Nachtzuschlag in der Gastronomie?
Hallo zusammen, Meine Freundin ist Barkeeperin im Extrablatt und arbeitet häufig bin 1 oder 2 Uhr Nachts. Sie bekommt 8,50€ die Stunde und ist fest angestellt. Müsste sie nicht normalerweise nachtzuschlag bekommen ? Und wie sieht es mit Wochenendzuschlag aus? Denn sie arbeitet fast immer samstags, sonntags und an Feiertagen. Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke
3 Antworten
Nein, diese Arbeitszeiten gelten in der Gastronomie als üblich und werden daher nicht gesondert vergütet.
Das Gesetz verpflichtet jedoch nicht zur Zahlung von Zuschlägen für die
Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. Dies wird meist jedoch
in den Tarifverträgen geregelt - so auch in der Gastronomie.
Da steht auch nichts von Österreich. Es ist eine deutsche Domain.
Allerliebstes Zicklein, da steht auch nichts von Deutschland. Ich habe Verständnis für Dein deutsches Nationalbewusstsein, aber hier tummeln sich Leutchen aus allen deutschsprachigen Ländern und sogar aus Übersee!
Das hat nichts mit Nationalbewußtsein zu tun. Da mir nicht bekannt ist, dass es in Österreich das Cafe Extrablatt gibt, habe ich die Frage auf Deutschland bezogen.
Da musst Du zuerst einmal bekannt geben, für welches Land Du das wissen möchtest (Deutschland, Österreich, Schweiz).
In Österreich ist die Gesetzeslage anders. Da gibt es keine Tarifverträge, sondern branchenspezifische Kollektivverträge, die für alle Betriebe dieser Branche gelten. In der Gastronomie und Hotellerie gibt es keine Wochenendzuschläge, wohl aber Feiertagszuschläge.