Liebeslilie am 25.02.2009 um 11:40 Uhr
Ich habe noch eine weiter Frage zu der eben gestellten Frage:
http://www.gutefrage.net/frage/ist-autohandel-unangemeldet-verboten
Und zwar: Es ist ja inzwischen klar, dass das unangemeldet strafbar ist. Nur mal angenommen, ich würde dabei mitmachen, und die Autos zb. waschen und dafür nen kleinen Teil des Gewinnes bekommen. Würde ich mich damit auch strafbar machen? Müsste ich beweisen, dass ich davon nichts wusste oder müsste ich mir vorher sicherheitshalber den Gewerbeschein zeigen lassen?
Und wie hoch wäre die Strafe wohl ungefähr dafür? Nur Bußgeld oder wirklich Gefängnis??
Nochmals vielen Dank!

Wenn Du dafür Geld bekommst und nicht versteuerst, ist es Schwarzarbeit.

Natürlich machst du dich strafbar. Unversteuert Geld annehmen ist immer strafbar.
Also es ist ganz einfach: Entweder du hast einen Arbeitsvertrag oder du versteuerst es als Gewerbetreibender selbst.
also entweder du machst die als selbständiger in Form einer Beteiligung oder du machst dies als Angestellter. Als Angestellter müßtest du ja angemeldet sein und Sozialbeiträge und Steuern vom Arbeitgeber abführen lassen. Wenn du beteiligt bist, weiß du ja auch Bescheid und haftest für alles mit. Ins Gefängnis wirst du wegen Steuerhinzerziehung nicht unbedingt kommen, es sei denn es wäree in größerem Umfang oder es sind gestohlene Dinge. Aber auch die Geldbuße und Gerichtskosten werden so hoch sein, daß es sich bestimmt nicht lohnt