Frage von Svenji 29.06.2012

Nachmieter während Kündigungsfrist gefunden.

  • Antwort von StupidGirl 29.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Meiner Ansicht nach kann der Vermieter noch die Miete bis zum 15.02. verlangen, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Die Schlüsselübergabe entbindet nicht von der Mietzahlung. Wenn der Vermieter sich allerdings mit dem Kündigungstermin einverstanden erklärt hat (mündlich reicht, mit Zeugen wäre besser) kann er bis auf die NK-Abrechnung nichts mehr fordern. Wenn zum 15.02. die Wohnung wieder vermietet ist, kann er für den halben Februar bis April keine Miete verlangen, da er dann ja doppelt kassieren würde. Aufwandsentschädigung in Form von Mietzahlungen gibts nicht.

  • Antwort von beangato 29.06.2012
    1. Keine

    2. Der Vermieter kann meiner Meinung nach nur noch die Nebenkostenabrechnung schicken. Für Februar bis April zahlt ja der neue Mieter Mite.

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