Nachtzuschlag in der Gastronomie?

3 Antworten

Nein, diese Arbeitszeiten gelten in der Gastronomie als üblich und werden daher nicht gesondert vergütet.

Das Gesetz verpflichtet jedoch nicht zur Zahlung von Zuschlägen für die
Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. Dies wird meist jedoch
in den Tarifverträgen geregelt - so auch in der Gastronomie.

http://www.g-wie-gastro.de/abteilungen/personalbuero/sonstige-formulare/sonn-und-feiertagsarbeit.html

In Österreich ist die Gesetzeslage anders. Da gibt es keine Tarifverträge, sondern branchenspezifische Kollektivverträge, die für alle Betriebe dieser Branche gelten. In der Gastronomie und Hotellerie gibt es keine Wochenendzuschläge, wohl aber Feiertagszuschläge.

@Herb3472

Da steht auch nichts von Österreich. Es ist eine deutsche Domain.

@Zicke1008

Allerliebstes Zicklein, da steht auch nichts von Deutschland. Ich habe Verständnis für Dein deutsches Nationalbewusstsein, aber hier tummeln sich Leutchen aus allen deutschsprachigen Ländern und sogar aus Übersee!

@Herb3472

Das hat nichts mit Nationalbewußtsein zu tun. Da mir nicht bekannt ist, dass es in Österreich das Cafe Extrablatt gibt, habe ich die Frage auf Deutschland bezogen.

Da musst Du zuerst einmal bekannt geben, für welches Land Du das wissen möchtest (Deutschland, Österreich, Schweiz).