Rückfrage an Raimund1: Stichwort „Weiterleiten“. Was meinen Sie mit dem Stichwort „Weiterleiten“ ? Für eine Versicherung brauche ich einen Erbschein, wie geschildert reicht ein „Erbschein nur für Grundbuchzwecke“. Leitet das Gericht einen solchen „Erbschein nur für Grundbuchzwiecke“ an die Versicherung weiter ? Der Versicherung muß ich einen Erbschein vorlegen und ein „Erbschein nur für Grundbuchzwecke“ reicht aus. Danke
Achim Bonn
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