Nachmieter will selber streichen...muss ich Farbe zur Verfügung stellen ?

6 Antworten

Hallo du!

Nein, keine Sorge. Dazu bist du selbstverständlich nicht verpflichtet.

Entweder muss der Nachmieter die Farbe selbst erwerben oder der Vermieter erklärt sich dazu bereit, die Farbe zu stellen. Aber du hast damit in diesem Fall nichts mehr am Hut. ☺


Ach, woher willst du wissen, ob die aktuellen Mieter nicht wirksam zu Schönheitsreparauren verpflichtet sind, die auch fällig sind?

Die Nachmieter das aber lieber selbst machen wollen, weil sie den derzeitigen Mietern ihren gewünscht speziellen Farbton oder ein aufwändiges Design ebensowenig zutrauen wie eine sehr sorgfältige Ausführung?

@imager761

Du meine Güte, da muss man doch nicht gleich so offensiv werden.

Natürlich weiß ich nicht, was da mal im Mietvertrag vereinbart wurde. Aber wer die Zeilen der Fragestellerin aufmerksam liest, wird vermutlich genau wie ich davon ausgehen, dass das alles mit dem Vermieter abgeklärt wurde bzw. es in diesem Punkt keine Verpflichtungen gibt.

Man kann schließlich immer nur von jenen Infos ausgehen, welche einem der Fragesteller/die Fragestellerin zur Verfügung stellt.

Gruß, PS

@PanicStation

Der ist fast immer so drauf. @I@

@imager761

woher willst du wissen, ob die aktuellen Mieter nicht wirksam zu Schönheitsreparauren verpflichtet sind, die auch fällig sind?

Und woher willst du wissen, dass sie es sind?

@johnnymcmuff

Oh, okay. Dann werde ich mir das für die Zukunft einfach merken, dann bin ich beim nächsten Mal auch nicht mehr so verdattert. ; )

Natürlich nicht!!!!

Natürlich nicht.

Das hätte nur Sinn, wenn du tatsächlich verpflichtet wärest, zum Ende der Mietzeit Schönheitsreparaturen durchzuführen (was ich in der Regel für fraglich halte). Du solltest das genau prüfen (lassen). Es könnte sonst passieren, dass du dein Geld zum Fenster hinausgeworfen hättest.

Stell mal hier die entsprechende Klausel zu während und zum Ende der Mietzeit  ein und erzähl, ob du die Wohnung renoviert übernahmst und ob es eine Quotenklausel (Abgeltungsklausel) für das Mietende gibt.

Das kommt darauf an, ob ihr mietvertraglich wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet seit und eine Renovierung durch Abnutzung fällig und damit geschuldet wäre.

Fordert der VM diese Arbeiten, stimmt aber zu, dass eure Renovierungspflicht  übertragen werden darf, müsst ihr euch mit den Nachmietern hierüber verständigen. Matrialkostenersatz wäre da das Mindeste, die Arbeit macht er ja für euch.

Fordert der VM sie nicht, weil der Zustand noch gut ist, müssen die Nachmieter ihre (Wunsch-)Farbe selbst kaufen und streichen.

G imager761