Ich bin seit ca. 4 Wochen beim Studienkreis angemeldet. Jetzt habe ich meine Arbeiten wiederbekommen, welche aber ganz gut wahren. Zudem haben wir uns für eine andere Nachhilfe entschieden. Jetzt möchte ich gerne den Studienkreis kündigen. Im Vertrag steht jedoch, dass man erst nach ablauf des Abos kündigen kann. Ich habe jedoch in einem § gelesen, dass wenn das Kind, oder ein Elternteil nicht mit der Nachhilfe einverstanden ist, gekündigt werden kann. Meine Mutter hat sich dazu weitere Informationen in der verbraucherschutz Zentrale besorgt. Dort wurde gesagt, dass wir nicht Kündigen können (außer bei langer krankheit, Umzug). Was soll ich tun? Mal mit dem Studienkreis reden? Danke euch !!!
der kyle

ich würd mit dem Studienkreis reden, die sind ja nicht auf euch angewiesen und können ruhig auch ein Auge zudrücken, falls es laut Vertrag nicht geht
kündigen kannst du immer, nur der Zeitpunkt wann du aufhören musst zu zahlen ist halt im Vertrag festgelegt. Es gibt immer außerordentliche Kündigungen, die stehen in den §.. also schrieb eine Kündigung zum nächstmöglichen zeitpunkt mit bitte um bestätigung und schau dort dann auf das Datum. Falls du damit nicht einverstanden bist heisst es nachhaken.
Also wenn es um Deutschnachhilfe geht, würde ich an deiner Stelle nicht kündigen, dafür machst du zu viele Rechtschreibung- und Grammatikfehler.
Vertrag ist Vertrag - reden kann man immer. Vielleicht kann du eher Kündigen und den Rest in spezielle Kurse umwandeln. Nach vier Wochen kann sich allerdings nichts Grundlegendes gebessert haben !!