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Nachricht über Gerichtsprozess in der Zeitung

gefragt von rudisurf am 26.03.2009 um 17:50 Uhr

Dort steht aber nicht alles drin. Kann man beim Gericht das Urteil anfordern, damit man mehr dazu erfährt? Die Öffentlichkeit war beim Prozess auch nicht ausgeschlossen.

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Zeitung x 680 Nachricht x 100 Gerichtsporzess x 1

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 26. März 2009 18:00
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Du kannst eine anonymisierte Version von Gericht gegen Gebühr bekommen, es gibt aber auch spezialisierte Dienstleister die dir so ein Urteil gegen eine Obulus beschaffen. Dies Dienstleistung ist eigendlich für Anwälte und dementsprechen sind die Kosten. Alle persönlichen Angaben sind in so einem Urteil natürlich geschwärzt.


Yzerman19
beantwortet von Yzerman19 am 26. März 2009 17:52
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Es bekommen nur die Verfahrenbeteiligte ein Urteil. Du hättest an der Verhandlung teilnehmen können.


yaomri
beantwortet von yaomri am 26. März 2009 17:51
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wenn die öffentlichkeit ausgeschlossen war dann nicht ..es sei denn du bist Familienmitglied ersten Grades... wenn überhaupt..

Kommentar von Drachentoeter am 26. März 2009 18:02

Das Urteil wird trotzdem in anonymisierter Version veröffentlicht, schließlich kann das Urteil in eine ähnlich gelagerten Fall genutzt werden.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. März 2009 22:30
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In Strafsachen gibt es das nicht - bestenfalls in der letzten Instanz in anonymisierter Fassung, wenn denn die Rechtskraft eingetreten ist. In anderen Rechtssachen werden auch nur die Obergerichte in anonymisierter Fassung das Urteil online oder in Papierform gegen Entgelt herausschicken. Und das auch erst dann, wenn die Prozessparteien das Urteil zugestellt bekommen haben. Das ist Vorschrift.

Kommentar von Drachentoeter am 27. März 2009 09:13

Du hast recht natürlich werden wenn überhaupt nur Rechtskräftige Urteil in anonymisierter Form herrausgeschickt und die meisten Gerichte machen das auch nicht selber sonder es gibt einen Dienstleister bei dem ich gegen Geld das Urteil bekommen kann. Wenn aber in einer Zeitung ein Urteil beschrieben wird steht das Aktenzeichen dabei und mit dem kann man dann diese Urteil bekommen und um so ein Urteil geht es dem Fragesteller.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 26. März 2009 17:52
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Deshalb hättest Du ja auch dort hingehen können, wg. der Öffentlichkeit - oder sollen die interssanten Prozesse aus Gründen Deiner Bequemlichkeit künfitg in Dein Wohnzimmer verlegt werden?

Kommentar von Drachentoeter am 26. März 2009 17:58

und was ist wenn ich die Urteilsbegründung einfach nachlesen möchte weil mich das Urteil aus welchen gründen auch immer interessiert? Ich kann schließlich nicht jede Gerichtsverhandlung verfolgen.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 26. März 2009 18:10

Wenn man Interesse hat geht man hin. Ist das Interesse gegenüber anderen Dingen größer, läßt man es. Urteilssammlungen für alles Mögliche kann man dann später irgendwann mal im Internet nachlesen.

Kommentar von Drachentoeter am 27. März 2009 09:09

Ich lese z.B, über ein Urteil in der Zeitung, da es nun aber so ist das in der Zeitung nur ganz kurz erwähnt ist was da entnscheiden wurde, möchte ich gerne das ganze Urteil lesen, dafür steht das Aktenzeichne bei solchen Artikel dabei.Um so einen Fall wird es hier gehen und da hilft dein Hinweis mit dem persönlich zur Urteilsverkündung hingehen nichts, den das Urteil wurde bereits gesprochen. Das mit dem im Internet nachlesen kannst du vergessen, du hast das wahrscheinlich noch nie Versucht, bis auf wenige Ausnahme wirst du die komplette Urteilsbegründung im Internet kostenlos nicht finden.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 27. März 2009 19:23

Wenn ein persönliches Intersse an einem Fall besteht, dann bin auch in aller Regel als Kläger oder Beklagter betroffen. Anderer Leute Kram interessiert mich nicht mehr, als darüber in der Presse berichtet wird. Wäre es anders, ginge ich zum Temin, um mir selber einen Eindruck vom Prozessverlauf zu verschaffen. Übrigens ist es ein Irrglaube, in einem vollständigen Urteil den tatschlichen Verlauf eines Verfahrens exakt nachvollziehen zu können. Das einzige was da zählt, ist der Urteilspruch selbst - und der wird ja in interessanten Fällen auch in der Zeitung veröffentlicht.


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