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Nachteil bei Ergebnisbeteiligung durch Kinderkrankheit?

gefragt von MuselmaneMuselmane am 02.07.2009 um 10:35 Uhr

Meine Firma zahlt eine Ergebnisbeteiligung an die Mitabeiter . Diese Verringert sich durch Krankheitstage. Je mehr Krankheitstage, desto weniger Ergebnisbeteiligung. Nun wurden zur Berechnung der Erg.beteiligung auch Tage angerechnet die ich zur Betreuung unserer Tochter bei Krankheit zu hause blieb . Wohlgemerkt unbezahlt vom Arbeitgeber. (Ersatzzahlung von der Krankenkasse).

Ist das so rechtens ?


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Podencotina
beantwortet von Podencotina am 2. Juli 2009 10:37
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Zumindest hast Du für Deine Firma in der Zeit ja keinen Gewinn erwirtschaftet - von daher denke ich schon, dass das rechtens ist.


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 2. Juli 2009 10:40
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Du hast Ersatzzahlungen erhalten (Krankenkasse). Und an Tagen, wo du krankheitsbedingt ausfällst, erzielt dein Arbeitgeber durch dich keinen Gewinn. Rechtlich hast du da keine Handhabe.

Kommentar von Fad155d1a2ea7a40a3c21e25b076be6bsmallMuselmane am 2. Juli 2009 10:59

Du hast wohl leider recht. Die Relation von 4 Fehltagen (2% meiner Arbeitstage) mit 700 Euro Abzug zu bestrafen finde ich überzogen. Zumal ich von der Krankenkasse nur einen geminderten Ausgleich bekomme .

Somit haben mich die 4 Tage real etwa 900 euro gekostet.

Wohlgemerkt in einer Firma , die sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf die Fahnen geschrieben hat.

Kommentar von E8ff3bd7a5ef9d15817c67f6b49eba1bsmallDerEntomologe am 2. Juli 2009 11:04

Mit "Vereinbarkeit" meinen die entweder ein Polieren ihres Image oder aber sie sind so "nett" und stellen Menschen ein, die Kinder haben. Fest steht: mit Menschlichkeit ist meistens schnell Ende, wenn es um Geld geht.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 4. Juli 2009 00:49
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Ist doch alles Käse, was die hier schreiben. Hier sollte es um Fakten gehen, nicht um unqualifizierte meinungen! Lt. Rechtsprechung gilt: Da es sich hier um einen Teil des Gehaltes handelt, sind dies wiederkehrende Teile des Lohnes. Bei Krankheit heist es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also sind solche Ergebnisbeteiligungen Teile die bei der Lohnfortzahlung gezahlt werden müssen. Hier kann ein Durchschnitt der letzten 6, 9 oder 12 Monate erfolgen. Von freiwilliger Leistung kann hier nicht die rede sein!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 3. Juli 2009 11:05
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Da es sich um eine "freiwillige" Leistung des Arbeitgebers handelt,wird man diese Berechnungsart akzeptieren müssen.

Und ich sehe auch kein Problem und finde das Verfahren korrekt.

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 4. Juli 2009 00:49

Weil du dir alles gefallen lassen würdest! Du Nase!


anonym
beantwortet von sanbrasil am 3. Juli 2009 16:33
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Auf jeden Fall weiß man für die Zukunft, dass deine Partnerin lieber zu Hause bleiben sollte als du, weil die Kosten wirklich nicht in Relation stehen. Die Entscheidung steht aber auch für ein schlechtes Image der Firma gegenüber ihren Mitarbeitern, weil keiner gerne krank ist oder sieht, dass seine Kinder krank sind. Schließlich bestrafft man alle, die die "krank machen", und die die mit Recht zu Hause bleiben müssen...


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