Nachträgliches Einfordern der Bestattungskosten

7 Antworten

Naja, normalerweise müssen beide Kinder für die Bestattung aufkommen. Das hättest Du aber im Vorfeld klären müssen. Denn letzten Endes ist es so: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Du kannst es versuchen, das Geld zu bekommen. Aber es war deine Mutter.  Die Beerdigung ist Geschichte. Meine Mutter wäre es mir wert, nicht um Geld zu streiten und sie in Frieden ruhen zu lassen.

Wer den Vertrag mit dem Bestatter abschließt, muß zunächst zahlen.

Wenn es einen Erben geben sollte, können die Kosten von ihm eingefordert werden. Sofern alle möglichen Erben ausgeschlagen haben, haben die unterhaltsverpflichteten Angehörigen die Beerdigungskosten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wenn alle ausgeschlagen haben, ist demensprechend auch Dein Halbbruder in der Pflicht gewesen; Du kannst eine 50%-ige Beteiligung von ihm einfordern; das ist ein zivilrechtlicher Anspruch.

Du solltest das schriftlich mit Terminsetzung einfordern und bei Nichterfüllung entsprechend einklagen.

Alternativ kann auch, bei Nichtzahlung, ein Mahnbescheid beantragt werden; sowohl mit einem späteren Vollstreckungstitel aus dem gerichtlichen Mahnverfahren als auch mit einem Urteil,kannst Du pfänden lassen sofern er nicht feiwillig zahlen sollte.

Fruchtlos wäre das Ganze, wenn der Halbbruder dauerhaft kein pfändbares Einkommen hätte und freiwillig nichts zahlen würde.

Du kannst eine 50%-ige Beteiligung von ihm einfordern; das ist ein zivilrechtlicher Anspruch.

Nein, die Höhe seiner Beiligung richtet sich vielmehr nach dem quotalen Verhältnis der bereingten Einküfte aller Bestattungsverpflichteten zueinander. Meint: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr, nicht das Gleiche :-O

@imager761

Das macht Sinn...

Hallo -- Wie sich das rein rechtlich verhält kann ich dir leider auch nicht

sagen.Es könnte da ein Anwaltsbesuch ratsam sein.

Aber der wird das auch nicht umsonst machen.Vielleicht kannst

du dich mal mit dem Halbbruder auseinandersetzen , ob er nicht

bereit wäre , seinen --oder einen Anteil der Kosten zu übernehmen.

Viel Erfolg   pw

Hallo -- Gib mal Bestattungskosten einklagen ein.

Da erscheinen eine Menge Links zum Thema.

VG pw

gehört das mein Halbbruder eigentlich ebenfalls für die Beerdigung hätte aufkommen müssen

Das kommt darauf an: Grds. fallen die Bestattungskosten als Erbfallverbindlichkeit dem Nachlass zu. Wäre nach euer beider Ausschlagung die Erbfolge auf nachrangige Erben übergegangen, richtet sich dein Erstattungsanspruch an sie.

Allerdings nur insoweit, als eine angemessene Bestattung beauftragt wurde: War der Eblasser eher bescheiden und sparsam in seiner Lebensführung, trägt man die Kostendiffernz eines teuren Sarges ebenso selbst wie aufwändigen Blumenschmuck in der Trauerhalle oder Grabbepfanzung, wer der Vertorbene nicht mal einen Kaktus in seiner Wohnung hielt. Auch eine aufwändige Trauerfeier oder Leichenschmaus muss nicht bezahlt werden, wenn der Verblichene eher zurückgezogen lebte und am Gesellschaftleben nicht teilnahm, man dennoch scharenweise einlud und beköstigte.

Wäre die Landesfinanzbehörde nach allseitiger Ausschlagung Erbe, scheitert dieser Anspruch.

Dennoch sind die Angehörigen in dem Fall zur Kostentragung verpflichtbar. Neben den eingangs erwähnten Einschränkungen allerdings nur insoweit, wie es ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Toten entsprach, sie also oberhalb des Selbstbedarfs regelmäßige Einkünfte hätten und dann quotal zu diesen etwa  beisteuren könnten. Das wäre der Bruder demanch dann, wenn er alleinstehend mind. 1200 EUR bereinigtes Einkommen hätte. Verdienst du 10 % mehr, aber eben nur 40% der Rechnung.

Kann man niemanden heranziehen, bleibst du als Auftrggeberin zahlungsverpflchtet und auf deinen Auslagen sitzen.

Auch dann, wenn auf entfernte Verwandte übergegangenes Erbe angefochten würde, weil man um diese Verbindlichkeit aus den Nachlassunterlagen nichts wusste und deren faktische Erbausschlagung einträte.

G imager761


Ich habe natürlich mit dem Halbbruder gesprochen... In guten, vernünftigen aber auch anders ... Immerhin ließ er mich ja komplett mit der Geschichte hängen ... Ich kann euch versichern, dass ich alle anderen Möglichkeiten der gütigen Einigung versucht habe und kläglich gescheitert bin.

Er sieht überhaupt nicht ein irgendwann irgendetwas zu zahlen.