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Nachbarschaft: darf man die überstehende Hecke vom Nachbarn stutzen?

gefragt von bosshogbosshog am 02.05.2007 um 23:38 Uhr

Oder muss der das selber tun? Ist das vielleicht sogar Beschädigung von fremden Eigentum?


Reply


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 3. Mai 2007 00:15
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Wir dürfen es,nach Absprache mit dem Nachbarn.Sprich doch einfach mal mit ihm und schlag vor,dass Du ihm mit der Hecke hilfst.Bei uns hat das geklappt.


america
beantwortet von america am 2. Mai 2007 23:51
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Ich kenne es als Sachbeschädigung. Zwingen kann man ihn denke ich schon. Wenn es seinmuß per Anzeige.


anonym
beantwortet von susanne4321 am 3. Mai 2007 07:37
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Nein, außer es besteht hierüber eine Absprache mit dem Nachbarn, die es dir erlaubt, seine Hecke zu schneiden, denn andernfalls hätte er einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, d.h. er könnte gerichtlich die Unterlassung des Schneidens für die Zukunft verlangen und Wiederherstellung des Zustandes der Hecke vor dem Schneiden. Da die sofortige Wiederherstellung nicht möglich ist, hätte er dann einen Anspruch auf Schadensersatz. Als Grundstücksnachbar hast du gegen deinen Nachbarn allerdings auch einen Anspruch auf Beseitigung, der notfalls auch gerichtlich durchsetzbar ist, d.h dieser ist verpflichtet, die Hecke zurückzuschneiden, wenn sie tatsächlich stört. Es empfiehlt sich jedoch immer, die Angelegenheit zunächst außergerichtlich in einem Gespräch mit dem Nachbarn zu regeln. JEDENFALS nicht einfach ohne Absprache irgendetwas schneiden, denn dies ist nicht erlaubt und führt aller Wahrscheinlichkeit nach zu Streitigkeiten.


pipiopa
beantwortet von pipiopa am 3. Mai 2007 00:42
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das ist ja in jeder gemeinde anders,aber es gilt doch der grundsatz, das man andere nicht belästigt. ich muß die hecke meines nachbarn immer selbst schneiden - sonst wuchert diese auf mein grundstück und den nachbarn hat es nicht interessiert - bis ich mal die heckenschere mit einem dachdeckerbrenner getauscht habe hihihi


anonym
beantwortet von henrikesmami am 3. Mai 2007 15:10
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überstehende äste/zweige sind eine beeinträchtigung des eigentums. man kann den nachbarn daher (unter angemessener fristsetzung) auffordern, etwas dagegen zu tun. falls nach fristablauf nichts passiert ist, setzt man ihm eine neue (endgültige) frist und teilt gleich mit, dass man ansonsten eine ersatzvornahme macht. die ersatzvornahme kann man selbst machen oder sogar machen lassen und die entstehenden kosten müsste der nachbar sogar tragen... ist halt die frage bis zu welchem punkt man so eine sache kommen läßt... wir haben mit unseren nachbarn besprochen, dass jeder den überhang des anderen entfernt, sofern er stört. ist auch am einfachsten, da man von der anderen seite meist besser daran kommt.





anonym
beantwortet von Hans-georg Kurth am 3. Mai 2007 12:02
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eigentl. stellt sich die Rückschnittsfrage um diese Zeit nicht, da z.Z. zum "Schutz der Singvögel" ein Hecken-Rückschnittverbot vorliegt. Ansonsten gilt beim Überwuchs von Bäumen-, Hecken u.ä. auf angrenzende Grundstücke, das man dem Nachbarn die Möglichkeit einräumt, seine erforderlichen Rückschnittsarbeiten an seiner Hecke/Bäume o.ä., in einem angemessenen Zeitfenster, durchführen zu können. Sollten Sie auf taube Ohren treffen, so müssen Sie ihm "schriftl." eine kostenpflichtigen Ersatzvornahme androhen. MfG


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