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Nachbarschaftsterror.

gefragt von Mariposa68Mariposa68 am 17.10.2008 um 10:12 Uhr

Also, ein Nachbar meiner Mutter macht ihr schwer zu schaffen.
Statt einer Hecke steht da jetzt ein 2 hoher Sichtzaun, direkt auf der Grundstücksgrenze.
Dazu musste der Nachbar aber auf das Grundstück meiner Mutter. Ohne Erlaubnis tat er das.
Wir haben dann Schilder aufgestellt "Betreten nur nach Absprache", weil er die ja auch irgendwann mal streichen muss. Diese Schilder werde von ihm immer wieder umgedreht.
Dazu muss er aber über ein anderes Grundstück klettern.
Sollen wir sein Verhalten irgnorieren?
Ich meine, er betritt das Grundstück immer ohne Erlaubnis. Müssen wir das hinnehmen?

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Recht x 35.291 nachbar x 368 eigentum x 265

Fotografin
beantwortet von Fotografin am 17. Oktober 2008 10:16
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Nichst ist schlimmer als Nachbarschaftskrieg. Es wird immer schlimmer. Versucht doch mit ihm zu sprechen. Holt Euch eine neutrale Person dazu.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:17

Habe wir ja alles schon versucht.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. Oktober 2008 10:20

Dann würde ich es offizieller machen. In fast jeder Stadt gibt es Schlichter. An die Entscheidung ist man auch gebunden.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:22

Das werde ich mir mal merken

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 17. Oktober 2008 10:25

DH für den Schiedsmann, Fotografin.


Nellina
beantwortet von Nellina am 17. Oktober 2008 10:14
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Das musst Du nicht einfach hinnehmen. Schicke ihm eine Unterlassungserklaerung per Einschreiben mit Rueckschein.


anonym
beantwortet von anjanni am 17. Oktober 2008 10:15
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Nein, müßt Ihr nicht hinnehmen. Schickt ihm - per Boten oder Einwurfeinschreiben - einen Brief, in dem Ihr ihm mitteilt, daß Ihr ihm den Zutritt zum Grundstück nur nach Absprache gewähren wollt und droht ihm andernfalls eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs an. - Allerdings werdet Ihr für eine Anzeige auch Beweise benötigen. Aber das müßt Ihr ihm ja nicht sagen.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:16

Das ist noch ein Nachbar, der beobachtet das immer, wie er sich über den Zaun quält :-)

Kommentar von Langeoog am 17. Oktober 2008 10:18

ja und was sagt der, findet er das ok wenn der besagte Nachbar auch immer unerlaubt über sein Grundstück klettert?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:19

Natürlich nicht.

Kommentar von Langeoog am 17. Oktober 2008 10:20

hat der schon was unternommen?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:21

nein, auch noch nicht, weil man mit besagtem Nachbar nicht reden kann und die auch alle ihren Frieden haben wollen. Aber irgendwas muss passieren.


Tremor
beantwortet von Tremor am 17. Oktober 2008 10:31
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Diesen Zaun muss man sich nicht gefallen lassen. http://www.callnrw.de/broschuerenser...rtengrenze.pdf) - schon gar nicht ohne Einwilligung des Nachbarn. Für diesen Zaun ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung erforderlich. Den entsprechenden Antrag müssen beide Nachbarn unterschreiben.

Kommentar von Silberheim am 17. Oktober 2008 10:31

kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.


anonym
beantwortet von monimoni am 17. Oktober 2008 10:23
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Das geht gar nicht. Ich würde noch mal so freundlich wie möglich Klartetxt reden, dann schriftlich Konsequenzen androhen und sich mit einem Anwalt beraten.


medic
beantwortet von medic am 17. Oktober 2008 10:22
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ein sichtschutzzaun darf doch nur max. 1,80 m hoch sein?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:24

Jepp, aber das stört ihn nicht. Außerdem steht er ja auch genau auf der Grundstücksgrenze.

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 17. Oktober 2008 10:25

also wir haben damals beim bauamt angerufen.. geht auch annonym.. innerhalb 2 tage war das ding wieder weg.. nur so als tipp

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:26

Danke! :-)

Kommentar von Silberheim am 17. Oktober 2008 10:30

kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 17. Oktober 2008 10:49

stimmt in manchen kommunen ist maximal 1,50 m erlaubt..


kimmo
beantwortet von kimmo am 17. Oktober 2008 10:17
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Mein Vorschlag ist dass du mit dem Nachbarn wenigstens zuerst ernst diskutierst so dass du genau seine Motive kennen lernst. Ein feindlicher Nachbar kann eine grosse Belastung sein.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:18

Reden haben wir schon hinter uns

Kommentar von Langeoog am 17. Oktober 2008 10:21

und was ist raus gekommen, welche Gründe usw.?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:22

Gar nichts. Da wird dann auf taub und stur gestellt.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 17. Oktober 2008 10:14
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er darf es nicht betreten, das ist Hausfriedensbruch


anonym
beantwortet von Silberheim am 17. Oktober 2008 10:29
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Einem Grundstückanreiner ist der Zutritt zum eigenen Grundstück zur Pflege und Indstandhaltung seiner Zäune oder Gebaüdeteile deren Aussenseiten sich an das Grundstück anlegen zu gewähren !

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 17. Oktober 2008 10:32

Aber nicht bei Grenzbebauung. Dazu muss man 20 cm von der Grenze wegbleiben.

Kommentar von Silberheim am 17. Oktober 2008 10:36

Tja ich wollte meine Garage nicht direkt auf die Grenze setzen, aber da hat das Amt gesagt hier ist Grenzbebauung vorgesehen also wenn dann auf die Grenze nun steht meine Garage direkt auf der Grenze. Und zwar wirklich mm genau


anonym
beantwortet von Langeoog am 17. Oktober 2008 10:14
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Nein hin nehmen müsst ihr das nicht. Aber da hilft nur wenn ihr es wollt eine Anzeige od. wahrscheinlcih mehr und es wird mit sicherheit dann in einer langen Anzeigenschlacht und vor Gericht enden.


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