Ich habe vor ca. 4 Jahren von einem Fotografen Fotos von mir machen lassen, von denen ich jetzt gerne ein paar Abzüge hätte, die aber gelinde gesagt unverschämt teuer sind. Gibt es da nicht irgendein/e Vorschrift/Gesetz oder was auch immer, dass einem der Fotograf nach einer bestimmten Zeit die Negative überlassen muss?

Du kannst nicht verlangen, was Dir nicht gehört. Letztendlich kannst Du beim Erstellen der Fotos mit dem Fotografen vereinbaren, dass Du die Negative bzw. auch gleichzeitig entsprechende Nutzungsrechte erwerben willst. Wenn Du ein Bild von Dir machen lässt, gehört Dir zwar das "Recht am Bild", aber das Urheberrecht bleibt beim Fotograf.

Wir regeln doch alles in Deutschland. Die Negative gehören dem Fotografen.Es geht hier ums inmaterielles Güterrecht,bei Lichtbildwerken ist das im Urheberrecht geregelt. (Juristisch und ausnahmsweise auch real gesehen sind Lichtbildwerke, Werke der bildenden Kunst.) Dort wird auch der Umgang mit geistigem Eigentum von Fotografen festgelegt. Wird also nichts gegenteiliges vereinbart, gilt das Gesetz. Bei der Bezahlung der Rechnung hat man im Normalfall nur für die Herstellung einen Betrag bezahlt.Fotografen leben heute grösstenteils von der Vervielfältigung. http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2532756.html

eigentlich sind die Negative dem Fotograf !
Computermann am 30. Dezember 2007 22:31 Hi, ich hatte ein solches Problem, als mein Vater gestorben war. Ich habe dann die vorhandenen Fotos selbst abfotografiert und von den Dias (Dia, 1. wegen der Schärfe und 2. weil es noch keine "Digitalen" gab) Abzüge machen lassen. Das ging recht gut. Ich denke, der Fotograf kann zumindest den Aufwand des Lagerns abrechnen, diesen Aufwand hatte er ja nunmal, und bei unseren Arbeitslöhnen hat so ein Aufwand eines Fotografen halt seinen Preis.