Nachmieter während Kündigungsfrist gefunden.
Ein Mieter kündigt formlos ohne Einhaltung der vereinbarten 3-monatigen Kündigungsfrist mit Schlüsselübergabe an den Vermieter zum 31.01.2012.
Der Vermieter findet aber zum 15.02.2012.einen neuen Nachmieter:
- Welche Forderungen kann der Vermieter an den ehemaligen Mieter noch richten?
- Wäre es ein Betrug, wenn der Vermieter für Februar bis April 2012 Mietzahlungen vom ehemaligen Mieter verlangt (evtl. als Aufwandsentschädigung für seine Bemühungen).
Vielen Dank für eine Antwort.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Meiner Ansicht nach kann der Vermieter noch die Miete bis zum 15.02. verlangen, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Die Schlüsselübergabe entbindet nicht von der Mietzahlung. Wenn der Vermieter sich allerdings mit dem Kündigungstermin einverstanden erklärt hat (mündlich reicht, mit Zeugen wäre besser) kann er bis auf die NK-Abrechnung nichts mehr fordern. Wenn zum 15.02. die Wohnung wieder vermietet ist, kann er für den halben Februar bis April keine Miete verlangen, da er dann ja doppelt kassieren würde. Aufwandsentschädigung in Form von Mietzahlungen gibts nicht.
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Keine
Der Vermieter kann meiner Meinung nach nur noch die Nebenkostenabrechnung schicken. Für Februar bis April zahlt ja der neue Mieter Mite.
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