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Nachversicherungspflicht der Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit

gefragt von Nine25 am 19.01.2009 um 14:28 Uhr

Hallo an alle,

der Sohn meiner Freundin ist arbeitslos geworden! Seine Krankenkasse fordert nun von ihm den Höchstbetrag zurück. Besteht seitens der KK nicht eine Nachversicherungspflicht für 4 Wochen???

Danke


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Husband
beantwortet von Husband am 19. Januar 2009 14:29
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Wenn er arbeitslos geworden ist, hat er sich doch sicher rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet oder? Dann zahlt das Amt die Beiträge.

Kommentar von Nine25 am 19. Januar 2009 14:33

das ist ein kl. Problem...sein Arbeitgeber zahlt rückwirkend am 15. des Monats und Alg II wird nur bei Bedürftigkeit gewährt, also für den Monat 07.08 kein AlgII Anspruch! Ist die KK nicht trotzdem verpflichtet???

Kommentar von Bffb33e4a869f24d3363c9bd160a1e30smallHusband am 19. Januar 2009 14:54

Was hat das denn mit der Zahlung des Lohns zu tun? Der AG zahlt die Krankenkasse bis zum Ende des Arbeitsvertrages. Dann meldet er sich Aárbeitslos und erhält Arbeitslosengeld I (nicht II).


nextefrage
beantwortet von nextefrage am 19. Januar 2009 14:55
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Wäre es nicht sinniger, wenn der Sohn Deiner Freundin einfach mal seine KK anruft oder mal hingeht? Die beißen nicht. Mit so wenig Daten ist eine gute Antwort schlecht zu geben. Er soll echt einfach mal anrufen und auch fragen, warum er den Höchstbeitrag zahlen soll- hat er eine Abfindung bekommen?


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 19. Januar 2009 14:59
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Wenn in 2008 keine Beiträge gezahlt wurden - war er in der entsprechenden Zeit nicht versichert.

Wenn die Krankenkasse eine Forderung an ihn hat, dann doch wohl nur, weil er etwas abgerechnet hat, was ihm nicht zusteht.


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