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Nachlass erhalten, und was jetzt

gefragt von SAinTSAinT am 11.10.2009 um 17:03 Uhr

wenn man von einem Amtsgericht mitgeteilt bekommen hat, das man von eienr Person, mit der man nicht verwandt ist, der man nur bekannt ist, etwas geerbt hat, wie muss man dann vorgehen. Was muss man beachten, und wie sieht es mit der Erbsteuer aus?


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erbe (756)
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Praline
beantwortet von Praline am 11. Oktober 2009 17:04
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Geh zum Amtsgericht ins Sekretariat. Die erklären dir alles! Mußt ein bißchen Zeit mitbringen!

Kommentar von Simple_avatar6smallSAinT am 11. Oktober 2009 17:06

und wenn das amtsgericht in köln, und ich in Landshut wohne?


erweh
beantwortet von erweh am 11. Oktober 2009 17:06
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Dann muß man erstmal kucken ob sich die Sache lohnt. Nicht das Du bei Annahme des Erbes auf einmal auch noch nen Haufen Schulden mit erbst. Wende Dich ans Nachlaßgericht und erkundige Dich da.


hajottka
beantwortet von hajottka am 11. Oktober 2009 17:04
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frag doch beim Amtsgericht


mops09
beantwortet von mops09 am 11. Oktober 2009 17:04
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Du kannst nach einem erneuten Schreiben, mit der Summe des Erbes, entscheiden, ob Du das annehmen willst oder nicht. Und sämtliche Frage kann Dir das Nachlassgericht beantworten.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 11. Oktober 2009 17:06
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Du kannst auf einen weiteren Brief warten, in dem Dir ein Termin genannt wird, wann Du kommen sollst. Da erfährst Du dann die Höhe des Erbes und kannst auch wegen Steuer oder sonstigen Gebühren fragen.


anonym
beantwortet von Reanne am 11. Oktober 2009 17:08
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Zuerst in Erfahrung bringen, was es zu erben gibt und ob der Erblasser Schulden hinterlassen hat. Wenn ja, die Erbschaft ablehnen. Für die Steuer gibt es bestimmte Sätze, die steuerfrei sind. Es kommt auf den Wert an. Aber Nichtverwandte zahlen die höchsten Steuersätze. P.S. Das Amtsgericht gibt Auskunft, nicht tel., sondern schriftlich über den Erbschaftsgegenstand.


anonym
beantwortet von Sabune2 am 11. Oktober 2009 17:12
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Hauptsache es sind keine Schulden. Falls ja, mußt du innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht eine Erbausschlagung beantragen. Ansonsten erbst du einen Schuldenberg


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