Hatte vor 22 min ne Frage gestellt, früher wurden die auch mal beantwortet!!!

Die drei Ausrufezeichen wirken wie Ohrfeigen... vielleicht wusste es niemand. Und eine Antwortgarantie gibt es hier auch nicht. Anell

Und jetzt noch eine (vermutlich unbefriedigende) Antwort: Wenn er arbeitslos wurde, dann müsste er sich doch auch arbeitslos gemeldet haben? In dem Fall würde er über die Arbeitsagentur versichert sein. Hat er das nicht getan, müssten sich die Freundin oder deren Sohn mal bei der KK erkundigen, warum der hohe Betrag gefordert wird. Es hilft manchmal auch, eine andere Kasse telefonisch zum Thema um Auskunft zu bitten. Oder einen Anwalt. Anell
Bei der AfA arbeitslos melden ... Leistungen beziehen (?!) ... warscheinlich eine Sperrzeit von x Wochen ...
Dann beginnt deine Krankenversicherung mit dem Beginn des 2ten Monats nachdem die Sperrzeit begonnen hat. Und sie kann auch rückwirkend hergestellt werden. Und für den einen Monat greift der nachgehende Leistungsanspruch --> somit keine Kosten für dich!
Ein Problem gibt es, wenn du keinen Anspruch auf Leistungen der AfA hast........

Nach Kündigung (auslauf deiner KV) bist Du automatisch noch 1 Monat kostenlos versichert. Danach solltest Du dich unbedingt freiwillig versichern, oder dich beim Arbeitsamt melden, damit diese die Beiträge weiterhin für Dich bezahlen!
Das mit dem einen Monat greift nur, wenn man innerhalb des Monats wieder versicherungspflichtig ist ... (max. 1 Monat also ohne Versicherung) ^^
UNd freiwillige KV beginnt immer nach dem Ende der Pflichmitgliedschaft : D

Hör mal, Geh zu Deiner Krankenkasse und stelle einen Antrag auf KV, es gibt eine gesetzliche Regelung, da wirst Du vom Zeitpunkt an versichert. Die sogenannte rückwirkende KV.
Stell hier solche Fragen nicht,weil die wenigsten es wissen. Also Du bist nicht ausgesteuert bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.

was will uns diese Aussage sagen?
Früher ist früher ist vorbei - oder was ?
Weils eine Versicherungspflicht gibt kommt Nachversicherung ja wohl nicht in Frage.