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Nachbar parkt auf unserem Privatparkplatz!!!

gefragt von Hexl41206 am 17.03.2009 um 9:19 Uhr

Hallo!

Ich bin etwas verzweifelt und hoffe deshalb auf Eure Hilfe... Mein Mann und ich haben uns eine Eigentumswohung mit dazugehörigem Privatparkplatz gekauft. Unser Nachbar ist Eigentümer eines kleinen Ladens und lässt regelmäßig seine Kunden auf unserem Privatparkplatz parken oder parkt sogar selbst darauf. Wir haben unseren Parkplatz mit Schildern gekennzeichnet, sodass jeder weiß, dass es sich hier um einen PRIVATparkplatz handelt. Zudem haben wir unseren Nachbarn persönlich davon unterrichtet, dass er auf unserem Parkplatz nicht parken darf! Ich bin im Endstadium schwanger und musste meine Einkäufe schon mehrere Straßen weit hertragen weil unser lieber Nachbar mal wieder unseren Parkplatz belegt und wir eh schon zu wenig Parkmöglichkeiten in dieser Gegend haben. Ist solch ein Verhalten strafbar also können wir unseren Nachbarn anzeigen? Im Guten kommen wir leider nicht mehr weiter, er lacht uns nur aus und benutzt unseren Parkplatz als wär es sein eigener....

Vielen Dank für Eure Antworten!!!!


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anonym
beantwortet von newcomer am 17. März 2009 09:21
15x
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es gibt Pflocks, die nach aufsperren umgelegt werden. www.schaefer-shop.de
Dann ist die Fläche immer frei.

Kommentar von migrowe am 17. März 2009 09:22

Die Mehrzahl von Pflock ist PFLÖCKE, aber sonst ist dein Tipp gut. DH

Kommentar von newcomer am 17. März 2009 09:24

falls ihr Fehler findet, dürft ihr sie behalten :-)

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 17. März 2009 09:25

und auch anpflöckern :-))??

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 17. März 2009 09:27

So einfach und ganz ohne Gericht und Starfzettel und Drohungen -> DH


anonym
beantwortet von Auskunft am 17. März 2009 09:20
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Ich würde prüfen, ob nicht irgendeine Sperre angebrachte werden kann (Kette, Pfosten o.ä.).

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 17. März 2009 09:24

Das ist das beste, was man machen kann. Einen Pfosten zum Umklappen und schon ist Ruhe.


anonym
beantwortet von duwieich am 17. März 2009 09:20
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lass sein auto abschleppen

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 17. März 2009 09:24

Dann hast du selbst erst einmal die Kosten an der Backe und mußt zusehen, wie du diese bei dem Nachbarn per Gericht eintreibst.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 17. März 2009 09:24

Das geht aber erstmal zu LAsten des Auftraggebers...

Kommentar von duwieich am 17. März 2009 09:25

hole doch die polizei

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 17. März 2009 09:26

Die Polizei unternimmt nichts, weil es ein Privatgrundstück ist.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 17. März 2009 09:25

...VORSICHT!!! Die Kosten dafür bekommt man nicht so einfach wieder!!!! Ich würde mal bei der Polizei anfragen - oder Plöcke kaufen...;-)


princAss
beantwortet von princAss am 17. März 2009 09:21
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zuparken (tu ich auch immer), abschleppen lasen,...

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 17. März 2009 09:24

Zu parken ist Nötigung. Leider.

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 17. März 2009 09:27

und was ist parken auf meinem parkplatz?

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 17. März 2009 09:33

Eine Frechheit.


20DaSa03
beantwortet von 20DaSa03 am 17. März 2009 09:20
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Abschleppdienst rufen. Vielleicht höflicherweise bescheid geben! Viel Glück!



Haushalti
beantwortet von Haushalti am 17. März 2009 09:21
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Du kannst ihn auch abschleppen lassen. Macht ein entsprechendes Schild an euren Parkplatz. Privatparkplatz - unberrechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Und das sollte wirken.

Kommentar von FordPrefect am 17. März 2009 09:26

Kostet halt Nerven, da es sich um Privatgrund handelt, und die Kosten des Abschleppdienstes vom Auftraggeber bezahlt werden müssen, um selbige dann vom Verursacher einzuklagen.

Kommentar von Simple_avatar2smallHaushalti am 17. März 2009 09:29

Aber lieber einmal das Geld vorgestreckt und wieder reingeholt als sich über Monate hinweg ärgern. Und die Kunden werden alleine schon durch das Abschleppschild abgeschreckt.


claudini
beantwortet von claudini am 17. März 2009 09:22
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Ich babe auch das Problem mit den Falschparkern. Ich habe mit eine rot weiße Kunstoffkette von den Parkplatz gespannt ( Bauhaus, Meterware) . 2 Pfosten links und rechts, Kette spannen.fertig. Das soll aber lieber dein Mann machen.


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 17. März 2009 09:20
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Ich würde den Abschlepptdienst anrufen. Vorrausgestzt, du wirst keine Kosten tragen. Ich würde meinen Mann zum Händler schicken und Ihn sagen das er nicht bei euch zu parken hat!


anonym
beantwortet von migrowe am 17. März 2009 09:21
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Wenn er dreimal 170 EUR für den Abschlepper bezahlt hat, dann siegt bei ihm die Vernunft, glaub mir!


auchmama
beantwortet von auchmama am 17. März 2009 09:23
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Mit Abschleppen bitte vorsichtig sein, Ihr könntet auf den Kosten sitzen bleiben. Ich würde mal bei der Polizei nachfragen, welche Möglichkeiten Euch zur Verfügung stehen....LG


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 17. März 2009 09:24
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Zur Polizei gehen anzeige erstatten und gegebenfalls abschleppen lassen, da er widerrechtlich auf Eurem Parkplatz steht!


alexiene
beantwortet von alexiene am 17. März 2009 09:23
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Die Abschlepp-Antworten sind so nicht richtig. Du kannst ihn nicht einfach abschleppen lassen, denn wenn du Pech hast, musst du die Kosten tragen. Also erstmal mit der Polizei sprechen, dir genau aufschreiben, wann und wie lange er da parkt. Dann sprechen die mit ihm, dann wäre das Abschleppen irgendwann ok.

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 09:27

Danke dann muss ich das nicht schreiben .


istie
beantwortet von istie am 17. März 2009 09:23
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Laß ihn abschleppen, wenn dies ein paar mal passiert, wird er es sich überlegen, ob er weiterhin auf Eurem Parkplatz parkt. Aber Achtung!!! Die Abschleppkosten musst Du als Auftraggeber bezahlen und dann von dem Fremdparker wieder fordern. Vielleicht solltest Du einen Anwalt einschalten evtl. vorher bei der Polizei Rat holen. Viel Glück


anonym
beantwortet von FordPrefect am 17. März 2009 09:25
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Entweder den Parkplatz mit Kette/Schloss absichern, oder aber abschleppen lassen, und die Kosten einklagen. Da ihr Eigentümer des Parkplatzes seid, könntet Ihr - ggfs. mit Zustimmung der Eigentümerversammlung und der Kommune - entsprechende Absperrvorrichtungen aufbauen. Ob dies im Einzelfall möglich ist, kann nur vor Ort entschieden werden. Ansonsten hilft nur, einen Abschleppdienst zu beauftragen, die Kosten vorzustrecken (müsst ihr, da Privatgrund), und den Verursacher zu verklagen.


anonym
beantwortet von Zitronentee am 17. März 2009 09:26
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Hallo Hexl,

es wird immer Menschen geben, die mit sich nicht zufrieden sind und dadurch andere Menschen ärgern! Der Fremdparker ist einer davon. Auch ich kann Dir nur raten, an Eurem Parkplatz eine Kette oder einen absperrbaren Mittelpfosten anzubringen. Das wird bestimmt genehmigt. Erkundige Dich auf Deinem Amt und lasse es ganz schnell machen.

Ich wünsche Dir viel Glück für Deine bevorstehende Geburt und denke positiv. Alles wird gut, wenn Du es willst!



Savage1975
beantwortet von Savage1975 am 17. März 2009 09:38
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beantwortet von Morpheus99 am 17. März 2009 09:21

Strafbar. Das ist Dein Grund und Boden.

Welche Straftat denn ? Bitte lass uns da mal drauf eingehen .In BaWÜ Ordnungswidrigkeit http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=OWiG+BW+%C2%A7+12&a... Ansonsten wäre es evtl Nötigung. Eigtl. greifen hier die Jedermannsgesetze. Und die stehen im BGB und nicht im StGb. Das einzige was übergreift ist §127 Stpo, die aber hier nicht angewendet werden kann. Und zur Info BGB und STGB sind zwei ganz gewaltig verschieden grosse Bücher .

Kommentar von Hexl41206 am 17. März 2009 09:43

Wir wohnen in Rheinland-Pfalz. Kennst Du Dich hier auch mit den Ordnungswidrigkeiten aus? Wär super hilfreich!!!

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 09:52

es ist immer eine Ordnungswidrigkeit. Es war nur ein Beispiel um dem Morpheus das zu verdeutlichen. Es ist eine Verbotene Eigenmacht. Wenn du dich genötigt fühlst, dann schreibe eine Anzeige wegen Nötigung. Die wird zu 98 % eh nach 170 fallengelassen. Wenn du alles genau wissen willst, schau mal Jedermannsrechte nach. Ist zu umfangreich alles reinzusetzen. Wenn was unklar ist helfe ich dir gern. Ansonsten - Kette davor - Diese Pflock Geschichte.

Kommentar von Hexl41206 am 17. März 2009 10:02

Du bist sehr hilfsbereit, vielen DANK! Naja wie fühle ich mich.... Genötigt ja... Irgendwie... Ich bin eher stocksauer weil sich unser lieber Nachbar noch lustig über uns macht! Er nimmt unsere Aussagen nicht ernst obwohl er weiß, dass ich schwanger bin und keine schweren Lasten mehr tragen darf... Deswegen tendiere ich schon zu ner Anzeige damit ihm mal das Lachen vergeht...

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 10:10

Erklär das dem Polizisten nicht mir ;) Ich hatte mal fast jeden Tag mit so Sachen zu tun beruflich. Viel Glück jedenfalls. Aber übertreibe nicht bei denen. Und mit der Erfolgschance.. es kann nur ein Schuss vor den Bug sein. Bei mehreren Anzeigen wg der selben Sache muss er dann irgendwann blechen.Hab hier auch so nen Kasper im Nebenhaus. Ich lach den einfach aus und gut ist. Der steht immer auf dem Parkplatz( ohne Auto) von meiner Freundin und raucht. Verbotene Eigenmacht, sie bezahlt den Platz da darf er noch net mal drauf stehen. Eigtl Blödsinn, aber es macht immer wieder Spass, dem das unter die Nase zu reiben.


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 17. März 2009 09:21
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Strafbar. Das ist Dein Grund und Boden.

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 09:55

Blödsinn. Ordnungswidrigkeit...

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 17. März 2009 10:14

Ich schrieb nicht Straftat sondern strafbar.

Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung (oder eines Unterlassens), Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können.

Nach deutschem Recht erfordert die Strafbarkeit zunächst das Vorliegen eines die Handlung mit Strafe bedrohenden Gesetzes zum Tatzeitpunkt (Grundsatz des „nulla poena sine lege“ = keine Strafe ohne Gesetz = Rechtsstaatsprinzip).

Sodann muss die Verletzung dieses Gesetzes sowohl in objektiver (die Handlungen müssen den sogenannten objektiven Tatbestand erfüllen) als auch subjektiver (Wissen um das Handeln sowie eine dem Gesetz entsprechende Form des Vorsatzes zu der Handlung) Hinsicht vorliegen.

Weiter dürfen keine rechtfertigenden oder entschuldigenden Tatsachen vorliegen. (Rechtfertigend z. B. Notwehr, entschuldigend z. B. übergesetzlicher Notstand).

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbarkeit

Allgemeines: Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Strafrecht. Im Gegensatz zu den Straftaten fehlt den Ordnungswidrigkeiten aber der ethische Unwert, also die moralische Vorwerfbarkeit, obgleich ein Fehlverhalten vorliegt, welches der Gesetzgeber immerhin mit Bußgeld bzw. Fahrverbot bestraft, um dem Betroffenen sein Fehlverhalten aufzuzeigen. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 10:24

So Leute gabs bei uns in der Prüfung auch. Die sind alle durchgerasselt :) Bei einer Ordnugswidrigkeit bezahlst du ein Bußgeld. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht. Damit macht man sich nicht strafbar im Sinne des allgemeinen Verständisses für Strafbarkeit.Und hier schreibt die breite Masse. Ausserdem diente es nur dazu das hier nicht irgendwelches Zeug ohne Hintergrund geschrieben wird.Aber wenn du möchtest können wir gerne weiter Erbsen zählen, mal sehen wer ohne nachschlagen bei Wikipedia auskommt, sprich den kürzeren zieht. ;) Ruf mal einfach bei der Polizei bzw in dem Falle beim Ordnungsamtz an und lass es dir eklären .

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 17. März 2009 10:46

nee, lass mal gut sein ;) Ich mag da keine Erbsen zählen und habe 'strafbar' eben dann zu unbedacht eingesetzt. Der DH geht an Dich ;)

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 10:50

Also, wennst mir jetzt sagst was DH ist dann einigen wir uns auf unentschieden ;)

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 17. März 2009 11:53

DH = Daumen hoch für Deinen Einwand (-:#


anonym
beantwortet von uli67 am 17. März 2009 09:23
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Ich würde mal zur Polizei gehen. Ist ja echt ne Frechheit von deinem Nachbarn.

Kommentar von Kerridiss am 17. März 2009 09:27

Eine Frechheit ist das allemal, ich glaube aber nicht, dass die Polizei da was machen kann. Bei Besitzstörung muss die Klage soweit ich weiß bei Gericht eingebracht werden.


curafe
beantwortet von curafe am 17. März 2009 09:26
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parksperre einbauen....jeden rigoros abschleppen lassen, polizei verständigen...nur so lernen sie es


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 17. März 2009 09:26
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Zuparken und eine freundliche Nachricht an die Windschutzscheibe.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. März 2009 09:33

Zuparken kann als Freiheitsberaubung und Nötigung gewertet werden! - Vorsicht!!!

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 09:54

Jupp


anonym
beantwortet von Hexl41206 am 17. März 2009 09:26
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Ok, angenommen ich geh zur Polizei... Wie würde dann der Grund der Anzeige lauten?? Ich habe Angst, dass die Polizei mich auslacht!

Kommentar von Regenmacher am 17. März 2009 09:32

Lies bitte meine Antwort, dann merkst du, dass ich Recht hatte mit meiner Einschätzung der Sinnlosigkeit.

Kommentar von Hexl41206 am 17. März 2009 09:36

Deinen Kommentar finde ich ein wenig unnötig Aber wie gut, dass es zum Glück andere, hilfsbereite Menschen gibt

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. März 2009 09:36

Der "Nutzungsentzug" muß nicht geduldet werden. Sie können den Falschparker zunächst auf Ihre Kosten abschleppenlassen und ihm dann später alle Kosten, eineschließlich der Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung in Rechnung stellen. Damit sich aber dort niemand hinstellen kann, sollten Sie das Geld lieber für einen abschließbaren Pfosten oder Absperrbügel ausgeben; dann ist Ruhe!

Kommentar von 0617f802066ffc69892d5940c8bda923smallSavage1975 am 17. März 2009 09:44

Verbotene Eigenmacht = Zivilsache. Nötigung= Strafrecht. Kommt immer drauf an wie du den Beamten das vermittelst. Antragsdelikt wäre aber die Anzeige wegen Nötigung


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 17. März 2009 11:10
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Eine Anzeige (aufwendig).


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 27. März 2009 19:12
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Dicht machen mit Kette oder Absperrhaken. Dann kann da keiner außer Euch parken. Ganz einfach. Oder eine Garage draufstellen, wenn die abgeschlossen ist kommt keiner rein.


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