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Nachforderung für gezahltes Holz

gefragt von steffiartur am 05.12.2008 um 10:38 Uhr

Wir haben von einem Privatmann Brennholz gekauft und einen Preis vereinbart und den dann auch direkt nach erhalt des Holzes gezahlt. Jetz ca. 1 Monat später stellt er eine Nachforderung von über hundert Euro. Er hat jetzt schon eine Mahnung geschickt. Wie soll ich jetzt reagieren? Es gibt einen Vertrag oder so. Bitte helft mir.

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Mahnung x 308 Brennholz x 92 Nachforderung x 6

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 5. Dezember 2008 10:42
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kannst Du noch mitteilen für welche angeblich von ihm erbrachte Leistung diese Nachforderung gestellt wird; er kann doch nicht einfach "nur so" Geld nachfordern, er muss dies doch begründet haben.

Kommentar von steffiartur am 5. Dezember 2008 10:46

Wir haben keine Quittung und keinen Kaufvertrag gemacht. Er meint jetzt er hätte mehr für das gelieferte Holz bekommen müssen. Aber wir hatte den Preis ja für die Menge Holz ausgemacht.

Kommentar von 3d1a41702279cd721af011ea26a05511smalllinguini am 5. Dezember 2008 10:50

das ist sein problem, nicht euer.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 5. Dezember 2008 11:04

dann sehe ich das als das Problem des Verkäufers; einen Vertrag habt ihr auf jeden Fall gemacht, aber halt nur mündlich.


anonym
beantwortet von Aspirin am 5. Dezember 2008 11:05
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Muendlicher Vertrag gilt genauso! Da kann er ruhig einen Anwalt einschalten!


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 5. Dezember 2008 10:49
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Das war ein mündlicher Vertrag und genauso gültig. Er kann Dir ja auch nichts anders beweisen. Da steht dann Aussage gegen Aussage.

Kommentar von steffiartur am 5. Dezember 2008 10:56

Also kann er uns nichts? Was ist wenn er einen Anwalt holt oder so?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 5. Dezember 2008 11:05

vor einem Anwalt würde ich mich da nicht fürchten.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 5. Dezember 2008 14:10

Wenn der Anwalt ihn falsch berät, macht er sich strafbar und kann damit seine Zulassung verlieren, glaube, das wird er sich überlegen. Übrigens ist das ein Kaufvertrag nach HGB/BGB, ein vereinbarter Preis gilt. Man kann auch nich tanken gehen und 3 Wochen später kommt der Tankwart nit ner Geldforderung wegen Preiserhöhung nach dem Tanken.


akademikus
beantwortet von akademikus am 5. Dezember 2008 10:40
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hast du ne quittung? lass ihn mal machen, lehn dich zurük. meine meinung anrufen, erklären und dann: IGNORE!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 5. Dezember 2008 10:42

tip: auch der versuch des betruges ist strafbar!


linguini
beantwortet von linguini am 5. Dezember 2008 10:39
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ihn anrufen und die sache klären. und natürlich nichts bezahlen.

Kommentar von E00170471613060b38dee317a5516796smallclettenberger am 6. Dezember 2008 14:42

Würde ich auch so machen, warum bei jedem Pups den Anwalt rufen.


anonym
beantwortet von jotde01 am 5. Dezember 2008 10:39
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wenn es einen Vertrag gibt in dem der Preis festgehalten ist und ihr ihn bezahlt habt gibt es keinen Grund, Geld nachzufordern. Oder sollte das heißen "keinen" Vertrag? Auch dann habt ihr Ware gegen Geld gehandelt und der Fall ist abgeschlossen.


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 5. Dezember 2008 10:47
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kein geschäft ohne vertrag, keine zahlung ohne quittung. sollte das A und O sein eigentlich...


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