Nachbarin hat leichen Schlaf
Hallo miteinander. Ich habe folgendes Problem: ich habe einen Hund und habe feste Zeiten, wann ich mit ihm Gassi gehe. Die letzte Pipirunde mach ich meistens gegen 22 oder 22:30 Uhr. Jetzt kam es leider vor, dass der Hund mich nachts gegen 3 wach gemacht hat, da er Durchfall hatte und ich deswegen nochmal runter musste. Dabei war ich natürlich leise. Jetzt hat sich meine Nachbarin beschwert, sie hätte so einen leichten Schlaf, dass sie jedes Geräusch mitbekommen würde und dann nicht mehr einschlafen könne. Sie hat mir auf einem Zettel an meiner Tür mitgeteilt, dass ich bitte nicht mehr zwischen 22:30 und 6:30 mit dem Hund runter gehen solle. Soll ich den Hund nun in die Wohnung machen lassen? Steht irgendwo geschrieben, dass es mir untersagt ist, nachts meine Wohnung zu verlassen und wie oft? Wie gesagt, ich bin leise dabei.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn dir der Vermieter Hundehaltung gestattet bzw. nicht verboten hat, hat die Nachbarin keine Handhabe. Die Hellhörigkeit des Hauses hast nicht du zu verantworten sondern der Vermieter. Wenn nun die Nachbarin bei jedem Pieps wach wird, empfehle ihr Ohroprax. Gassi gehen darfst du wann auch immer es erforderlich ist oder gefällt.
-
11 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du darfst Deine Wohnung verlassen, wann es Dir passt.
-
-
7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das kann Dir niemand verbieten! Die soll sich oropax kaufen!
Kommentar von tiniminitinimini 13.08.2009DH!
-
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn es sie nur gestört hat, dass er dich geweckt hat, weil er Durchfall hatte, nimm einen Kuchen und geh mit ihm zu ihr. Bitte um Entschuldigung und erkläre ihr die Situation und dass es nur eine Ausnahme war. So gibst du ihr keine Angriffsfläche und holst sie dir auf deine Seite, so dass sie wahrscheinlich in Zukunft nichts mehr sagen wird.
Manchmal ist sowas besser, als gleich mit aller Gewalt und Druchsetzungswillen dagegen zu gehen. Kauf sie dir. ;-)
Kommentar von majosandramajosandra 13.08.2009DH! Die Lösung finde ich schön.
Allerdings würde ich ihr nicht unterwürfig den Kuchen bringen, sondern ihr bei der Übergabe mit Nachdruck vermitteln, daß ich auch in Zukunft das Haus verlassen werde, wann immer ich das möchte.
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du darfst jederzeit mit dem Hund rausgehen, das kann Dir keiner verbieten. Ich würde ihr Ohrstöpsel an die Tür kleben. ;)
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du darfst deine Wohnung wann immer du möchtest verlassen!
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Niemand kann dir verbieten die Wohnung zu verlassen oder zu kommen, zu keiner Zeit. Wo leben wir denn und außerdem gibt es ein Mietrecht. Selbst wenn das irgendwo stehen sollte, wäre die Klausel nichtig. Du kannst nichts dafür, dass die Nachbarin einen "leichten Schlaf" hat. Das ist alleine ihr Problem, es sei denn, du schleppst schwere Ketten hinter dir her, aber die Zeiten sind zumindest in Deutschland vorbei.
-
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Kleb ihr einen Zettel auf die Tür sie solle bitt zwischen 22.30 und 6.30 nicht schlafen. dann wäre das problem gelöst!
Kommentar von GabelchenGabelchen 13.08.2009:-)))))
Kommentar von sillidd 13.08.2009schmunzel......
Kommentar von KB241KB241 13.08.2009xD
Kommentar von albatrosalbatros 15.08.2009eine sehr hilfreiche antwort, deshalb 4x dh???
Kommentar von steveninestevenine 16.08.2009ja, siehste doch!
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Deine Nachbarin kann Dir nicht vorschreiben, wann Du Deine Wohnung verläßt und wann nicht. Die Zeiten der Ausgangssperre sind vorbei.
Du darfst auch duschen, baden und kochen wann Du Lust dazu hast.
Wenn Deine Nachbarin einen leichten Schlaf hat, ist es ihr Problem. Soll sie sich doch Oropax in die Ohren stecken.
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Sage ihr das dein Hund durchfall hat auserdem kannst du jederzeit deine Wohnung verlassen wenn du willst. Was macht ein Bäcker der fängt ja auch schon so früh an. Mein mann fährt Taxi und der verläst auch um 3 30 die Wohnung
-
Antwort von woooo 13.08.20093 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
du darfst mit deinem hund rausgehn wann immer du willst keiner kann dir das verbieten
Kommentar von woooo 13.08.2009solange du leise bist natürlich
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn der Hund krank ist(Durchfall)mußt Du doch mit ihm raus oder will sie bei Dir alles wieder sauber machen?Man kann sich auch anstellen........
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Lach - dann dürftest Du ja in der Zeit auch nicht nach Hause kommen oder raus gehen, Deine Nachbarin hat wohl ein ernsthaftes Problem! Schenk der mal Baldrian, damit sie ruhiger wird. Natürlich kannst Du mit Deinem Hund raus, Du kannst auch nachts kurz duschen und sonstiges tun.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
soweit ich das von meinen hunden kenne wenn die durchfall hatten, dann haben die nicht gebellt, sondern gefiebt weil sie leiden. mir ist also überhaupt nicht klar worin die störung bestehen sollte ( die aber auch so gar keinen bestand hat ). es kam hier ja schon, dass es eine gute idee wäre der dame mal das hundeleiden zu erklären. albatros hat dich ja sonst schon zurecht mit seiner antwort überzeugt. viel glück, vielleicht klappts ja auch mal mit der nachbarin
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
weder du noch dein Hund sind für ihre Gesundheitlichen Probleme verantwortlich. Sie muss sich wohl an anderer Stelle um Hilfe bemühen damit sie wieder durchschläft. ;)))
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass du auf die Idee kommst, deine Nachbarin könne dir vorschreiben, wann du mit deinem Hund rausgehst. Ich bin zwar immer für Kompromisse beim Zusammenleben, aber hier musst du Ihr klar machen, dass sie zuweit gegangen ist. Behalt aber den Zettel mal, ich fürchte, mit der Tante bist du nicht zum letzten Mal zusammengerasselt.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
soll sich Ohrstopfen kaufen. Du kannst die ganze Nacht mit Deinem Hund Gassi gehen, solange Du leise bist. Nachher verbietet sie Dir noch nach 22.30 auf die Toilette zu gehen.
-
Antwort von CastingBerlin 17.08.2009
Hallo,
für ein ZDF-Format suchen wir nach wie vor noch Nachbarschaftstreitigkeiten. Ihr habt Streit mit Euren Nachbarn? Ihr kämpft um Euer Erbe oder Grundstück?
Zusammen mit einem Schlichter (Rechtsanwalt) werden wir uns um das Problem kümmern. Er wird versuchen, die beiden streitenden Parteien an einen Tisch zu bekommen und den Streit schlichten.
Die Streitschlichtung ist für die Betroffenen kostenlos. Die Dreharbeiten sollen vor Ort im August und September stattfinden. Natürlich gibt es auch eine angemessene finanzielle Aufwandsentschädigung!
Wenn Ihr Interessiert seit, dann meldet Euch mit dem Stichwort "Nachbarschaft" bei info@030casting.de
Kommentar von giessensteff 17.08.2009Was soll dieses Spammen???!!!
Kommentar von CastingBerlin 17.08.2009Was heißt denn hier spammen? Ich wollte dir nur helfen. Ich mein ich bin auf der Suche nach einem Nachbarschaftsstreit und du nach einer Antwort. Und zusammen mit unserem Experten-Team würden wir dir gern helfen.
-
Wann du die WOhnung verlässt oder betrittst kann dir keiner vorschreiben. Schichtarbeiter beispielsweise verlassen die WOhung ja auch zu unterschiedlichen Zeiten, tag und nachts. Wenn die so einen leichten Schlaf hat ist das ihr Problem. Aber du solltest mit ihr reden und ihr schildern wamur du so spät auf Achse warst mit Fiffy. Ich denke mal wenn sie den Grund kennt, ist die Sache erledigt. Man sollte darüber reden, nicht gleich den Rechtsweg suchen, der a: nur Geld kostet und b: oftmals nur aufgrund von Missverständnissen gesucht wird und c: meist auch zu keinem anderen Ergebnis führt.
-
Antwort von giessensteff 13.08.2009
Sowas ähnliches kam schonmal vor. Ich arbeite im Schichtdienst (Krankenpflege) und sie hatte sich schonmal beschwert, dass ich eine Woche lang Frühdienst hatte.
-
Antwort von giessensteff 13.08.2009
Gibt es irgendwo ein Urteil mit Paragraph oder so was ähnliches? Bzw hat jemand sowas zufällig zur Hand?
Vielen Dank auch schonmal für die aufmunternden Antworten.
-
Antwort von grinsback 13.08.2009
Aber wirklich, so lange du nicht schreien durchs Haus rennst, kannst du runter gehen wann du möchtest, dass kann sie dir nicht verbieten! Wenn Sie Probleme mit dem Schlaf hat, dann muss Sie sich ärztliche Hilfe holen und nicht den NAchbarn verbieten aus dem Haus zu gehen!
-
klar darfst du raus wenn die dich belästigt zeig die an.
-
Antwort von giessensteff 13.08.2009
Sie hat nur mitbekommen, dass ich draussen war. Den Hund selber, als er mich wachgemacht hat, hat sie nicht mitbekommen. Er steht dann schwanzwedelnd neben unserem Bett und "guckt" einen regelrecht wach. Ich bin halt nur am überlegen, wie ich ihr das am besten rüberbringe, dass sie mal Ohropax oder ähnliches benutzen sollte.
-
Egentlich kannst du das Geschriebse ignorieren. Selbstverständlich kannst du mit deinem Hund jederzeit (auch nachts) Gassi gehen. Klar, sollte man dabei möglichst so leise sein, dass man die Mitmenschen nicht stört. Höchstens - und as wird wohl in der Hausordnung geregelt sein,- kann es sein, dass die Haustür zw. 22:00 und 6:00 abschließen muss.
Ich empfehle dir, freundlich zu bleiben und die Nachbarin mal zu mit ner Pulle Wein, Pfund Kaffee oder Keksen zu besuchen und sich für die unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Dazu bist du zwar nicht gezwungen. Aber, wenn du ihr das Problem freundlich und nett erklärst, wird sie dir künftig wohl verständnisvoller begegnen und keine Probleme machen. Ich denke, es ist wichtig, dass man keinen Streit in der Hausgemeinschaft hat.
-
stell dir vor, du hättest schichtarbeit.... wann würdest dann immer durch deine haustür gehen ?! dann dürftest du auch nachst um 1 uhr noch singend duschen! ausserdem darf dein hund auch nachst bellen auch laut, nur nicht länger als 10 minuten durchgehend oder 30 minuten mit kleinen unterbrechnungen.
-
Antwort von sillidd 13.08.2009
Du kannst kommen und gehen wann du willst. Über was sich manche Leute so aufregen,ist einfach schrecklich.
-
Deine Nachbarin kann den Zettel wieder zurücknehmen und ihren Wunsch gleich mit, denn du darfst rein und raus wann und wie oft du willst oder es auch mußt.
Die Nachbarin und auch der Vermieter dürfen dich dahingehend nicht einschränken. Es gibt kein Gesetz welches das verbieten würde. Schließlich gibt es auch Schichtdienstler, wie sollen die denn normalerweise nach Hause kommen, oder nach einem späten Besuch bei Freunden??
Ich sag mir immer, wer so labil ist, dass er mit normalen und üblichen Geräuschkulissen in einem Mietshaus nicht zurecht kommt, der soll in ein Einfamilienhaus ziehen oder sich im Sanatorium einmieten...
lieber herr albatros, ich sehe dich gern auf dieser position, weil du einer von ganz, ganz wenigen bist, die das mietrecht kennen.
leider bin ich hier anderer meinung. wenn nachbarn sich über die tierhaltung beschweren - ob genehmigt oder nicht - muß der vermieter abhilfe schaffen. und die geht bis zur kündigung. so der trend in mir bekannter rechtsprechung.
darum rate ich das gespräch mit der nachbarin zu suchen.
Lieber Herr Obelhicks, gerne gebe ich das Kompliment zurück. Allerdings muss ich hier deinen Einlassungen widersprechen. Wenn der Fragesteller auch ohne Hund in der Nacht die Wohnung verließe, dabei die Wohnungstür öffnen und schließen müsste und die Treppe benutzt um auf die Straße zu gelangen, störte das die Nachbarin genauso. Es ist also nur indirekt der Hund, weil er wegen ihm noch mal raus muss. Wenn der Hund dabei bellte, wäre die Nachbarin im Recht. Das ist aber laut Ausführung des Mieters gerade nicht der Fall. Stell dir vor, der Mieter bekäme gelegentlichen Besuch, der erst spät wieder geht, also auch nicht via Fenster davonfliegt, würde sich die Nachbarin ebenso beschweren.
Die Nachbarin beschwert sich nicht über die Tierhaltung, sondern über das nächtliche Verlassen des Hauses. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass es 3 Partien in dem Haus gibt. Im Erdgeschoß wohnt die Vermieterin und im ersten Stock gibt es 2 Wohnungen, eine davon bewohnt meine Nachbarin, die andere meine Freundin und ich. Die Vermieterin hab ich auch gefragt, ob sie nachts was mitbekommen hätte. Dies hat sie verneint. Es liegt also nur an dem leichten Schlaf der Nachbarin. Übrigens, die Hundehaltung ist durch die Vermieterin abgesegnet u der Hund war auch schon da, bevor die Nachbarin letztes Jahr eingezogen ist.