Deserte am 16.05.2009 um 6:54 Uhr
Also ich habe zwei Kinder von zwei Männern. Meine Exmann ist der leibliche und gesetzliche Vater von meinem ersten Kind. Und als ich mein zweites Kind bekam war ich noch mit ihm verheiratet. Vaterschaftsanfechtung läuft,und danach kommt die Vaterschaftsklage zum leiblichen Vater von meinem Jüngsten Kind. Mein Exmann und ich möchten nicht das das zweite Kind den Ehenamen beibehält,und möchten das dieses den Namen des Leiblichen erhält. Der leibliche Vater wird aber dagegen sein. Dafür aber der Opa des Kindes. Kann das Kind den Namen vom Vater bzw Opa annehmen auch wenn der Vater sein Einverständniss nicht gibt ???

Der Familienname des Kindes kann nachträglich geändert werden (vgl. § 1617b Abs. 2 BGB) !
Siehe dazu:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vaterschaftsanfechtung&oldid=58264...

Definitiv JA. Mein Sohn aus erster Ehe bekam auch den Namen meines jetzigen Ehemannes. Da der Kindesvater nicht auffindbar war (ausgewandert), hat das Familiengericht seine Zustimmung "ersetzt". Somit wurde die Namensnennung vollzogen. Frage einfach den Opa, ob er seine schriftliche Zustimmung gibt oder ob er evtl. sogar mit zum Gericht geht.
Deserte am 16. Mai 2009 07:15 Na der Opa wäre der erste der bei Gericht den Antrag auf Namensänderung stellt. :D Ist halt nur die Frage ob er das Recht dazu hat,wenn sein Sohn,also der Kindesvater dagegen ist ?!?!? Und so wie ich das bei dir lese,ist das eine Einbenennung gewesen,damit das Kind als vollständiges Mitglied der Familie auch Namentlich annerkannt ist. Bei mir ist das etwas anders. Und leider auch Komplizierter. Danke dir für deine Antwort,sie macht mir aufjednfall hoffnung. LG
Andokai am 16. Mai 2009 07:43 Einen Versuch ist das definitiv wert, denn es heißt ja zum Wohle des KIndes. Warum sollte ein Großvater nicht ein Kind namentlich annehmen dürfen. Großeltern können auch heute sogar das Umgangsrecht einklagen (Sogar Kinder können klagen, wenn sie die Großeltern sehen wollen, aber die Mutter/Vater das nicht will...
Deserte am 16. Mai 2009 07:56 Ja das mit dem Umgangsrecht wusste ich,aber das der Opa die Namensänderung mitbestimmen kann noch nicht. Wir werden es aufjedenfall versuchen. Danke schön.

wenn der Kindsvater aber dagegen ist? warum gibst Du dem Kind nicht DEINEN Namen - ist doch sowieso einfacher?
Deserte am 16. Mai 2009 07:59 Ich halte es nicht für richtig das mein Kind diesen Namen bekommt,er ist ja auch nicht das Kind vom Namensgeber. Auch ist es der Wunsch vom Opa das der kleine wie er heisst.Und da er wie ein Vater für den Kleinen ist,möchte ich ihm diesen Wunsch erfüllen.Längerfristig würde das auch dem Kindeswohl dienen,weil es ihm mit dem Namen die zugehörigkeit zu dieser Familie zeigt.

Nein das geht auf keinen Fall, erstens sind so wie ich das Verstanden habe beide Kinder in der Ehe entstanden. Somit gibt es auch keine möglichkeit des Nachnamen zu ändern.Denn sonst müsste er Deinen ledigen Nahmen bekommen, und das währe genau so Paradox.Ja das ist sehr schwer nachvollziehbar. Ich wünsche Euch alles gut bei der Namensänderung.Gruss Swisspol Schweiz
Deserte am 16. Mai 2009 07:12 Ja sowas Ähnliches hab ich auch gehört. Mein Anwalt sagte mir das beide Kinder gleich heißen müssen,also entweder meinen Ehenamen oder mein Mädchennamen. Aber das Standesamt sagt was anderes. Ich könnte den Namen ändern,aber nur mit einverständnis des leiblichen Vaters des Kleinsten Kindes,also den Namensgeber. Die vom Standesamt war sich aber nicht sicher.
Danke dir,auf einen Paragrafen hab ich gewartet. :)
DH ;-)
Sehr guter Tipp. Habe den selbst nicht so schnell gefunden. DH