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Nachbahr mäht Rasen. Am SONNTAG?!!!

gefragt von Domin am 25.06.2008 um 19:54 Uhr

Mein nachbar beschwert sich immer, wenn ich schon ne halbe stunde lang draußen Skate, aber wenn er dann am Sonntag rasenmäht, soll ich etwa ruhig bleiben?!


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Reply


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 25. Juni 2008 19:57
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ob du dich beschweren sollst, hängt davon ab, ob es dich stört oder nicht. Eine Rachebeschwerde würde ich jedenfalls nicht durchführen.


anonym
beantwortet von kirsten am 25. Juni 2008 19:58
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Wahrscheinlich denkt er, er hätte einen Freifahrtsschein. Ich glaube,es ist Sonntags nicht gestattet, rasen zu mähen. Ist wie Bohren, macht man dann auch nciht unbedingt. Was sagen denn die übrigen Mieter dazu? Geh mal auf die Seite vom deutschen Mieterbund, da findest du eine Liste von all dem, was man darf, was geduldet werden muss und was untersagt ist. Ansonsten geh Sonntags mal dazu und Skate, mal sehen, was er dann sagt.


angelela
beantwortet von angelela am 25. Juni 2008 19:56
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Wie sollen wir Dir jetzt helfen??? Rede mit ihm und sag ihm das Du Dich das stört...


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 25. Juni 2008 20:06
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Wenn mein Nachbar Sonntags mähen würde, gäbe es gewaltigen Ärger! Nachbarschaft hin oder her, das ist eine Frechheit und im Übrigen sogar verboten.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 25. Juni 2008 20:08
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Schau halt mal nach, was die Ortssatzung zum Rasenmähen sagt. Generell ist das am Sonntag nämlich nicht verboten, aber in vielen Gemeinden gleichwohl.





gnat01
beantwortet von gnat01 am 26. Juni 2008 03:08
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Einem "echten" skater juckt das alles nicht die Bohne... keep cool homie...


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 25. Juni 2008 20:22
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rasenmähen ist in deutschland an sonn- und feiertagen sowie morgens vor 7 und abends nach 20.00 uhr verboten!

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 25. Juni 2008 22:06

Das ist in vielen Kommunen unterschiedlich geregelt, es gibt keine bundeseinheitlichen Vorschriften.

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 26. Juni 2008 08:05

@ ungererbad:

Die Geräte und Maschinen dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in bestimmten weiteren Gebieten, die als empfindlich eingestuft sind, im Freien ganztägig an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Für bestimmte Geräte gelten weitere zeitliche Betriebseinschränkungen. Im Einzelfall sind Ausnahmen zulässig. Ferner sind die Länder befugt, weitergehende Regelungen zu treffen. ( Bundes-Immissionsschutzgesetz, S. 43 ff.)

den kompletten text findest du hier: http://www.bmu.de/laermschutz/rechtsvorschriften/doc/2596.php


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 25. Juni 2008 20:27
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Das ist ganz klar Störung der Sonntagsruhe, also verboten und strafbar.

Ich würde ihn mal ansprechen, wenn er trotzdem weiterhin sonntags mäht, anzeigen !




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