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Nachmieter für kurze Restlaufzeit eines Zeitmietvertrags

gefragt von winzig007 am 10.06.2008 um 16:56 Uhr

Ich habe seit 1999 einen Zeitmietvetrag, der zuletzt 2005 bis 31.12.08 verlängert wurde. Lt. meiner Vermieterin war dies die letzte Verlängerung, da sie die Wohnung danach verkaufen möchte. Lt. MIetvertrag muss ich mit einer "Frist von mind. 3 Monaten im voraus" kündigen u. bin verpflichtet, drei geeignete Nachmieter zu stellen. Ich werde ab 1.9.08 eine neue Stellung in einer anderen Stadt antreten. Es handelt sich hierbei also um einen berufl. bedingten Ortswechsel. Muss ich denn nun einen od. drei Nachmieter stellen, welches ist der frühestmögliche Künd.termin u. welche Rolle spielt bei der Nachmieterfrage die Absicht der Vermieterin, die Wohnung ohnehin in einigen Monaten zu verkaufen?


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Reply


anonym
beantwortet von Pillerchen am 10. Juni 2008 21:59
0x
Thumb_up

Also kündigen hättest du schon im Mai müssen - also drei Monate vorher. Nun kommst du erst, nach meinem Dafürhalten, frühenstens zum 01.10. aus dem Vertrag. Ich würde die Vermieterin einfach mal anrufen und ihr den Sachverhalt schildern. Zur Not muss sie halt die letzten drei Monate auf die Miete verzichten, denn Mietverträge werden doch idR. für längere Zeiträume abgeschlossen. Für drei Monate einen Nachmieter aufzutun, halte ich für ziemlich schwierig. Das sollte auch die Vermieterin einsehen.

Wie gesagt, frag sie doch einfach mal ganz freundlich.




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