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Nachbar hört Nazi-Musik - was tun?

gefragt von Lichterflug am 03.10.2009 um 18:42 Uhr

Hallo Ich wohne in einem Block und mein direkter Nachbar hört verfassungsfeindliche Musik. Kann man auch anonym die Polizei verständigen? Der Kerl ist echt irre und ich bin eine 18jährige Studentin, wohne hier völlig alleine, 500km von meinen Eltern entfernt. Möchte mich nicht unbedingt mit dem anlegen. Kann ich trotzdem irgendwas tun, so dass es aussieht als hätte irgendwer die Polizei gerufen?

Eigentlich geht es mich ja nichts an, aber was er da hört ist wirklich untragbar.... ich habe schon gegoogelt und das meiste davon ist verfassungsfeindlich. Wirklich perverse Hetze gegen Juden und andere ethnische Minderheiten.

Grüße


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anonym
beantwortet von JohnDorian66 am 3. Oktober 2009 18:44
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Geh einfach mal zu polizei und sag das du anonym bleiben möchtest soweit ich weiß MÜSSEN die das respektieren ...

du solltest aber auch i-wie beweise sammeln ... audio beweise können leider nich vor gericht gewertet werden aber zu einer untersuchung reichts wohl ...


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 3. Oktober 2009 18:44
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Ruf doch einfach bei der Polizei an und mache eine Anzeige. Und wenn nach Deinem Namen gefragt wird, dann sagst Du den nicht und begründest das damit, das Du Angst vor dem Nachbarn hast.

Also - ganz einfach.


Obstinatia
beantwortet von Obstinatia am 3. Oktober 2009 18:46
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Natürlich kannst du dich anonym beschweren, und selbst wenn du deinen Namen der Polizei sagst, in der Regel wird der deinen Namen nie zu hören kriegen, besonders dann nicht, wenn du darum bittest es ihm nicht zu sagen. sei einfach so ehrlich wie hier, dann klappt das schon. Aber sagen solltest du es auf jeden Fall (der Polizei, nicht ihm).


SN1PER
beantwortet von SN1PER am 3. Oktober 2009 18:44
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anonym geht das glaub ich nich...... ist es seine wohnung ? wenn nicht bei vermieter beschweren...


Gewitter
beantwortet von Gewitter am 3. Oktober 2009 18:44
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das gibt nur unnötigen Ärger.



bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 3. Oktober 2009 18:45
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wende dich vertrauensvoll an die Polizei. Die können ihn mal aufsuchen ohne deinen Namen zu nennen.


anonym
beantwortet von Lichterflug am 3. Oktober 2009 18:52
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icke01, Man kann einem Menschen das sehr wohl vorschreiben. Wenn es sich dabei nämlich um bands wie Gestapo oder die Zillertaler Türkenjäger handelt, ist das verfassungsfeindlich. (Hatte letztes Jahr ein Schulprojekt darüber und hab gerade auch noch mal gegoogelt). Aber ich fürchte dass die Polizei das nicht anonym behandelt, selbst wenn ich die darum bitte :(
Hören können müssten das mindestens 5 Leute. Das hier ist ein Block, Balkon an Balkon. Er wohnt direkt neben mir. Aber man müsste es noch zwei Balkone weiter, zu jeder Seite hin und natürlich auch der Balkon unter ihm hören. Wundert mich dass hier keiner die Polizei ruft.

Beweise sammeln kann ich leider nicht, habe keine Kamera oder sonstwas womit man Ton aufnehmen kann.

Ich denke ich werde erst einmal einen anonymen Brief an die Hausverwaltung schreiben. Wobei mir die Polizei doch lieber wäre...


anonym
beantwortet von Lichterflug am 3. Oktober 2009 20:43
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Du darfst nichts hören, das wegen Volksverhetzung auf dem Index steht.


anonym
beantwortet von m7515m am 3. Oktober 2009 18:43
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was hört der den so schlimmes


Autobuzzer
beantwortet von Autobuzzer am 3. Oktober 2009 18:43
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anrufen und beschweren


ichmag18
beantwortet von ichmag18 am 3. Oktober 2009 18:44
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Polizei anrufen


anonym
beantwortet von Argus23 am 3. Oktober 2009 18:44
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machs an ner telefonzelle


anonym
beantwortet von trauerman am 3. Oktober 2009 18:44
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Einen Zettel in den Briefkasten der Polizei stecken


anonym
beantwortet von chicaBlue am 3. Oktober 2009 18:44
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Du kannst die Polizei anonym verständigen.


flohardy
beantwortet von flohardy am 3. Oktober 2009 18:45
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Hmmm wenn die Polizei kommt denkt der sich ja sicher das jmd angerufen hat der es hören muss in dem Fall du.

Das ist echt schwer reden ist vill auch nicht das beste mit ihm wie wäre es einfach fenster zu oder sowas tut mir leid mir würde an deiner Stelle echt nix besseres einfallen.

Die Polizei würde auf jeden Fall was machen.



anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 3. Oktober 2009 18:45
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Ruf zu einer Zeit an, wo es auch die Polizisten bei Eintreffen hören können und bitte um Schutz Deiner Anonymität (funzt natürlich nicht, wenn Ihr nur zu zweit in dem Haus wohnt).


icke01
beantwortet von icke01 am 3. Oktober 2009 18:45
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was er hört, kann ihm wohl keiner vorschreiben. benimmt er sich denn auch danach?


huhu1
beantwortet von huhu1 am 3. Oktober 2009 18:49
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Also ich hätte total angst bekommen wenn mir sowas passiert wär. Deswegen erstmal respekt (;

Geh dich aufjedenfall nicht alleine beschweren.Man weiß ja nie wie dieser Mann drauf ist!

Polizei rufen.. die beste Lösung!!

und ich glaube schon,dass die Polizei das auch anonym macht (;

Lg.


anonym
beantwortet von fastlink am 3. Oktober 2009 20:37
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Nein,ich kann eben niemandem vorschreiben, was er an Musik hört, das betrifft diese hirnlose Glatzkopfklientel genau so wie das genaue gleiche Gegenstück.

Wenn das was ist, dann einfache Ruhestörung. Das bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, welche auf Antrag verfolgt wird.

Antrag bedeutet, keinesfalls anonym.

Wenn der das nach 22 Uhr macht, könnte die Polizei, wenn sie Zeit hat an einem Tag wie heute, dem das Leisermachen beibringen, bis hhin zur Beschlagnahme der Musikanalage.

Ansonsten, aufgrund dem, was der für einen Mist hört, kann nichts passieren.


anonym
beantwortet von willonoack am 4. Oktober 2009 10:58
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Einfach mitsingen und zum Nazi spöttisch "mein Führer sagen" und fragen, wann er sich wie Atolf Hidler ein Schnauzbärtchen wachsen lässt. Achtung: die unter § 839 Abs. 2 BGB (Richterjagdschein) tätige Justiz kann das unter Unmständen bestrafen, weil sie allen Ernstes glaubt damit die Nazi-Dummheit bekämpfen zu können: Seit der letzten Wahl sind die gemäßigten Rechten trotz ihres Versagens in vielen Bundesregierungen und außerhalb seit 1949. Die ganz Braunen liegen mit ihren dusseligen und irren Parolen und Liedern unter 5%, aber nicht weil sie dafür bestraft werden können.


anonym
beantwortet von LeaderG am 4. Oktober 2009 11:09
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Ob es Verfassungsfeidlich ist ist eigentlich egal. Es kommt darauf an ob es Verboten ist. Im zweifels fall einfach die Polizei rufen und gut. Die sagen nicht wer sie gerufen hat.


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