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nach zehn jahren hat mich ein inkassobüro angeschrieben wegen einer offenen rechnungbei einem katalo

gefragt von assterry am 22.07.2009 um 22:33 Uhr

nach über 10 jahren hat mich ein inkasso büro angeschrieben zwecks zahlung von einem katalogversand muss ich dieses zahlen, aber ich weiss von so einer hohen rechnung nichts


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PishMush
beantwortet von PishMush am 22. Juli 2009 22:35
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kümmer dich darum und telefonier mal hinterher finde herraus wie das sein kann aber ich würde es nicht ignorien


anonym
beantwortet von rotius am 22. Juli 2009 22:34
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ganz seltsam, wenns wirklich ein hoher betrag ist, übergeb das deinem rechtschutz


HerrNilson
beantwortet von HerrNilson am 22. Juli 2009 22:35
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Fordere doch mal die ursprüngliche Rechnung an.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 22. Juli 2009 22:39
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hatten wir letztens auch. Haben uns die ursprüngliche Rechnung schicken lassen. Da ging dann draus hervor, dass es wohl ne Namensgleichheit sein müsste oder jemand unter Angabe unseres Namens ein Konto eröffnet hatte - wir hatten unter der angegebenen Konto- und Lieferanschrift nie gewohnt.

Haben das auch geantwortet und aufgefordert, die Forderung fallen zu lassen...und nie wieder was gehört.

Ich persönlich finde es ganz wichtig, schon einmal darauf zu antworten, am besten per Einschreiben (ich habs zwar nur per Fax gemacht, aber mit Ausdruck und Sendebestätigung). Dann kann dir keiner was nachsagen...

alles weitere würde ich dann ignorieren


happyday23
beantwortet von happyday23 am 29. Juli 2009 10:00
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Hallo, mir ist etwas ähnliches Passiert, ein Untetrnehmen forderte nach über 6 Jahren einen Rechnungsbetrag von über 700 Euro inklusive zinzen! Aber genau da liegt jetzt der Hund begraben, eigentlich längst Verjährt da nie eine Mahnung oder Rechnung geschickt wurde, und kein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde. Wenn man jetzt aber klein Beigiebt und die Rechnung mit einer 1. Rate akzeptiert Ist die Verjährung wieder aufgehoben. Ich habe diesen Fehler gemacht, eine 1. Rate gezahlt und dann erfahren das die ache eigentlich längst Verjährt war. Aber da Ich nun eine Rate gezahlt habe, habe Ich diese Rechnung als gültig anerkannt.



anonym
beantwortet von mzmario am 22. Juli 2009 22:34
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da ist sicher was faul


Jariel
beantwortet von Jariel am 22. Juli 2009 22:34
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ignorieren


luckytess
beantwortet von luckytess am 22. Juli 2009 22:34
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Ist längst verjährt - du brauchst nichts zahlen

Kommentar von 58995f3b3aca29b09342d6059e279671smallHolzhamster am 22. Juli 2009 22:37

Mit der Verjährung wäre ich mir da nicht so sicher! Habe da noch irgendwas mit 30 Jahren im Hinterkopf (Kaufmann in Rente)

Kommentar von chicaBlue am 22. Juli 2009 22:40

Nur wenn ein Gerichtstitel vorliegt

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 22. Juli 2009 22:41

Genau ChicaBlue, so ist es. Normale Rechnungen verjähren in der Regel nach 2 Jahren

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 22. Juli 2009 22:49

Die 30 Jahre gelten nur, wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt. Ansonsten ist die Verjährungsfrist zwei Jahre


laurel
beantwortet von laurel am 22. Juli 2009 22:34
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Falls die Ursprungsrechnung zehn Jahre alt ist, werden die Zinsen den jetzigen Betrag so in die Höhe getrieben haben.


anonym
beantwortet von aconf am 22. Juli 2009 22:34
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Klingt sehr nach Abzocke! Abgeshen davon gehe ich davon aus, dass das Nichtbezahlen nach 10 Jahren verjährt ist.

Google mal nach dem Inkassobüro. Meist sind die schwarzen Schafe schon häufig im Internet angeprangert worden.


Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 22. Juli 2009 22:35
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Nach 10 Jahren? Ganz schönes dickes faules Ei!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 22. Juli 2009 22:35
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seltsam... anwalt befragen


anonym
beantwortet von chicaBlue am 22. Juli 2009 22:41
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Soviel wie ich weiß, Verjährungsfrist 3 Jahre

Kommentar von Reanne am 22. Juli 2009 23:01

richtig, wenn keine Mahnung in der Zwischenzeit erfolgt.


Stirninfalten
beantwortet von Stirninfalten am 22. Juli 2009 22:46
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Einen Rechtsanwalt fragen,ob er gegen Beratungshilfeschein (gibt`s beim Amtsgericht) die Sache für Dich klärt.Funktioniert aber nur,wenn wenig Einkommen vorhanden ist!


anonym
beantwortet von Felixguido am 22. Juli 2009 22:49
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Abgesehen von der zu klärenden Frage der möglicherweise mittlerweile eingetretenen Verjährung, ist auch der Gläubiger zur Schadenminderung nach dem Gesetz verpflichtet. Das heisst, dass eine exorbitant hohe Zinsenforderung nicht akzeptiert werden muss, wenn der Gläubiger es verabsäumt hat, sich regelmässig aktiv um die Bezahlung der ausstehenden Summe zu kümmern.Diese Kosten gehen dann zu seinen Lasten. Eine Zinsen- und Mahnkosten-Laufzeit von 10 Jahren ist jedenfalls inakzeptabel.



gerhass
beantwortet von gerhass am 23. Juli 2009 12:10
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Ist wohl längst verjährt. Also nicht zahlen, sondern Einrede der Verjährung erheben.. Zur eigenen Information würde ich aber die angebliche Rechnung anfordern. Klingt sehr sonderbar..


anonym
beantwortet von Ontario am 23. Juli 2009 12:16
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Einfach ignorieren. Sache ist verjährt. Wäre nur dann nicht der Fall, wenn es einen Titel gäbe, dann beläuft sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Denke, hier sind wieder mal Abzocker am Werk. Auf die Schreiben des Inkassobüros nicht antworten, auch wenn Mahnungen und Drohbriefe kommen sollten. Es gibt unter den Inkassobüros eine Menge Betrüger, die alles ausreizen und vermeintliche Schuldner mit ihren Briefen "weichklopfen" wollen, bis diese bezahlen. Hatte auch schon die Erfahrung machen müssen und habe denen mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht - und - danach nie mehr etwas gehört.


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