Nachtrag zum Mietvertrag -nicht einverstanden, Kündigung?

9 Antworten

Die 50 € scheinen mir eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung zu sein. Ich kenne euren Mietvertrag nicht und kann daher nur spekulieren, was in Bezug auf die Betriebskosten vereinbart ist.

Wäre es eine Vorauszahlung, müsstet ihr nach Jahresende eine Betriebskostenabrechnung bekommen, wo die tatsächlichen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet würde.

Möglicherweise wäre die Vermieterin sogar berechtigt, die (Kalt-)Miete zu erhöhen.

Sie kann Dich fristgerecht, nach 2,5 Jahren, schriftlich kündigen.....

um jemanden auf die Straße zu setzen braucht man da eindeutig mehr als nur die Einhaltung einer Frist. Das ist nicht so einfach. Sie braucht dazu eine gute Begründung um das Mietverhältnis zu beenden.

@Kuriza1993

Sie braucht dazu eine gute Begründung um das Mietverhältnis zu beenden.

Wohnt Ihr mit der VMn im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat braucht sie keine Begründung um Euch zu kündigen. Sie beruft sich auf §573a BGB und fertig.

Was? Wieso nach 2,5 Jahren???

Hinzu kommt, dass sie die Miete um 50 Euro monatlich erhöht hat, was
irgendwie total willkürlich zustande gekommen ist. Begründet hat sie das
mit gestiegenen Heiz- und Wasserkosten und Müllabfuhrkosten. Nach einer
Recherche stellten wir jedoch fest, dass es keine Erhöhung gab (sondern
eher ein Abfall der Preise im vergangenen Jahr)

Sie berichten hier von einer Erhöhung der Nebenkosten, die mit ihrer verinbarten Kaltmiete nichts gemein hat. Über diese Kosten muß die Vermieterin folglich eine Jahresabrechnung vorlegen, deren zugrundliegenden Rechnungen Sie einsehen können. Dabei stellt sich dann heraus, ob eine Nebenkostenerhöhung gerechtfertigt war. Haben Sie zuviel gezahlt, wird Ihnen das  erstattet.

Zur Tiehaltung: Eine genrelles Haustierverbot (z.B. Ziervögel oder Fische) wäre unwirksam. Die Haltung von Katzen und Hunden hingegen bedarf der Zustimmung durch den Vermieter, der diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann.

Mit den 50 € erhöht sie allenfalls die Nebenkosten und nicht die Miete. Da ihr ja nichts unterschrieben habt und hoffentlich auch nicht mehr bezahlt bleibt ja alles beim alten. Übrigens hätte sie die monatlichen 50€ auch auf die Nebenkosten anrechnen müssen. Dann hättet ihr anschließend eine schöne Rückvergütung bekommen. Ich würde fristgerecht kündigen, dann habt ihr in aller Ruhe Zeit einen neuen "katzenliebhabenden" Vermieter zu finden.

Ich kann dazu nur schreiben, wenn jemand mit den Nebenkosten über 2 Monate in den Rückstand kommt, kann fristlos gekündigt werden. Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage. Gibt dann nur noch Ausnahmen wie Kleinkind oder ähnliches.


Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage.

Nein, die gibt es nicht.

@albatros

Von den Nachtrag habe ich nicht geschrieben, richtig lesen, aber die Nebenkosten sind zu zahlen, da die Kosten für den Betrieb der Wohnung erforderlich sind und nicht als Miete rechenbar ist gibt es da schon ein anderes herangehen als die Kaltmiete. Mal besser über die Praxis informieren.