Nachträglich wegen Alkoholfahrt anzeigen?

7 Antworten

Wie lange ist dieser Vorfall schon her? Wenn nur die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, dass der vermutlich alkoholisierte Fahrer inzwischen wieder nüchtern ist, dann kannst du dir den Aufwand sparen. Eine Alkoholfahrt muß zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Ansonsten kostet es den Beschuldigten nur ein ganz müdes Lächeln - und du riskierst evtl. eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede.


Wenn er etwas getan hat was sich anzuzeigen lohnt z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vorfahrtsmissachtung etc. etc. kannst Du dies tun.

Nachträglich nur eine Trunkenheitsfahrt anzuzeigen ist ziemlich sinnlos, da nicht nachweisbar ist ob und in welcher Menge derjenige unter Alkoholeinfluss gefahren ist, dazu müsste derjenige schon ziemlich zeitgleich auf AAK / BAK kontrolliert werden und beim Fahren erwischt werden.

Kannst du das beweisen?

Wenn nein spar dir die Arbeit, er streitet es ab, es steht Aussage gegen Aussage und es wird nichts passieren.

Wenn es keine eindeutigen nachweise gibt dass er zu diesen zeitpunkt alkoholisiert gefahren ist ( messgeräte + zeugen) wirst du nicht weit kommen

Wenn Du das Kennzeichen hast, Du selbst gesehen hast, daß der Fahrer betrunken Auto fährt, dann JA.  

Nachträglich bringt das in aller Regel gar nichts. Man muß die Trunkenheitsfahrt beweisen können - und da liegt der Hund begraben.