen das es überhaupt fährt von verkehrstauglich steht da ja nun nix..aber ohne die Aution zu sehen ist da noch weniger zu sagen als jetzt schon. Je nach dem um wie viel Geld es geht sollte sich da vlt mal ein Anwalt drum kümmern.
Wenn der letzte TÜV Bericht nicht bestanteil der Aution war hast auch kein Recht ihn einzufordern.
Also ich würde sagen, dass man die Rückabwicklung des Kaufvertrages wenigstens versuchen sollte durchzuführen, zur Not auch unter Verwendung eines Anwalts. Wenn nachweisbar ist, dass der Verkäufer von den Mängeln gewusst haben muss, hat man auch gute Chancen, da wie schon gesagt, eine arglistige Täuschung vorliegt. Auch Privatpersonen dürfen nicht arglistig täuschen. Aber bloß den Wagen nicht reparieren lassen und auf darauf setzen, dass die Rechnung vom Verkäufer gezahlt werden muss, da man häufig auf den Kosten sitzen bleibt. In der Regel sollte man, bis der Streitfall geklärt ist, den Wagen im Zustand des Kauftages lassen. Wenn es um eine relativ große Summe geht (so ca. ab 500,00 €) würde ich sagen lohnt sich immer der Weg zum Anwalt.

Na ja, fahrbereites Bastlerauto - da kannst du nichts erwarten! Das kann ein Kfz mit kleinen Fehlern sein oder fahrender Schüttelrost! Da wirst du keine Forderungen stellen können.