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Nachbar besteht auf Parkplatz

gefragt von archison am 20.09.2009 um 22:39 Uhr

Schönen guten Abend!

Folgendes "Problem" habe ich:

Neulich besuchte ich einen Bekannten. Ich parkte mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz vor dessen Haus. Während ich mein Auto verließ, stürmte der Nachbar meines Bekannten aus seinem Haus und versuchte mich lautstark zu belehren, dass dies sein Parkplatz sei. Ich erwiderte, dass ich kein entsprechends Schild gesehen hätte. Doch er attackierte mich weiter verbal, ich solle sofort mein Auto dort Wegfahren... Nach Zuredem meines Bekannten fuhr ich dann tatsächlich weg... Nun meine Frage: Kann es wirklich sein, dass ein Anwohner einen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz in der Nähe seines Hauses haben kann, so wie mir der Nachbar erzählen wollte? Was kann ich machen, wenn ch das nächste mal dort Parken möchte, und der Nachbar mich wieder von dort verteiben möchte?

Schöne Grüße!


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anonym
beantwortet von rawi47 am 20. September 2009 22:40
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einfach stehen bleiben!!! ist es ein öffentlicher parkplatz gibt es keine gebietsanspüche darauf


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 20. September 2009 22:41
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Nicht dort parken. Dein Bekannter wohnt dort und bekommt sonst evtl. Probleme mit diesem Menschen. Ist bei uns ähnlich. Ich such mir eben einen anderen Platz und geh ein paar Meter. Manchmal ist nachgeben einfach besser

Kommentar von dantes am 20. September 2009 22:43

Ich finde, dass man aber auch nicht jede Unverschämtheit durchgehen lassen sollte. Dieser Schlag von Menschen ist ja nicht umsonst so geworden. Ich strafe so jemanden mit Ignoranz. Ignoranz gegenüber seinen Attacken und seinen selbst aufgestellten Regeln.

Kommentar von TazDevil am 20. September 2009 22:45

DH dantes

Kommentar von SUNFRIEND4 am 20. September 2009 22:59

Wenn Du aber mit einem solchen Nachbarn leben musst, ist es nicht so einfach. Er kann Dir das Leben durchaus zur Hölle machen. Wer ist denn der Klügere?


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 21. September 2009 10:56
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Ich bin schon ein wenig erschrocken und vermisse eigentlich Antworten von Kraftfahrzeugführen.

Diesen ganzen Zirkus muß sich keiner antun. Tipp: Anruf bei den Ordnungshütern mit dem Ergebnis: Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung, und so weiter. Meine Kollegen und ich warten nur auf solche Fälle, weil diese Meckerer meist auch so Auto fahren und einen Monat Fahrverbot, weil ja auch Zeugen da sind, macht sich immer gut.

Allzeit Gute Fahrt.


alls23
beantwortet von alls23 am 20. September 2009 22:40
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ach ignoriere den dummkopf


anonym
beantwortet von TazDevil am 20. September 2009 22:40
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Sofern es öffentlicher Parkraum ist, besteht kein rechtlicher Anspruch.

Der Anspruch entsteht erst dann, wenn derjenige für den Parkplatz Miete o.ä. zahlt. Dann sollte man das aber auch mit einem Schild kenntlich machen. Ohne Kennzeichnung würde ich sowas ignorieren.


anonym
beantwortet von dantes am 20. September 2009 22:41
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Nein er hat keinen Rechtsanspruch. Wenn er wieder rumschreit würde ich mich einfach umdrehen und weiter gehen. Mit Pack und einsame alten Eigenbrödler habe ich ungern etwas zu tun.


anonym
beantwortet von tomsong am 20. September 2009 22:42
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Deutsch halt!

Kommentar von archison am 20. September 2009 22:53

Absolut :-) Der wird im Urlaub die Liege vorm Hotelpool auch tagelang mit seinem Handtuch blockieren ;-)

Kommentar von jumba am 21. September 2009 16:41

und wen interessiert das? hin zur liege, handtuch runter werfen u. liege in beschlag nehmen. die leute die morgens um sechs das hotel unsicher machen find ich eh doof. wozu fahren die in urlaub wenn sie nichtmal dann ruhe geben können. aber deutsche im urlaub sind sehenswert: vom klatschen im flugzeug/bus, über jagen auf die liege, bis zum obligatorischen "wir sammeln noch für den fahrer"


anonym
beantwortet von rotius am 20. September 2009 22:40
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naja, gibt halt anwohnerparken


Nellina
beantwortet von Nellina am 20. September 2009 22:40
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Nein, es ist nicht so. Entweder hat er ein dementsprechendes Schild - das von der Gemeinde ist - Privatparkplatz

ansonsten ist es ein privater Parkplatz fuer die Gemeinde.


anonym
beantwortet von tascha81 am 20. September 2009 22:41
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verbal zurückschlagen!!!!da kann er garnix machen oder ignorieren :-))))


anonym
beantwortet von chicaBlue am 20. September 2009 22:42
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Wenn es entsprechend gekennzeichnet ist, hat der Nachbar recht. Wenn nicht hat der Nachbar Pech. Sag ihm er kann es abschleppen lassen.

Kommentar von archison am 20. September 2009 22:54

Hm, ja... Kann er das denn, also mein Auto abschleppen lassen, wenn er keinen Anspruch auf diesen Parkplatz hat?

Kommentar von chicaBlue am 20. September 2009 22:58

Eben nicht.Und wenn er den Abschleppwagen da hat muß er ihn bezahlen.


ottoka
beantwortet von ottoka am 20. September 2009 22:42
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bleib leise, sag das du ihn verstehst und park trotzdem vor dem Haus

Kommentar von Dudy1 am 20. September 2009 22:46

...und auf einmal haste nen Kratzer im Lack ...


stef1601
beantwortet von stef1601 am 20. September 2009 22:42
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Wenn es ein öffendlicher Parkplatz ist, also nciht auf Privatgrundstück oder so, und dort kein Schild steht darf dort jeder Parken!


nati123
beantwortet von nati123 am 20. September 2009 22:42
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Laß ihn toben und amüsiere dich darüber. Ausser dein Bekannter möchte keinen Stress mit dem Typen haben, dann parke einfach woanders.


corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 20. September 2009 22:42
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auf öffentlichen parkplätzen besteht kein eigentums- oder gewohnheitsrecht...anders wäre es wenn der stellplatz gekauft oder gemietet wurde was ja auch geht


Mari2324
beantwortet von Mari2324 am 20. September 2009 22:42
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Nein er hat keinen Anspruch. Und wenn dann ist ein Schild dort, mit der entsprechenden Ausweisnummer der Parkberechtigung. Sieht man manchmal auch bei Behindertenparkplätzen. Rein rechtlich kannst du da parken.


Somnia
beantwortet von Somnia am 20. September 2009 22:43
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wenn nirgendswo darauf hingewiesen wird, dass der parkplatz den anwohnern "gehört" bzw. ausgerechnet dem einen nachbarn, dann hat er keinen rechtlichen anspruch darauf. also bleib da stehen!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 20. September 2009 22:43
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natürlich nicht !


anonym
beantwortet von dantes am 20. September 2009 22:44
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Anschauen!

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Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 20. September 2009 22:44
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Ein rechtlicher Anspruch auf einen Parkplatz besteht nur, wenn dieser auch ausgewiesen ist ( Durch kennzeichnung oder Schild, dies auch evtl. nur zu bestimmten tageszeiten möglich ) Ansonsten ist der Parkplatz für jedermann frei, nach dem Motto: Wer zuerst kommt, der parkt zuerst. Ist aber auch noch die Frage, ob dein Bekannter mit dem Nachbar Ärger haben will......


DickeBohne
beantwortet von DickeBohne am 20. September 2009 22:45
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Ich kenne sowas auch, noch 15 Jahre nachdem ich aus dem Haus ausgezogen war, war es mir ein inneres Vergnügen dem Parkplatzvereinnahmer des Hauses den Parkplatz für eine Stunde streitig zu machen. Wenn die Parkplätze in der Gegend rar sind, kann man deine Argumentation ja irgendwie verstehen, aber wenn du als <Gast um die Ecke parkst, brichst du dir keinen Zacken aus der Krone. Das oben beschriebene Vergnügen ist ein kurzes, wenn der Nachbar frustig wird. Eine Minute Ärger sind 60 Sekunden vergeudete Lebenszeit! Ist es das wirklich wert?


anonym
beantwortet von egarf am 20. September 2009 22:47
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Er hat ganz klar kein Anrecht auf "seinen" vermeintlichen Parkplatz. Das Problem ist nur, dass er dir vielleicht aus Rache einen Kratzer ins Auto ritzt, du es aber nachher nicht beweisen kannst, dass er's war. Von daher würde ich im eigenen Interesse -nicht in seinem Interesse! - woanders parken.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 20. September 2009 22:48
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Den Wagen einfach stehen lassen, aber durch das Fenster möglichst im Auge behalten, es könnten ja unliebsame Attacken des bösen Nachbarn folgen.


Ch4rger
beantwortet von Ch4rger am 20. September 2009 22:49
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Ich würde ihn angrinsen und ignorieren

das macht ihn raaaasend...und solche Menschen hams verdient^^


anonym
beantwortet von archison am 20. September 2009 22:51
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ich bins nochmal: was ich vergessen habe, zu schreiben: dieser Nachbar hat auf seinem eigenen Grundstück ausreichend Parkplätze für seine 3 PKW, muss diese dann aber ja hintereinander parken, und ist dann wohl einfach zu faul, seine Autos zu rangieren. Deshalb meint er wohl, die öffentlichen Parkplätze auch noch blockieren zu müssen... Das nächste Mal werde ich mich nochmals genauestens nach einem Schild umsehen, und wenn keins dort ist, dort parken. Und hoffen, dass ich keinen Kratzer im Auto finde ;-) Danke für eure Antworten!

Kommentar von Ae139b33268427c1dcac0cd1059d130csmallDickeBohne am 20. September 2009 23:08

Besser ein Kratzer im Lack als eine Beule am Kopf. Wenn du einen Schaden hast, kannst du das Problem lösen lassen.


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