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Nachfrage: Erbschein nur für Grundbuchzwecke

gefragt von Achim59 am 02.04.2008 um 21:31 Uhr

Rückfrage an Raimund1: Stichwort „Weiterleiten“. Was meinen Sie mit dem Stichwort „Weiterleiten“ ? Für eine Versicherung brauche ich einen Erbschein, wie geschildert reicht ein „Erbschein nur für Grundbuchzwecke“. Leitet das Gericht einen solchen „Erbschein nur für Grundbuchzwiecke“ an die Versicherung weiter ? Der Versicherung muß ich einen Erbschein vorlegen und ein „Erbschein nur für Grundbuchzwecke“ reicht aus. Danke

Achim Bonn


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Lissa
beantwortet von Lissa am 2. April 2008 23:54
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