Mariposa68 am 17.10.2008 um 10:12 Uhr
Also, ein Nachbar meiner Mutter macht ihr schwer zu schaffen.
Statt einer Hecke steht da jetzt ein 2 hoher Sichtzaun, direkt auf der Grundstücksgrenze.
Dazu musste der Nachbar aber auf das Grundstück meiner Mutter. Ohne Erlaubnis tat er das.
Wir haben dann Schilder aufgestellt "Betreten nur nach Absprache", weil er die ja auch irgendwann mal streichen muss. Diese Schilder werde von ihm immer wieder umgedreht.
Dazu muss er aber über ein anderes Grundstück klettern.
Sollen wir sein Verhalten irgnorieren?
Ich meine, er betritt das Grundstück immer ohne Erlaubnis. Müssen wir das hinnehmen?
Nichst ist schlimmer als Nachbarschaftskrieg. Es wird immer schlimmer. Versucht doch mit ihm zu sprechen. Holt Euch eine neutrale Person dazu.

Das musst Du nicht einfach hinnehmen. Schicke ihm eine Unterlassungserklaerung per Einschreiben mit Rueckschein.
Nein, müßt Ihr nicht hinnehmen. Schickt ihm - per Boten oder Einwurfeinschreiben - einen Brief, in dem Ihr ihm mitteilt, daß Ihr ihm den Zutritt zum Grundstück nur nach Absprache gewähren wollt und droht ihm andernfalls eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs an. - Allerdings werdet Ihr für eine Anzeige auch Beweise benötigen. Aber das müßt Ihr ihm ja nicht sagen.
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:16 Das ist noch ein Nachbar, der beobachtet das immer, wie er sich über den Zaun quält :-)
ja und was sagt der, findet er das ok wenn der besagte Nachbar auch immer unerlaubt über sein Grundstück klettert?
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:19 Natürlich nicht.
hat der schon was unternommen?
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:21 nein, auch noch nicht, weil man mit besagtem Nachbar nicht reden kann und die auch alle ihren Frieden haben wollen. Aber irgendwas muss passieren.

Diesen Zaun muss man sich nicht gefallen lassen. http://www.callnrw.de/broschuerenser...rtengrenze.pdf) - schon gar nicht ohne Einwilligung des Nachbarn. Für diesen Zaun ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung erforderlich. Den entsprechenden Antrag müssen beide Nachbarn unterschreiben.
kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.
Das geht gar nicht. Ich würde noch mal so freundlich wie möglich Klartetxt reden, dann schriftlich Konsequenzen androhen und sich mit einem Anwalt beraten.

ein sichtschutzzaun darf doch nur max. 1,80 m hoch sein?
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:24 Jepp, aber das stört ihn nicht. Außerdem steht er ja auch genau auf der Grundstücksgrenze.
medic am 17. Oktober 2008 10:25 also wir haben damals beim bauamt angerufen.. geht auch annonym.. innerhalb 2 tage war das ding wieder weg.. nur so als tipp
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:26 Danke! :-)
kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.
medic am 17. Oktober 2008 10:49 stimmt in manchen kommunen ist maximal 1,50 m erlaubt..

Mein Vorschlag ist dass du mit dem Nachbarn wenigstens zuerst ernst diskutierst so dass du genau seine Motive kennen lernst. Ein feindlicher Nachbar kann eine grosse Belastung sein.
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:18 Reden haben wir schon hinter uns
und was ist raus gekommen, welche Gründe usw.?
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:22 Gar nichts. Da wird dann auf taub und stur gestellt.

er darf es nicht betreten, das ist Hausfriedensbruch
Einem Grundstückanreiner ist der Zutritt zum eigenen Grundstück zur Pflege und Indstandhaltung seiner Zäune oder Gebaüdeteile deren Aussenseiten sich an das Grundstück anlegen zu gewähren !
Mariposa68 am 17. Oktober 2008 10:32 Aber nicht bei Grenzbebauung. Dazu muss man 20 cm von der Grenze wegbleiben.
Tja ich wollte meine Garage nicht direkt auf die Grenze setzen, aber da hat das Amt gesagt hier ist Grenzbebauung vorgesehen also wenn dann auf die Grenze nun steht meine Garage direkt auf der Grenze. Und zwar wirklich mm genau
Nein hin nehmen müsst ihr das nicht. Aber da hilft nur wenn ihr es wollt eine Anzeige od. wahrscheinlcih mehr und es wird mit sicherheit dann in einer langen Anzeigenschlacht und vor Gericht enden.
Habe wir ja alles schon versucht.
Dann würde ich es offizieller machen. In fast jeder Stadt gibt es Schlichter. An die Entscheidung ist man auch gebunden.
Das werde ich mir mal merken
DH für den Schiedsmann, Fotografin.