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Nach wieviel Jahren muß man sich wieder gegen Hepatitis impfen lassen?

gefragt von ETEAMETEAM am 15.09.2007 um 16:21 Uhr

Bin das letzte mal 1999 gegen Hepatitis geimpft wurden! Habe nach 5 jahren wieder als Zahnarzthelferin angefangen zu arbeiten. Hätte gern gewußt wann ich mich wieder impfen lassen muß und wieviel diese Impfung kostet?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. September 2007 17:04
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  1. Impfung (Woche 0)

  2. Impfung (ca. 1 Monat später)

  3. Impfung (ein halbes Jahr nach erster Impfung)

Auffrischung nach 10 Jahren

für mitarbeiter in heilberufen wird die impfung von den kassen bezahlt. müßte in deinem fall also kostenfrei sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hepatitis_B


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 15. September 2007 16:31
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Als Zahnarzthelferin nichts! Jedes Gesundheitspersonal braucht das nicht zu bezahlen. Zum Gesundheitsamt oder Hausarzt gehen, der die Impfung vornimmt. Wenn alle Impfungen damals vorgenommen wurden, reicht die Auffrischung 2009. Aber lieber nochmals nachfragen.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 15. September 2007 16:40

Hier noch eine interessante Seite für Dich über Abstände, wer diese haben sollte, Hepatis-ABCD-Unterschiede usw. http://www.hepch.ch/d/man/12infhep.htm#129


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. September 2007 16:33
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Titer bestimmen lassen.

Ansonsten empfiehlt die STIKO eine Wiederauffrischung (bei vorhandener Grundimmunisierung) nach 10 Jahren und bei exponierten Personen evtl. schon nach 5 Jahren. Siehe http://www.rki.de/


tradaix
beantwortet von tradaix am 15. September 2007 16:38
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Auf http://www.sellpage.de/i_impfschutz.htm geht es zwar um Reisen ins Ausland, aber neben den Impfungen stehen auch Bemerkungen über die Schutzdauer. Ob diese Impfung noch von der GK bezahlt wird, weiss ich nicht. Wenn der Arzt sie privat abrechnet, liegt es in seinem Ermessen. Am Besten dann mehrere Ärzte fragen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. September 2007 16:49

"Wenn der Arzt sie privat abrechnet, liegt es in seinem Ermessen." wenn die gesetzliche KK das nicht bezahlt, bleibt ihm nichts anderes übrig, als das privat abzurechnen. Er ist ja nicht verpflichtet irgendjemanden umsonst zu untersuchen/behandeln. Mit Ermessen hat das nichts zu tun.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 15. September 2007 17:02

@bitmap: Ermessen bezieht sich auf die Höhe des Betrags. Allerdings kenne ich Ärzte, die die Höhe oder ob überhaupt von der sozialen Lage des Patienten abmachen.


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