Nachtbar hat Essigbaum geplantz!HILFEEEEEE!

7 Antworten

Dafür gibt es den § 910 BGB. Dort werden der Überhang und die Wurzeln von Bäumen geregelt.

Zwar steht im Paragraphen dass man eindringende Wurzeln ohne Anzeige an den Baumeigentümer abschneiden darf, aber das ist nicht so ganz richtig.

Auch in so einem Fall sollte der Nachbar eine Fristsetzung für die Entfernung oder zumindest eine Warnung erhalten, dass man die Wurzeln abschneidet. Schon alleine aus dem Grund, dass bei nicht fachgerechter Entfernung der Wurzeln der Baum umfallen oder eingehen kann. Gestützt wird das durch § 242 BGB.

Werden die Wurzeln nicht fachgerecht entfernt und der Baum wird dabei beschädigt, so ist man dem Nachbar gegenüber Schadenersatzpflichtig. Gleiches eben auch wenn man mal "falsch düngt" (wie hier als Antwort gegeben).

Generell ist zu beachten: das Abschneiden ist nur dann gestattet, wenn man durch den Überhang oder die Wurzeln auch beeinträchtigt wird. Fein- oder Schwachwurzeln beeinträchtigen nur sehr selten. Im Zweifel muss tatsächlich ein Gutachter hinzugezogen werden.

du darfst alles was auf deinem Grundstück ist problemlos weg machen

Aaaach.... ich würde diese Ecke des Gartens mit "speziellem Dünger" gießen..........

Glyphosat heißt diese Mittel - oder nicht? - grins - macht aber auch den Rasen dort für ein Jahr ziemlich braun...

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@rikairyoku

das glaub mir wohl..... der Rasen wäre mir in dem Falle ein Jahr lang ziemlich egal.... ;-)

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Geht der Baum dadurch ein macht man sich aber schadenersatzpflichtig.

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@qugart

Bist du sicher ? Ich glaube nicht das er dann dafür aufkommen muss. Er kann ja mit deiner Seite machen was er möchte und der Nachbar muss halt drauf achten das sein Gewächs auf seiner Seite bleibt. Wir hatten auch mal ein Problem mit nachbar Und seine pflanze hat es auch nicht zu 100 % weggesteckt.. aber ist halt meine seite gewesen.

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Alles was von diesem Baum auf EURER Grundstücksseite ist, dürft ihr problemlos entfernen. Wenn sein Baum dann eingeht ist das SEINE Schuld... hätte er ihn eben regelmäßig an den Wurzeln gestutzt. ;)

ja dass machen wir ja schon aber es nervt wenn man das alle 2 Wochen machen muss....

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Nein, es ist eben nicht seine Schuld, sondern die Schuld desjenigen, der die Wurzeln nicht fachgerecht entfernt. So lautet zumindest die aktuelle deutsche Gesetzgebung.

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@qugart

Lieber Hilferreeeeer, dann muss man es eben gründlich machen. ;)

qugart, was auf dem Besitz des Fragestellers landet hat da nunmal nichts verloren. Der Nachbar kann es selbst entfernen und somit sicherstellen, dass sein Baum überlebt. Wenn er das nicht tut, hat der Grundstücksbesitzer durchaus das Recht, seinen Grund und Boden zu säubern!

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