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Nachbarin hat leichen Schlaf

gefragt von giessensteff am 13.08.2009 um 9:43 Uhr

Hallo miteinander. Ich habe folgendes Problem: ich habe einen Hund und habe feste Zeiten, wann ich mit ihm Gassi gehe. Die letzte Pipirunde mach ich meistens gegen 22 oder 22:30 Uhr. Jetzt kam es leider vor, dass der Hund mich nachts gegen 3 wach gemacht hat, da er Durchfall hatte und ich deswegen nochmal runter musste. Dabei war ich natürlich leise. Jetzt hat sich meine Nachbarin beschwert, sie hätte so einen leichten Schlaf, dass sie jedes Geräusch mitbekommen würde und dann nicht mehr einschlafen könne. Sie hat mir auf einem Zettel an meiner Tür mitgeteilt, dass ich bitte nicht mehr zwischen 22:30 und 6:30 mit dem Hund runter gehen solle. Soll ich den Hund nun in die Wohnung machen lassen? Steht irgendwo geschrieben, dass es mir untersagt ist, nachts meine Wohnung zu verlassen und wie oft? Wie gesagt, ich bin leise dabei.


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albatros
beantwortet von albatros am 13. August 2009 10:08
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Hilfreichste Antwort

Wenn dir der Vermieter Hundehaltung gestattet bzw. nicht verboten hat, hat die Nachbarin keine Handhabe. Die Hellhörigkeit des Hauses hast nicht du zu verantworten sondern der Vermieter. Wenn nun die Nachbarin bei jedem Pieps wach wird, empfehle ihr Ohroprax. Gassi gehen darfst du wann auch immer es erforderlich ist oder gefällt.

Kommentar von Obelhicks am 13. August 2009 22:58

lieber herr albatros, ich sehe dich gern auf dieser position, weil du einer von ganz, ganz wenigen bist, die das mietrecht kennen.

leider bin ich hier anderer meinung. wenn nachbarn sich über die tierhaltung beschweren - ob genehmigt oder nicht - muß der vermieter abhilfe schaffen. und die geht bis zur kündigung. so der trend in mir bekannter rechtsprechung.

darum rate ich das gespräch mit der nachbarin zu suchen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 14. August 2009 00:19

Lieber Herr Obelhicks, gerne gebe ich das Kompliment zurück. Allerdings muss ich hier deinen Einlassungen widersprechen. Wenn der Fragesteller auch ohne Hund in der Nacht die Wohnung verließe, dabei die Wohnungstür öffnen und schließen müsste und die Treppe benutzt um auf die Straße zu gelangen, störte das die Nachbarin genauso. Es ist also nur indirekt der Hund, weil er wegen ihm noch mal raus muss. Wenn der Hund dabei bellte, wäre die Nachbarin im Recht. Das ist aber laut Ausführung des Mieters gerade nicht der Fall. Stell dir vor, der Mieter bekäme gelegentlichen Besuch, der erst spät wieder geht, also auch nicht via Fenster davonfliegt, würde sich die Nachbarin ebenso beschweren.

Kommentar von giessensteff am 14. August 2009 10:51

Die Nachbarin beschwert sich nicht über die Tierhaltung, sondern über das nächtliche Verlassen des Hauses. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass es 3 Partien in dem Haus gibt. Im Erdgeschoß wohnt die Vermieterin und im ersten Stock gibt es 2 Wohnungen, eine davon bewohnt meine Nachbarin, die andere meine Freundin und ich. Die Vermieterin hab ich auch gefragt, ob sie nachts was mitbekommen hätte. Dies hat sie verneint. Es liegt also nur an dem leichten Schlaf der Nachbarin. Übrigens, die Hundehaltung ist durch die Vermieterin abgesegnet u der Hund war auch schon da, bevor die Nachbarin letztes Jahr eingezogen ist.


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Sascher
beantwortet von Sascher am 13. August 2009 09:44
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Du darfst Deine Wohnung verlassen, wann es Dir passt.


moluwo
beantwortet von moluwo am 13. August 2009 09:44
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Das kann Dir niemand verbieten! Die soll sich oropax kaufen!

Kommentar von 23cbf379d378c7243c7c8fd303d71651smalltinimini am 13. August 2009 09:45

DH!


italianlady0
beantwortet von italianlady0 am 13. August 2009 09:44
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Du darfst deine Wohnung wann immer du möchtest verlassen!


DianaSapria
beantwortet von DianaSapria am 13. August 2009 09:45
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Du darfst jederzeit mit dem Hund rausgehen, das kann Dir keiner verbieten. Ich würde ihr Ohrstöpsel an die Tür kleben. ;)



ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 13. August 2009 09:46
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Wenn es sie nur gestört hat, dass er dich geweckt hat, weil er Durchfall hatte, nimm einen Kuchen und geh mit ihm zu ihr. Bitte um Entschuldigung und erkläre ihr die Situation und dass es nur eine Ausnahme war. So gibst du ihr keine Angriffsfläche und holst sie dir auf deine Seite, so dass sie wahrscheinlich in Zukunft nichts mehr sagen wird.

Manchmal ist sowas besser, als gleich mit aller Gewalt und Druchsetzungswillen dagegen zu gehen. Kauf sie dir. ;-)

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 13. August 2009 09:51

DH! Die Lösung finde ich schön.

Allerdings würde ich ihr nicht unterwürfig den Kuchen bringen, sondern ihr bei der Übergabe mit Nachdruck vermitteln, daß ich auch in Zukunft das Haus verlassen werde, wann immer ich das möchte.


anonym
beantwortet von stevenine am 13. August 2009 09:45
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Kleb ihr einen Zettel auf die Tür sie solle bitt zwischen 22.30 und 6.30 nicht schlafen. dann wäre das problem gelöst!

Kommentar von Cd1dfb4be6a00bcc040d02565a61282asmallGabelchen am 13. August 2009 09:46

:-)))))

Kommentar von sillidd am 13. August 2009 09:48

schmunzel......

Kommentar von 2462e8f29b2191a487284dfa131064cdsmallKB241 am 13. August 2009 09:54

xD

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 15. August 2009 01:46

eine sehr hilfreiche antwort, deshalb 4x dh???

Kommentar von stevenine am 16. August 2009 11:17

ja, siehste doch!


Brigadoon
beantwortet von Brigadoon am 13. August 2009 09:46
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Niemand kann dir verbieten die Wohnung zu verlassen oder zu kommen, zu keiner Zeit. Wo leben wir denn und außerdem gibt es ein Mietrecht. Selbst wenn das irgendwo stehen sollte, wäre die Klausel nichtig. Du kannst nichts dafür, dass die Nachbarin einen "leichten Schlaf" hat. Das ist alleine ihr Problem, es sei denn, du schleppst schwere Ketten hinter dir her, aber die Zeiten sind zumindest in Deutschland vorbei.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 13. August 2009 09:45
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Lach - dann dürftest Du ja in der Zeit auch nicht nach Hause kommen oder raus gehen, Deine Nachbarin hat wohl ein ernsthaftes Problem! Schenk der mal Baldrian, damit sie ruhiger wird. Natürlich kannst Du mit Deinem Hund raus, Du kannst auch nachts kurz duschen und sonstiges tun.


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 13. August 2009 09:45
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Wenn der Hund krank ist(Durchfall)mußt Du doch mit ihm raus oder will sie bei Dir alles wieder sauber machen?Man kann sich auch anstellen........


anonym
beantwortet von woooo am 13. August 2009 09:46
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du darfst mit deinem hund rausgehn wann immer du willst keiner kann dir das verbieten

Kommentar von woooo am 13. August 2009 09:47

solange du leise bist natürlich


recht55
beantwortet von recht55 am 13. August 2009 09:46
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Sage ihr das dein Hund durchfall hat auserdem kannst du jederzeit deine Wohnung verlassen wenn du willst. Was macht ein Bäcker der fängt ja auch schon so früh an. Mein mann fährt Taxi und der verläst auch um 3 30 die Wohnung


majosandra
beantwortet von majosandra am 13. August 2009 09:47
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Deine Nachbarin kann Dir nicht vorschreiben, wann Du Deine Wohnung verläßt und wann nicht. Die Zeiten der Ausgangssperre sind vorbei.

Du darfst auch duschen, baden und kochen wann Du Lust dazu hast.

Wenn Deine Nachbarin einen leichten Schlaf hat, ist es ihr Problem. Soll sie sich doch Oropax in die Ohren stecken.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 13. August 2009 09:45
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soll sich Ohrstopfen kaufen. Du kannst die ganze Nacht mit Deinem Hund Gassi gehen, solange Du leise bist. Nachher verbietet sie Dir noch nach 22.30 auf die Toilette zu gehen.


Volker99
beantwortet von Volker99 am 13. August 2009 09:48
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Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass du auf die Idee kommst, deine Nachbarin könne dir vorschreiben, wann du mit deinem Hund rausgehst. Ich bin zwar immer für Kompromisse beim Zusammenleben, aber hier musst du Ihr klar machen, dass sie zuweit gegangen ist. Behalt aber den Zettel mal, ich fürchte, mit der Tante bist du nicht zum letzten Mal zusammengerasselt.



Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 13. August 2009 11:46
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weder du noch dein Hund sind für ihre Gesundheitlichen Probleme verantwortlich. Sie muss sich wohl an anderer Stelle um Hilfe bemühen damit sie wieder durchschläft. ;)))


vincero
beantwortet von vincero am 13. August 2009 22:18
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soweit ich das von meinen hunden kenne wenn die durchfall hatten, dann haben die nicht gebellt, sondern gefiebt weil sie leiden. mir ist also überhaupt nicht klar worin die störung bestehen sollte ( die aber auch so gar keinen bestand hat ). es kam hier ja schon, dass es eine gute idee wäre der dame mal das hundeleiden zu erklären. albatros hat dich ja sonst schon zurecht mit seiner antwort überzeugt. viel glück, vielleicht klappts ja auch mal mit der nachbarin


moon73
beantwortet von moon73 am 13. August 2009 09:47
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Deine Nachbarin kann den Zettel wieder zurücknehmen und ihren Wunsch gleich mit, denn du darfst rein und raus wann und wie oft du willst oder es auch mußt.

Die Nachbarin und auch der Vermieter dürfen dich dahingehend nicht einschränken. Es gibt kein Gesetz welches das verbieten würde. Schließlich gibt es auch Schichtdienstler, wie sollen die denn normalerweise nach Hause kommen, oder nach einem späten Besuch bei Freunden??

Ich sag mir immer, wer so labil ist, dass er mit normalen und üblichen Geräuschkulissen in einem Mietshaus nicht zurecht kommt, der soll in ein Einfamilienhaus ziehen oder sich im Sanatorium einmieten...


anonym
beantwortet von sillidd am 13. August 2009 09:47
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Du kannst kommen und gehen wann du willst. Über was sich manche Leute so aufregen,ist einfach schrecklich.


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 13. August 2009 09:48
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stell dir vor, du hättest schichtarbeit.... wann würdest dann immer durch deine haustür gehen ?! dann dürftest du auch nachst um 1 uhr noch singend duschen! ausserdem darf dein hund auch nachst bellen auch laut, nur nicht länger als 10 minuten durchgehend oder 30 minuten mit kleinen unterbrechnungen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. August 2009 09:51
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Egentlich kannst du das Geschriebse ignorieren. Selbstverständlich kannst du mit deinem Hund jederzeit (auch nachts) Gassi gehen. Klar, sollte man dabei möglichst so leise sein, dass man die Mitmenschen nicht stört. Höchstens - und as wird wohl in der Hausordnung geregelt sein,- kann es sein, dass die Haustür zw. 22:00 und 6:00 abschließen muss.

Ich empfehle dir, freundlich zu bleiben und die Nachbarin mal zu mit ner Pulle Wein, Pfund Kaffee oder Keksen zu besuchen und sich für die unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Dazu bist du zwar nicht gezwungen. Aber, wenn du ihr das Problem freundlich und nett erklärst, wird sie dir künftig wohl verständnisvoller begegnen und keine Probleme machen. Ich denke, es ist wichtig, dass man keinen Streit in der Hausgemeinschaft hat.


anonym
beantwortet von giessensteff am 13. August 2009 09:53
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Sie hat nur mitbekommen, dass ich draussen war. Den Hund selber, als er mich wachgemacht hat, hat sie nicht mitbekommen. Er steht dann schwanzwedelnd neben unserem Bett und "guckt" einen regelrecht wach. Ich bin halt nur am überlegen, wie ich ihr das am besten rüberbringe, dass sie mal Ohropax oder ähnliches benutzen sollte.


KB241
beantwortet von KB241 am 13. August 2009 09:54
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klar darfst du raus wenn die dich belästigt zeig die an.


anonym
beantwortet von grinsback am 13. August 2009 10:03
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Aber wirklich, so lange du nicht schreien durchs Haus rennst, kannst du runter gehen wann du möchtest, dass kann sie dir nicht verbieten! Wenn Sie Probleme mit dem Schlaf hat, dann muss Sie sich ärztliche Hilfe holen und nicht den NAchbarn verbieten aus dem Haus zu gehen!


anonym
beantwortet von giessensteff am 13. August 2009 10:14
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Gibt es irgendwo ein Urteil mit Paragraph oder so was ähnliches? Bzw hat jemand sowas zufällig zur Hand?

Vielen Dank auch schonmal für die aufmunternden Antworten.


anonym
beantwortet von giessensteff am 13. August 2009 10:23
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Sowas ähnliches kam schonmal vor. Ich arbeite im Schichtdienst (Krankenpflege) und sie hatte sich schonmal beschwert, dass ich eine Woche lang Frühdienst hatte.


stefvol
beantwortet von stefvol am 13. August 2009 10:46
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Wann du die WOhnung verlässt oder betrittst kann dir keiner vorschreiben. Schichtarbeiter beispielsweise verlassen die WOhung ja auch zu unterschiedlichen Zeiten, tag und nachts. Wenn die so einen leichten Schlaf hat ist das ihr Problem. Aber du solltest mit ihr reden und ihr schildern wamur du so spät auf Achse warst mit Fiffy. Ich denke mal wenn sie den Grund kennt, ist die Sache erledigt. Man sollte darüber reden, nicht gleich den Rechtsweg suchen, der a: nur Geld kostet und b: oftmals nur aufgrund von Missverständnissen gesucht wird und c: meist auch zu keinem anderen Ergebnis führt.


anonym
beantwortet von CastingBerlin am 17. August 2009 15:43
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Hallo,

für ein ZDF-Format suchen wir nach wie vor noch Nachbarschaftstreitigkeiten. Ihr habt Streit mit Euren Nachbarn? Ihr kämpft um Euer Erbe oder Grundstück?

Zusammen mit einem Schlichter (Rechtsanwalt) werden wir uns um das Problem kümmern. Er wird versuchen, die beiden streitenden Parteien an einen Tisch zu bekommen und den Streit schlichten.

Die Streitschlichtung ist für die Betroffenen kostenlos. Die Dreharbeiten sollen vor Ort im August und September stattfinden. Natürlich gibt es auch eine angemessene finanzielle Aufwandsentschädigung!

Wenn Ihr Interessiert seit, dann meldet Euch mit dem Stichwort "Nachbarschaft" bei info@030casting.de

Kommentar von giessensteff am 17. August 2009 16:19

Was soll dieses Spammen???!!!

Kommentar von CastingBerlin am 17. August 2009 16:27

Was heißt denn hier spammen? Ich wollte dir nur helfen. Ich mein ich bin auf der Suche nach einem Nachbarschaftsstreit und du nach einer Antwort. Und zusammen mit unserem Experten-Team würden wir dir gern helfen.


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