Also, ein Nachbar meiner Mutter macht ihr schwer zu schaffen.
Statt einer Hecke steht da jetzt ein 2 hoher Sichtzaun, direkt auf der Grundstücksgrenze.
Dazu musste der Nachbar aber auf das Grundstück meiner Mutter. Ohne Erlaubnis tat er das.
Wir haben dann Schilder aufgestellt "Betreten nur nach Absprache", weil er die ja auch irgendwann mal streichen muss. Diese Schilder werde von ihm immer wieder umgedreht.
Dazu muss er aber über ein anderes Grundstück klettern.
Sollen wir sein Verhalten irgnorieren?
Ich meine, er betritt das Grundstück immer ohne Erlaubnis. Müssen wir das hinnehmen?
Nachbarschaftsterror.
Antworten (10)
-
4Antwort von
FotografinFotografin
Nichst ist schlimmer als Nachbarschaftskrieg. Es wird immer schlimmer. Versucht doch mit ihm zu sprechen. Holt Euch eine neutrale Person dazu.
-
4Antwort von
NellinaNellina
Das musst Du nicht einfach hinnehmen. Schicke ihm eine Unterlassungserklaerung per Einschreiben mit Rueckschein.
-
2Antwort von
anjannianjanni
Nein, müßt Ihr nicht hinnehmen. Schickt ihm - per Boten oder Einwurfeinschreiben - einen Brief, in dem Ihr ihm mitteilt, daß Ihr ihm den Zutritt zum Grundstück nur nach Absprache gewähren wollt und droht ihm andernfalls eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs an. - Allerdings werdet Ihr für eine Anzeige auch Beweise benötigen. Aber das müßt Ihr ihm ja nicht sagen.
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Das ist noch ein Nachbar, der beobachtet das immer, wie er sich über den Zaun quält :-)
Kommentar von
LangeoogLangeoog ja und was sagt der, findet er das ok wenn der besagte Nachbar auch immer unerlaubt über sein Grundstück klettert?
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Natürlich nicht.
Kommentar von
LangeoogLangeoog hat der schon was unternommen?
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 nein, auch noch nicht, weil man mit besagtem Nachbar nicht reden kann und die auch alle ihren Frieden haben wollen. Aber irgendwas muss passieren.
-
-
1Antwort von
TremorTremor
Diesen Zaun muss man sich nicht gefallen lassen. http://www.callnrw.de/broschuerenser...rtengrenze.pdf) - schon gar nicht ohne Einwilligung des Nachbarn. Für diesen Zaun ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung erforderlich. Den entsprechenden Antrag müssen beide Nachbarn unterschreiben.
Kommentar von
SilberheimSilberheim kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.
-
1Antwort von
monimoni Das geht gar nicht. Ich würde noch mal so freundlich wie möglich Klartetxt reden, dann schriftlich Konsequenzen androhen und sich mit einem Anwalt beraten.
-
1Antwort von
medicmedic
ein sichtschutzzaun darf doch nur max. 1,80 m hoch sein?
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Jepp, aber das stört ihn nicht. Außerdem steht er ja auch genau auf der Grundstücksgrenze.
Kommentar von
medicmedic also wir haben damals beim bauamt angerufen.. geht auch annonym.. innerhalb 2 tage war das ding wieder weg.. nur so als tipp
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Danke! :-)
Kommentar von
SilberheimSilberheim kommt auf die kommunale Satzung im Bezug auf die Bebauungsordnung an. Kann von Kommune zu Kommune unterscheidlich sein.
Kommentar von
medicmedic stimmt in manchen kommunen ist maximal 1,50 m erlaubt..
-
1Antwort von
kimmokimmo
Mein Vorschlag ist dass du mit dem Nachbarn wenigstens zuerst ernst diskutierst so dass du genau seine Motive kennen lernst. Ein feindlicher Nachbar kann eine grosse Belastung sein.
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Reden haben wir schon hinter uns
Kommentar von
LangeoogLangeoog und was ist raus gekommen, welche Gründe usw.?
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Gar nichts. Da wird dann auf taub und stur gestellt.
-
-
0Antwort von
SilberheimSilberheim
Einem Grundstückanreiner ist der Zutritt zum eigenen Grundstück zur Pflege und Indstandhaltung seiner Zäune oder Gebaüdeteile deren Aussenseiten sich an das Grundstück anlegen zu gewähren !
Kommentar von
Mariposa68Mariposa68 Aber nicht bei Grenzbebauung. Dazu muss man 20 cm von der Grenze wegbleiben.
Kommentar von
SilberheimSilberheim Tja ich wollte meine Garage nicht direkt auf die Grenze setzen, aber da hat das Amt gesagt hier ist Grenzbebauung vorgesehen also wenn dann auf die Grenze nun steht meine Garage direkt auf der Grenze. Und zwar wirklich mm genau
-
0Antwort von
LangeoogLangeoog
Nein hin nehmen müsst ihr das nicht. Aber da hilft nur wenn ihr es wollt eine Anzeige od. wahrscheinlcih mehr und es wird mit sicherheit dann in einer langen Anzeigenschlacht und vor Gericht enden.
Habe wir ja alles schon versucht.
Dann würde ich es offizieller machen. In fast jeder Stadt gibt es Schlichter. An die Entscheidung ist man auch gebunden.
Das werde ich mir mal merken
DH für den Schiedsmann, Fotografin.