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Nachbarschaftsterror.

Frage von Mariposa68 Mariposa68

Also, ein Nachbar meiner Mutter macht ihr schwer zu schaffen.
Statt einer Hecke steht da jetzt ein 2 hoher Sichtzaun, direkt auf der Grundstücksgrenze.
Dazu musste der Nachbar aber auf das Grundstück meiner Mutter. Ohne Erlaubnis tat er das.
Wir haben dann Schilder aufgestellt "Betreten nur nach Absprache", weil er die ja auch irgendwann mal streichen muss. Diese Schilder werde von ihm immer wieder umgedreht.
Dazu muss er aber über ein anderes Grundstück klettern.
Sollen wir sein Verhalten irgnorieren?
Ich meine, er betritt das Grundstück immer ohne Erlaubnis. Müssen wir das hinnehmen?

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Antworten (10)

  • 4
    Antwort von Fotografin Fotografin

    Nichst ist schlimmer als Nachbarschaftskrieg. Es wird immer schlimmer. Versucht doch mit ihm zu sprechen. Holt Euch eine neutrale Person dazu.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Habe wir ja alles schon versucht.

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Dann würde ich es offizieller machen. In fast jeder Stadt gibt es Schlichter. An die Entscheidung ist man auch gebunden.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Das werde ich mir mal merken

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    DH für den Schiedsmann, Fotografin.

  • 4
    Antwort von Nellina Nellina

    Das musst Du nicht einfach hinnehmen. Schicke ihm eine Unterlassungserklaerung per Einschreiben mit Rueckschein.

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Nein, müßt Ihr nicht hinnehmen. Schickt ihm - per Boten oder Einwurfeinschreiben - einen Brief, in dem Ihr ihm mitteilt, daß Ihr ihm den Zutritt zum Grundstück nur nach Absprache gewähren wollt und droht ihm andernfalls eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs an. - Allerdings werdet Ihr für eine Anzeige auch Beweise benötigen. Aber das müßt Ihr ihm ja nicht sagen.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Das ist noch ein Nachbar, der beobachtet das immer, wie er sich über den Zaun quält :-)

    Kommentar von Langeoog LangeoogLangeoog

    ja und was sagt der, findet er das ok wenn der besagte Nachbar auch immer unerlaubt über sein Grundstück klettert?

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Natürlich nicht.

    Kommentar von Langeoog LangeoogLangeoog

    hat der schon was unternommen?

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    nein, auch noch nicht, weil man mit besagtem Nachbar nicht reden kann und die auch alle ihren Frieden haben wollen. Aber irgendwas muss passieren.

  • 1
    Antwort von Tremor Tremor

    Diesen Zaun muss man sich nicht gefallen lassen. http://www.callnrw.de/broschuerenser...rtengrenze.pdf) - schon gar nicht ohne Einwilligung des Nachbarn. Für diesen Zaun ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung erforderlich. Den entsprechenden Antrag müssen beide Nachbarn unterschreiben.

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.

  • 1
    Antwort von monimoni monimoni

    Das geht gar nicht. Ich würde noch mal so freundlich wie möglich Klartetxt reden, dann schriftlich Konsequenzen androhen und sich mit einem Anwalt beraten.

  • 1
    Antwort von medic medic

    ein sichtschutzzaun darf doch nur max. 1,80 m hoch sein?

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Jepp, aber das stört ihn nicht. Außerdem steht er ja auch genau auf der Grundstücksgrenze.

    Kommentar von medic medicmedic

    also wir haben damals beim bauamt angerufen.. geht auch annonym.. innerhalb 2 tage war das ding wieder weg.. nur so als tipp

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Danke! :-)

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.

    Kommentar von medic medicmedic

    stimmt in manchen kommunen ist maximal 1,50 m erlaubt..

  • 1
    Antwort von kimmo kimmo

    Mein Vorschlag ist dass du mit dem Nachbarn wenigstens zuerst ernst diskutierst so dass du genau seine Motive kennen lernst. Ein feindlicher Nachbar kann eine grosse Belastung sein.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Reden haben wir schon hinter uns

    Kommentar von Langeoog LangeoogLangeoog

    und was ist raus gekommen, welche Gründe usw.?

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Gar nichts. Da wird dann auf taub und stur gestellt.

  • 1
    Antwort von maiki01 maiki01

    er darf es nicht betreten, das ist Hausfriedensbruch

  • 0
    Antwort von Silberheim Silberheim

    Einem Grundstückanreiner ist der Zutritt zum eigenen Grundstück zur Pflege und Indstandhaltung seiner Zäune oder Gebaüdeteile deren Aussenseiten sich an das Grundstück anlegen zu gewähren !

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Aber nicht bei Grenzbebauung. Dazu muss man 20 cm von der Grenze wegbleiben.

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Tja ich wollte meine Garage nicht direkt auf die Grenze setzen, aber da hat das Amt gesagt hier ist Grenzbebauung vorgesehen also wenn dann auf die Grenze nun steht meine Garage direkt auf der Grenze. Und zwar wirklich mm genau

  • 0
    Antwort von Langeoog Langeoog

    Nein hin nehmen müsst ihr das nicht. Aber da hilft nur wenn ihr es wollt eine Anzeige od. wahrscheinlcih mehr und es wird mit sicherheit dann in einer langen Anzeigenschlacht und vor Gericht enden.

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