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Nachbarn parken auf meinem Privatgrundstück

gefragt von hclaus am 18.10.2008 um 20:25 Uhr

Meine neuen Nachbarn haben das Nebenhaus gekauft und haben 3 Autos. Die Zufahrt zu ihrer Garage ist über mein Grundstück. Die Garage benutzen sie aber nicht, weil sie die als Abstellraum benutzen. Sie parken alle 3 Autos nun unerlaubt auf meinem Grundstück (Innenhof). Ich habe sie bereits schriftlich aufgefordert, das zu unterlassen, aber das interessiert sie nicht. Was kann ich tun um das illegale Parken auf meinem Grundstück zu unterbinden? Kann ich die Autos abschleppen lassen? Kann ich die Polizei einschalten?

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Recht x 35.050 Auto x 22.925 fremdparken-auf-privatgrundstueck x 1

Anell
beantwortet von Anell am 18. Oktober 2008 20:29
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Mache ein Schild "privat", setzt letzmalig eine Frist, die Autos zu entfernen - und lass' sie dann abschleppen. Leider unschön für den nachbarlichen Frieden, aber das wird vermutlich wirken. Anell

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 18. Oktober 2008 20:32

DH für eine richtige Antwort.


Lalaith
beantwortet von Lalaith am 18. Oktober 2008 20:30
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Ich würde mich erstmal informieren, wie man die Zufahrt umgestalten kann, dass ungehindertes Parken unmöglich ist. Polizei kann da auch beraten. Abschleppen lassen geht auch, klar. Aber die Gebühren zahlst Du erst mal und musst es dann per Privatklage zurückfordern. Macht keinen Spaß!


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 18. Oktober 2008 20:26
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Das ist vergleichbar mit Hausfriedensbruch.Sag ihnen das nochmal,ansonsten kannst du Anzeige erstatten.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. Oktober 2008 20:33
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Unterlassungsklage, Schadenersatz.

Da Du sie bereits schriftlich aufgefordert hast, ohne das dies Wirkung gezeitigt hat, solltest Du einen Anwalt nehmen. Weshalb sollst Du Dich selbst damit rumärgern. Die Kosten mußt Du zwar vorlegen, aber nach gewonnenem Prozeß sind auch diese vom Gegner zu ersetzen.


regideur
beantwortet von regideur am 18. Oktober 2008 20:27
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Abschleppen lassen solltest Du besser nicht! Das Ordnungsamt könnte dafür aber zuständig sein oder über einen Anwalt abmahnen lassen.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 18. Oktober 2008 20:30

DH. Wer den Abschleppdienst ruft, zahlt auch. Wenn die Polizei es tut, zahlt der Halter.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 18. Oktober 2008 20:30

:-)

Kommentar von Aeb3c463c4cd43dd2ca65e6ad9242b38smallScheesama am 18. Oktober 2008 20:32

Das Ordnungsamt ist nicht für Privatgrundstücke zuständig,nur für öffenlichen Grund.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 18. Oktober 2008 20:31

Die Polizei und das Ordnungsamt greifen auf einem Privatgrundstück nicht ein. Es bleibt nur das Abschleppen, wobei die Kosten dafür wieder eingeklagt werden können.


anonym
beantwortet von Bodenseher am 18. Oktober 2008 20:26
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mach eine Kette hin, ansonsten Anwalt

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 18. Oktober 2008 20:28

Die Zufahrt darf sicher auf Grund eines Wegerechtes nicht versperrt werden!


anonym
beantwortet von Saarland60 am 18. Oktober 2008 21:09
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Es handelt sich hier zwar nicht um Hausfriedensbruch, aber um eine verbotene Eigenmacht. Abschleppen lassen und dem Halter die Kosten in Rechnung stellen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 18. Oktober 2008 20:28
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Du kannst die Polizei rufen, dann werden die Autos eben abgeschleppt. Aber das ist eine offene Kriegserklärung. Aber ich würde es wenigsten vorher androhen. Setze eine letzte Frist.


Monika100
beantwortet von Monika100 am 18. Oktober 2008 20:28
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Wieso ist die Zufahrt zu ihrer Garage über Dein Grundtück? Das ist sehr ungewöhnlich und ich würde alles daran setzen, das zu ändern! Wahrscheinlich leiten sie daraus irgend ein Recht ab. Frage auf der Gemeinde nach, ob man Dir helfen kann.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 18. Oktober 2008 20:34

Das ist keineswegs ungewöhnlich.

Kommentar von Simple_avatar9smallstefvol am 19. Oktober 2008 12:46

Das gibs oft genug - wenn das Grundstück z.b. in der 2. Reihe liegt. Eingetragenes Wegerecht kann man nicht einfach rückgängig machen


stefvol
beantwortet von stefvol am 19. Oktober 2008 12:48
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Vermieten denen doch - wenn möglich - Stellplätze, das schafft Frieden und bringt für beide eine vernüftige Lösung. Und wenn die nicht bereit sind für einen Stellplatz Miete zu zahlen, dann Absperrpfosten oder Kette


anonym
beantwortet von Noaha am 19. Oktober 2008 02:17
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"überlege", ob es dich wirklich stört - wenn ja-warum,-- weil es dir gehört oder du ein echtes Platzproblem hast...und sprich im gemütlichen Ton mit ihnen-findet eine gemeinsame Lösung und seid friedlich - das verbessert das nachbarschaftliche Verhältnis entscheidend und nicht zuletzt auch dein eigenes Lebensgefühl-- wo ist dein Problem, Mensch zu sein?


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 19. Oktober 2008 00:05
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Man kann den Platz möglicherweise auch mit Pflanzkübeln zustellen, sodaß die Nachbarn kein Auto abstellen können.


anonym
beantwortet von maus66 am 18. Oktober 2008 21:12
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du solltest ein schild mit privat anbringen und einen anwalt einschalten


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 18. Oktober 2008 21:01
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Sind das dieselben Nachbarn, die Terror wegen Deiner Katze machen? In dem Fall würde ich da gar nicht mehr lange fackeln - die sind offenbar auf Streit aus. Ruf die Polizei und lass die Autos abschleppen.

Kommentar von hclaus am 18. Oktober 2008 21:16

Genau, das sind die gleichen Nachbarn!

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 20. Oktober 2008 04:51

Das tut mir wirklich leid, Hclaus, da hast Du ja wirklich Pech gehabt. Ich würde wirklich sagen, dass sich das so anhört, als wollten die Nachbarn Dich ärgern. Ich würde die Polizei anrufen (nicht über die Notfallnummer, sondern auf der zuständigen Wache) und bitten, dass man die "Eindringlinge" (also die Fahrzeuge) von Deinem Grund und Boden entfernt. Meines Erachtens rangiert das unter Hausfriedensbruch.


anonym
beantwortet von Mikkkimaus am 18. Oktober 2008 20:35
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Für so viel Unverständnis deiner Nachbaren hätte ich kein Verständnis. Ich würde ihnen noch in einem letzten persönlichen, aber sehr deutlichen Gespräch klarmachen, wie die Sachlage ist, und sie darauf hinweisen, wenn ihnen an einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis was liegt, die Autos nur auf ihrem eigenen Grundstück zu parken. Ansonsten den Anwalt einschalten.

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 18. Oktober 2008 20:44

also bei mir hätte ich schon die Polizei gerufen und die den Abschleppdienst und weg damit. Manche scheinen ja noch ziemlich gnädig zu sein. Fängt ja gut an die neue Nachbarschaft, aber die können sich ja auch net alles erlauben find ich.


BonniedieZweite
beantwortet von BonniedieZweite am 18. Oktober 2008 20:30
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Hast du mal versucht mit ihnen zu REDEN?

Wenn ja und ohne Erfolg würd ich mal die Polizei und deinen Anwalt fragen ob du sie abschleppen lassen kannst. Aber eventuell bleiben die Kosten dafür an dir hängen...


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