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Nachtspeicherofenwartung: In wie fern ist die jährliche Wartung verbindlich?

gefragt von obstgurke am 13.04.2008 um 22:58 Uhr

Folgendes Problem bzw. ist es eins? Die Nachtspeicheroefen in der Wohnung sollen einmal jährlich gewartet werden. Nun habe ich dies in den letzten zwei Jahren aber versäumt machen zu lassen. Kann ich deshalb nun Ärger mit meinem Vermieter bekommen (der demnächst einen Besuch angekündigt hat)? Die Öfen/der Ofen funktioniert übrigens tadellos, nur mit meinem Vermieter stehe ich etwas auf Kriegsfuss, deshalb die Sorge.


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. April 2008 23:01
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Normalerweise muss sich der Vermieter um die Wartung der Heizanlage kümmern. Er trägt ja sowohl die Kosten als auch die evtl. Konsequenzen. Du - als Mieter - kriegst dann irgendwann eine Mitteilung, wann die Wartung vorgesehen sei. Nutfalls kannst Du einen Ausweichtermin vereinbaren.


anonym
beantwortet von kleinemaus157 am 13. April 2008 23:06
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ICh selbst habe zwar keinen Nachtspeicherofen aber eine Gas-Etagenheizung. Sie muss auch regelmäßig gewartet werden. Aber damit habe ich s selbst nichts zu tun, da sich mein Vermieter darum kümmert. Ich bekomme dann von ihm den Termin wann die Wartung durchgeführt wird und ich bin dann da, oder gebe ihm den Schlüssel. Ich finde nicht, dass es die Aufgabe vom Mieter ist, Wartungstermine selbständig anzusetzen, da die Kosten normalerweise vom Vermieter zu tragen sind (jedenfalls war es bei mir bis jetzt immer so. Auch in den anderen Wohnungen, in denen ich gewohnt habe.) Gruß Anja


antoniusg
beantwortet von antoniusg am 14. April 2008 08:47
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Ein elektrischer Speicherofen ist zwar ökologisch und ökonomisch daneben, aber die Dinger sind nahezu wartungsfrei. Da sich keine beweglichen Teile darin befinden oder irgendwas (Gas) fließt, ist der Verschleiß nahezu auf 0.00.

Es sollten nur die elektrischen Anschlüsse ok sein, die Temperaturfühler und Thermostate sauber und frei sein und das Ansaugen der Luft und das Herausblasen nicht behindert werden.

Kommentar von Simple_avatar8smallCandyA am 14. April 2008 12:38

Tolle Antwort. Ich habe meine Speicheröfen (15 J. alt) übrigens noch nie warten lassen. DH :-)


CandyA
beantwortet von CandyA am 13. April 2008 23:11
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Eine jährliche Wartung finde ich ehrlich gesagt übertrieben. Steht das in deinem Mietvertrag, obstgurke?


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