gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Nachforderungen bei Einzugsermächtigung

gefragt von Sambista am 27.07.2009 um 18:08 Uhr

Wie lange darf eigentlich eine gewerbliche Organisation Mitgliedsbeiträge nachfordern? Ich habe eine Einzugsermächtiung erteilt und bei der Endabrechnung fällt den Clowns auf, dass sie in 2003 und 2005 je einen Montagsbeitrag vergessen haben.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Einzugsermächtigungen (1)
Nachforderungen (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


46Luisa
beantwortet von 46Luisa am 27. Juli 2009 18:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sofort die Einzugsermächtigung widerrufen, es gibt doch eine Verjährung von ich glaube 2 Jahren. Außerdem hol Dir das Geld einfach bei der Bank wieder zurück (innerhalb 6 Wochen) Im Internet findest Du bestimmt was über Verjährungen von Forderungen oder ev. Mitgliedsbeiträgen.

Kommentar von Sambista am 28. Juli 2009 20:16

danke für die Antwort. Die Einzugsermächtigung ist schon beendet/Thema kam bei der Endabrechnung hoch. Leider habe ich bisher im Internet im Wesentlichen Nebenkosten/Mietrecht, Unterhaltszahlungen und GEZ gefunden. Waren aber leider denn doch nicht vergleichbar.


Manni1986
beantwortet von Manni1986 am 27. Juli 2009 18:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Welchen Clowns? Privatrecht oder öffentliches Recht.

Ich glaube öffentliches Recht 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, wo der Beitrag fällig ist. Also 4 Jahre, wenn man zählt.

Ansonsten mal im BGB gucken.

Kommentar von Sambista am 28. Juli 2009 20:13

Danke für die Antwort - Privatrecht befürchte ich.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.