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Nachmieter-Such-Pflicht

gefragt von frieden18 am 08.02.2009 um 23:45 Uhr

Hallo, ich wohne (mit einem Standardmietvertrag) in meiner Wohnung und plane, bald auszuziehen. Bin ich gezwungen, einen Nachmieter zu finden und was passiert, wenn nicht? Ich finde nichts dergleichen im Vertrag und finde es auch moralisch äußerst verwerflich, aber der hausmeister hielt das irgendwie für selbstverständlich...

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mietrecht x 3.887 nachmieter-suchen x 1

Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 8. Februar 2009 23:46
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Nein, du musst keinen Nachmieter suchen, wenn du fristgerecht kündigst und dich an die Frist hälst.


anonym
beantwortet von larry85 am 8. Februar 2009 23:48
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Nein, musst du nicht. Nur wenn du die Kündigungsfrist nicht einhalten willst und einen gefunden hast, kannst du früher ausziehen und musst nicht mehr bezahlen. Aber der Vermieter muss mit dem Nachmieter natürlich auch einverstanden sein.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 8. Februar 2009 23:46
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Nur weil der Hausmeister das sagt, heisst es nicht, dass es stimmt. Zum Glück.

Du hast gesetzliche Kündigungsfristen, die sich in jedem 'normalen' Mietvertrag wiederfinden.

Einfach dort nachlesen.


anonym
beantwortet von sylvie82 am 8. Februar 2009 23:46
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nein, musst du nicht. kündige ordentlich u. der rest kann dir egal sein


blacksunangel
beantwortet von blacksunangel am 8. Februar 2009 23:48
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Wenn du die Kündigungsfrist im Mietvertrag einhältst brauchtst du keinen Nachmieter suchen. was anderes ist wenn du schon vor Frist-Ende ausziehen willst, dann wäre es nicht schlecht wenn du einen Nachmieter hast weil du dir dann die restliche Miete für diese Zeit ersparst.

Kommentar von raubfisch am 8. Februar 2009 23:49

okay, vielleicht hab ich ihn falsch verstanden. das was du (und alle anderen hier) schreib(s)t macht durchaus sinn. danke


xQuentinx
beantwortet von xQuentinx am 8. Februar 2009 23:47
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Der Nachmitter macht nur Sinn, wenn du die Kündigungsfrist (meistens 3 Monate) umgehen willst... Beim Einhalten dieser Frist, brauchst du auch keine Nachmieter suchen!

Kommentar von anjanni am 8. Februar 2009 23:50

Wenn Du die Frist umgehen willst, brauchst Du auch die Zustimmung des Vermieters.

Kommentar von D9a3bde87f4775bebe105da95ba5fbf3smallxQuentinx am 8. Februar 2009 23:52

Sicher aber mit einem Nachmieter in der Tasche, gehen die Meisten drauf ein!


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 8. Februar 2009 23:46
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ich denke das das gesetzeswiedrig ist.

bei der verbraucherzentrale koennen sie dir helfen

lg

Kommentar von raubfisch am 8. Februar 2009 23:48

naja, er hat es irgendwie als selbstverständlich dargestellt, dass ich jemand anders besorge. Eigentlich ist der vermieter nett, ich wollte bloß mal ne andere meinung hören, bevor ich ihn morgen diesbezüglich anrufe und mich blamiere :-)

besten dank und gute nacht

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 8. Februar 2009 23:51

viel. steht es ja echt in deinem mietvertrag.

aber ich denke eben das genau das gesetzeswiedrig waere.(wie schreibt man gesetz)?ah ja...

:-)

lg


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 26. Februar 2009 09:35
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Du musst deinen Vertrag erfüllen — oder von einem Ersatzmieter schriftlich bestätigen lassen, dass er für dich den Vertrag erfüllt.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 8. Februar 2009 23:59
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Halte die Kündigungsfristen ein, der Rest kann Dir in dem Fall egal sein. Was anderes wäre wenn ein befristeter Mietvertrag vorliegt und Du willst vorzeitig raus.


anonym
beantwortet von nanine123 am 8. Februar 2009 23:52
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Nein, du hast mit der Nachvermietung nichts zu tun.... auch wenn es drin stehen würde, ist diese klausel nicht gültig!!! halte einfach nur die kündigungsfrist ein und dann kann dir nichts passieren...


anonym
beantwortet von anjanni am 8. Februar 2009 23:49
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Du mußt nur die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Dann ist die Nachmietersuche das Problem des Vermieters.

Wenn Du die Frist nicht einhalten kannst (aus welchen Gründen auch immer), kannst Du dem Vermieter anbieten, einen Nachmieter zu finden, so daß er Dich eventuell eher aus dem Vertrag entlassen kannst. Verpflichtet ist der Vermieter dazu nicht. Und dann müßtet Du Dich eben doch an die 3 Monate halten.


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 8. Februar 2009 23:48
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nein musst du nicht


holsch
beantwortet von holsch am 8. Februar 2009 23:48
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nicht Dein job


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 8. Februar 2009 23:47
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wenn du die normale kündigungsfrist einhälts und nicht vorzeitig aus dem vertrag willst und auch nichts besonderes diesbezüglich im mietvertrag vermerkt ist, dann brauchst du dich auch nicht um einen nachmieter zu kümmern


subasta
beantwortet von subasta am 8. Februar 2009 23:47
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das muss nicht im vertrag stehen, denn es geht um die Kündigungsfrist. Willst du vor der Kündigungsfrist ausziehen muss ein Nachmieter her

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 8. Februar 2009 23:51

Das ist nicht richtig. Ein Nachmieter muss vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Nur in ganz eng gesetzten Grenzen bei vorzeitigem Auszug ist das möglich.


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