Muselmane am 02.07.2009 um 10:35 Uhr
Meine Firma zahlt eine Ergebnisbeteiligung an die Mitabeiter . Diese Verringert sich durch Krankheitstage. Je mehr Krankheitstage, desto weniger Ergebnisbeteiligung. Nun wurden zur Berechnung der Erg.beteiligung auch Tage angerechnet die ich zur Betreuung unserer Tochter bei Krankheit zu hause blieb . Wohlgemerkt unbezahlt vom Arbeitgeber. (Ersatzzahlung von der Krankenkasse).
Ist das so rechtens ?

Zumindest hast Du für Deine Firma in der Zeit ja keinen Gewinn erwirtschaftet - von daher denke ich schon, dass das rechtens ist.

Du hast Ersatzzahlungen erhalten (Krankenkasse). Und an Tagen, wo du krankheitsbedingt ausfällst, erzielt dein Arbeitgeber durch dich keinen Gewinn. Rechtlich hast du da keine Handhabe.
Muselmane am 2. Juli 2009 10:59 Du hast wohl leider recht. Die Relation von 4 Fehltagen (2% meiner Arbeitstage) mit 700 Euro Abzug zu bestrafen finde ich überzogen. Zumal ich von der Krankenkasse nur einen geminderten Ausgleich bekomme .
Somit haben mich die 4 Tage real etwa 900 euro gekostet.
Wohlgemerkt in einer Firma , die sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf die Fahnen geschrieben hat.
DerEntomologe am 2. Juli 2009 11:04 Mit "Vereinbarkeit" meinen die entweder ein Polieren ihres Image oder aber sie sind so "nett" und stellen Menschen ein, die Kinder haben. Fest steht: mit Menschlichkeit ist meistens schnell Ende, wenn es um Geld geht.

Ist doch alles Käse, was die hier schreiben. Hier sollte es um Fakten gehen, nicht um unqualifizierte meinungen! Lt. Rechtsprechung gilt: Da es sich hier um einen Teil des Gehaltes handelt, sind dies wiederkehrende Teile des Lohnes. Bei Krankheit heist es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also sind solche Ergebnisbeteiligungen Teile die bei der Lohnfortzahlung gezahlt werden müssen. Hier kann ein Durchschnitt der letzten 6, 9 oder 12 Monate erfolgen. Von freiwilliger Leistung kann hier nicht die rede sein!

Da es sich um eine "freiwillige" Leistung des Arbeitgebers handelt,wird man diese Berechnungsart akzeptieren müssen.
Und ich sehe auch kein Problem und finde das Verfahren korrekt.
Strabahner am 4. Juli 2009 00:49 Weil du dir alles gefallen lassen würdest! Du Nase!
Auf jeden Fall weiß man für die Zukunft, dass deine Partnerin lieber zu Hause bleiben sollte als du, weil die Kosten wirklich nicht in Relation stehen. Die Entscheidung steht aber auch für ein schlechtes Image der Firma gegenüber ihren Mitarbeitern, weil keiner gerne krank ist oder sieht, dass seine Kinder krank sind. Schließlich bestrafft man alle, die die "krank machen", und die die mit Recht zu Hause bleiben müssen...