Es gibt doch sogenannte Scheinstudenten, die nur bei den Unis angemeldet sind um Vergünstigungen zu bekommen. Wie siehts denn aus, gibt es eine Zeit nach der solche Scheinstudenten rausgeworfen werfen?
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Der krasseste mir bekannte Fall war der eines Studenten im 47. Semester, den die Uni Freiburg zwangsexmatrikulieren wollte, der sich aber vor Gericht dagegen wehrte und gewann, weil er den Richter überzeugen konnte, dass er immer noch ernsthaft auf ein Examen hinarbeitete.
Da fehlen mir schlicht die Worte!

Welche Vergünstigungen sind das bei 500 Euro Studiengebühr pro Semester?

Also ohne jede bestandene Prüfung fliegt man normalerweise nach dem 3., spätestens nach dem 4. oder 5. (wenn man noch z.B. das Latinum nachholen muss) Semester raus, weil man die Orientierungsprüfung nicht bestanden hat.
Wenn man die nicht hat, braucht man bis zum 4. (max. 6.) Semester die Zwischenprüfung, sonst wird man exmatrikuliert.
Wenn man die allerdings hat, kann es aber durchaus sein, dass man noch ziemlich lange weitermachen darf (da kenne ich mich nicht aus).
Dürfte sich wohl v.a. in Bundesländern ohne Studiengebühren (und ohne Langzeitstudiengebühren) lohnen...