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Nach wieviel Jahren muß der Vermieter die Teppiche in der Wohnung erneuern???

gefragt von jowijun am 11.01.2009 um 13:34 Uhr

Hallo Wohne seit 3,5 Jahren in einer Wohnung die mit Teppich auslegeware ausgestattet ist. Gibt es da fristen wann diese teppiche wieder erneuert werden müßen,da sie beim Einzug nicht neu waren??Habe ich das Recht auf die Forderung von Neuen Böden,da diese schon abgenutzt sind ??


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anonym
beantwortet von mimmimine am 11. Januar 2009 13:39
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Das musst du selber ! Denn es ist ja ''deine wohnung'' und du bist ja dafür verantwortlich .

Kommentar von Saarland60 am 11. Januar 2009 13:41

Stimmt nicht.


sunrayrider
beantwortet von sunrayrider am 11. Januar 2009 13:35
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gar nicht ...


anonym
beantwortet von YoungAK am 11. Januar 2009 13:35
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nach 2 jahren muss er die teppiche erneuern ;)

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 11. Januar 2009 13:38

Wo steht das?

Kommentar von YoungAK am 11. Januar 2009 13:44

das kannste im gesetzbuch nachlesen ;)

Kommentar von Saarland60 am 11. Januar 2009 13:48

In welchem?


fraya2007
beantwortet von fraya2007 am 11. Januar 2009 13:35
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Ich würde mal sagen nein das wirst du wohl selbst erneuern müssen.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 11. Januar 2009 13:37
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Rechtsüblicher Zeitraum: 10 Jahre. Wenn der Bodenbelag Teil der Mietsache ist, hast du Anspruch auf Ersatz, sofern die Abnutzung ein akzeptables Maß überschritten hat.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 11. Januar 2009 13:38
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Nach welcher Zeit würdest Du in Deiner Eigentumswohnung den Teppichboden wechseln?

Wenn Teppichboden regelmäßig gereinigt wird, kann er durchaus einige Jahre halten. Wenn Du neuen Teppichboden willst, frage beim Mieterschutz und beim Vermieter.


anonym
beantwortet von elbra am 23. März 2009 15:46
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Einen Teppichboden muss der Vermieter alle zehn Jahre erneuern. Bis dahin muss man ihn selbst pflegen. Sollte er beim Einzu schon nicht schön sein, sollte man mit dem Vermieter sofort abklären, wie alt dieser schon ist, um festzustellen, ob er erneuert werden muss.

Gruß elbra


Floriheidi89
beantwortet von Floriheidi89 am 28. März 2009 13:09
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Hallo ... Teppicböden ist allein Sache des Mieters -- ist der allgemeinen Abnutzung unterlegen -


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