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nachmieter stellen

gefragt von hermsdorf08 am 31.03.2008 um 13:42 Uhr

wenn man einen Nachmieter stellen kann, muß der Vermieter den Nachmieter nehmen?


Reply


gutefee
beantwortet von gutefee am 31. März 2008 13:43
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nö, das muss er nicht. Er muss auf jeden Fall mit dem neuen Mieter einverstanden sein!

Ist ja wohl klar, könnt ja jeder kommen.;-)


Shira
beantwortet von Shira am 31. März 2008 13:45
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Du kannst dem Vermieter nur Vörschläge unterbreiten.

Entscheiden darf er selbst, wem er seine Wohnung vermietet.


anonym
beantwortet von electrizer27 am 31. März 2008 13:43
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nein, muss er nicht und die geschichte, wenn er 3nachmieter nicht akzeptiert...du einfach so kündigen kannst entspricht auch nicht der wahrheit.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 31. März 2008 15:19

kündigen kann man immer - man muß halt nur die Kündigungsfrist einhalten


anonym
beantwortet von Lucas am 31. März 2008 13:44
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Nein, muss er nicht. Auch das Vorurteil, dass nach drei gestellten Nachmietinteressenten der Vermieter einen davon akzeptieren muss, ist falsch. Wen der Vermieter in seine Wohnung einziehen lässt, bleibt ganz alleine ihm überlassen. Schönen Gruß, Lucas.


Ash Baker
beantwortet von Ash Baker am 31. März 2008 13:51
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Nun bei uns in der Schweiz sagt das Gesetz das du in einem solchen Fall 2 zumutbare Nachmieter stellen musst! Zumutbar heisst das diese ein Einkommen haben müssen und keinen Eintrag im Betreibungsregister haben! Wenn dies der Fall ist und der Vermieter will die beiden trotzdem nicht, ist es nicht mehr an dir und du kannst ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auf den Termin, an dem der Nachmieter hätte Einziehen können, gehen!




Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 31. März 2008 13:55

Für die Schweiz mag das richtig sein, in Deutschland muss der Vermieter keinen Vermieter akzeptieren. Er ist in seiner Entscheidungsfreiheit ungehindert, auch alle abzulehnen. Also nichts als fristengerecht Kündigen!

Kommentar von Lucas am 31. März 2008 13:57

Hallo und schönen Gruß in die Schweiz! Was passiert denn, wenn man es in der Schweiz unterlässt, die zwei Nachmieter (trotz Kündigung) zu stellen?? Wird die Kündigung dann unwirksam??

Kommentar von Simple_avatar1smallAsh Baker am 31. März 2008 14:05

Nein natürlich nicht! Du musst dann aber die 3 Monatige Kündigungsfrist einhalten und auf jeden Fall auch bis zum Schluss bezahlen! Wenn du also dann nach 2 Monaten am neuen Wohnort bereits Miete zahlen musst zahlst du dann doppelt! Grüsse zurück :)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. März 2008 13:53
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Nein, der Nachmieter muss sich auf soche Deals nicht einlassen. Man hat darauf keinen Anspruch.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 31. März 2008 13:55
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Lese mal hier im Link weiter die stellen noch andere Möglichkeiten vor um aus einem Mietvertrag vorzeitig entlassen zu werden. Unten gibt es dann noch mehr Links, vielleicht hilft dir das ja: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/04/25/index4.html Meiner Erfahrung nach hilft es aber mit dem Vermieter offen zu reden und nachzufragen ob man die Wohnung füher abgeben kann.

Kommentar von Langbehn am 12. Mai 2008 14:07

Danke für den Link ,der ist sehr hilfreich


anonym
beantwortet von dolabella am 31. März 2008 13:42
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Nein.


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. März 2008 16:22
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Nein, muß der Vermieter nicht.


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