Nachbar will meine Wohnung kaufen und direkt Eigenbedarf anmelden was habe ich für Rechte?
Hallo liebe Leute, Wohne seit sechs Jahren in meiner Wohnung und mein Nachbar stand letztens in der Tür und hat sich meine Wohnung angeschaut ,weil er diese nun kaufen will,damit seine Eltern hier einziehen. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung wo wir zur Miete wohnen. Grade meinte er wenn wir was neues finden sollen wir doch direkt zuschlagen. Darf er mich einfach so rauschmeißen und habe ich nicht ein Vorkaufsrecht habe davon mal gelesen....Wer kann mir weiterhelfen... Danke euch
4 Antworten
Wann wurde die Wohnung in eine Eigentumswohnnung umgewandelt? Bevor oder nachdem ihr dort eingezogen seid?
Ein Vorkaufsrecht gilt für dich nur dann, wenn die Wohnung erstmals in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Wenn sie aber jetzt schon eine ist, hast du kein Vorkaufsrecht.
Wenn die Wohnung umgewandelt wurde, nachdem du eingezogen bist, gilt nach 577a BGB eine Kündigungsbeschränkung.Wenn diese Frist aber nicht besteht oder bereits abgelaufen ist, darf dein Nachbar kaufen und dir kündigen.
Ja Du hast ein Vorkaufsrecht - allerdings finde ich die ganze Nummer recht merkwürdig und denke dass er dich nur "auf die Schippe nehmen" oder raus ekeln will.
Ich an deiner Stelle würde durchblicken lassen, dass er dich raus teuer klagen müsste - mit diesem "vergifteten Köder" wird er meiner Meinung nach von der "blöden Idee" Abstand nehmen.
Mag sein - aber einfach so zum Nachbarn zu gehen und zu sagen dass er die Koffer packen soll weil man die Wohnung kaufen will ist schon sehr seltsam.
Natürlich ist es nicht die feine Art.. ändert an der rechtlichen Situation erstmal leider nichts
Ja, die Nummer mit dem Vorkaufsrecht kann funktionieren, aber dazu mußt Du auch kaufen wollen und können, denn durch seinen Eigenbedarf würdest Du in jedem Fall die Wohnung verlieren, wenn auch nicht im Handumdrehen
Die war schon eine Eigentumswohnung als ich hier eingezogen bin....Also habe ich quasi keine Chance meine Wohnung zu behalten?Nun ist der Wohnungsmarkt hier hab Grad nicht so günstig hab ich denn per Mieterverein eine Chance meinen Auszug hinaus zu zögern bis ich was passendes gefunden habe
Du kannst zumindest erstmal nicht verhindern, dass dein Nachbar die Wohnung kauft.
Wenn er sie dann gekauft hat, und dir im Anschluss tatsächlich wegen Eigenbedarf kündigen sollte, macht es durchaus Sinn diese Kündigung gründlich zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Viele Eigenbedarfskündigung sind fehlerhaft begründet.
Sollte es aber eine wirksame Kündigung sein, hast du leider keine Möglichkeit zu Wohnung zu behalten.
Es gelten dann dir gesetzlichen Kündigungsfristen. "Hinauszögern" kann man das dann darüber hinaus nur bedingt (durch Widerspruch gegen die Kündigung etc.) Aber ein paar Monate hast du schon Zeit eine Wohnung zu finden.
Und ganz wichtig(!) nach einiger Zeit prüfen ob die Wohnung danach wirklich dem Angekündigten Eingenbedarf nach genutzt wird. Oft genug wohnen statt der Angekündigten Eltern/Kindern auf einmal doch wieder Mieter dort. In dem Fall ist der Vermieter einem nämlich Schadensersatzpflichtig für die Umzugskosten und Mehrkosten die man in einem neuen Mietvertrag hat...
Wer wegen Eigenbedarf gekündigt hat sollte also unbedingt mal nach nen paar Monaten ganz Unschuldig Klingeln und schauen wer da so eingezogen ist.
Wenn die Wohnung schon eine Eigentumswohnung war, bevor der Fragensteller dort eingezogen, dann hat er leider kein Vorkaufsrecht (577 Abs. 1 BGB)
Nur wenn die Wohnung jetzt erst zu einer werden würde, hätte er ein Vorkaufsrecht.