Nachbar hängt Plakat in den Hausflur. Darf er das?

20 Antworten

Also spontan würde ich sagen, reiß das blöde Ding von der Wand, reiße es in kleine Fetzen, wirf diese auf den Boden und trample darauf herum.

Doch, wenn dort volksverhetzende Parolen drauf stehen, kontaktier mal die Polizei und frage sie, habe dazu den Wortlaut parat, die können das beurteilen, ob hier auch strafrechtlich eine Handhabe besteht.

Zudem würde ich den vermieter kontaktieren und diesem eindeutig mitteilen, dass Du nicht gewillt bist, diese hetzerischen Parolen vor Deiner Wohnung im Haus zu ertragen, der soll dem Einhalt gebieten.

Hierzu wäre es auch hilfreich, dass Du, wenn Du es doch zerreißt, vorher ein Foto machst und zudem, je mehr Mieter im Haus sich dagegen wehren, um so dringender wird der Vermieter gezwungen sein, dem in Zukunft entgegen zu wirken.

Treppenhaus und Hausflur werden als sogenannte Gemeinschaftsflächen von allen Bewohnern genutzt. Daher unterliegen sie einigen Einschränkungen. Grundsätzlich gilt: Das Treppenhaus dient dazu, den Bewohnern den Zugang zu ihren Wohnungen zu ermöglichen. 

Wird das Treppenhaus zu anderen Zwecken benutzt, darf das die übrigen Bewohner weder beeinträchtigen noch stören. Darüber hinaus müssen aus Brandschutz- und anderen Sicherheitsgründen die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Aus diesem Grund ist ebenso die Lagerung von brennbarem Material grundsätzlich untersagt. Außerdem trifft den Vermieter generell eine Verkehrssicherungspflicht – das heißt, er muss dafür sorgen, dass die Mieter im Hausflur und Treppenhaus keinen Gefahren ausgesetzt sind.

Das Plakat ist brennbares Material. Bilder, Poster und Plakate sollten Mieter bzw. Wohnungseigentümer grundsätzlich nur nach Zustimmung des Vermieters oder der Hauseigentümer im Treppenhaus oder im Hausflur aufhängen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rumpelkammer-treppenhaus_016188.html

Informiere den Vermieter über das Plakat.

Wahlplakate sind erlaubnispflichtige Werbemittel. Um diese aufhängen zu dürfen, braucht es eine Sondernutzungserlaubnis. Diese wiederum bekommen die Parteien in der zuständigen Behörde, zum Beispiel das Ordnungsamt, in der entsprechenden Gemeinde auf Antrag.

Frage bei der Gemeinde nach,ob eine Erlaubnis eingeholt wurde.

Wenn die Plakate im richtigen Zeitraum und an der korrekten Stelle hängen, lassen Sie besser die Finger davon. Denn die Plakate sind Eigentum der Parteien. Wenn Sie die runterreißen, bemalen oder anderweitig beschädigen, machen Sie sich wegen Sachbeschädigung strafbar. Von einer Geldbuße bis zur zweijährigen Haftstrafe ist da rein theoretisch alles drin.

Hoffen wir, dass das Plakat mittlerweile gar nicht mehr dort hängt.

Nein, das darf er nicht und es ist auch nicht strafbar, wenn du es wieder abnimmst. Da wäre schon eher das Aufhängen seinerseits strafbar. Es wäre übrigens auch vernünftig von dir, das Plakat wieder abzunehmen.

Darf man fragen wie du deine Antwort begründen willst?

Hi, solange NPD nicht verboten und somit legale Partei ist und wenn deren Wahlplakate keine Gesetze verletzen, ist es nicht strafbar, sie zu besitzen und aufzuhängen. Jedoch gehören politische Meinungsäußerungen nicht in Mietshäuser (das Haus gehört doch nicht dem Plakatkleber??) Egal, ob es nun NPD, CDU, Grüne, Linke, FDP oder SPD usw. Propaganda ist. Frage in höflichem Ton beim Hausverwalter, Hausbesitzer nach, ob sowas gestattet ist. Bitte sie um Entfernen des Plakates (mit Begründung). Deute zart an, das Du sowas ungern an die Presse weitermelden möchtest. Das sollte genügen. Andrerseits kannst Du natürlich die örtliche Parteien, Presse, Antifa-Gruoppierungen informieren. Gruß Osmond

Wenn der Nachbar der Hauseigentümer ist, dann darf er das.

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