Hallo Wohne seit 3,5 Jahren in einer Wohnung die mit Teppich auslegeware ausgestattet ist. Gibt es da fristen wann diese teppiche wieder erneuert werden müßen,da sie beim Einzug nicht neu waren??Habe ich das Recht auf die Forderung von Neuen Böden,da diese schon abgenutzt sind ??
Das musst du selber ! Denn es ist ja ''deine wohnung'' und du bist ja dafür verantwortlich .
nach 2 jahren muss er die teppiche erneuern ;)
wolfgang1956 am 11. Januar 2009 13:38 Wo steht das?
das kannste im gesetzbuch nachlesen ;)
In welchem?
Ich würde mal sagen nein das wirst du wohl selbst erneuern müssen.
Rechtsüblicher Zeitraum: 10 Jahre. Wenn der Bodenbelag Teil der Mietsache ist, hast du Anspruch auf Ersatz, sofern die Abnutzung ein akzeptables Maß überschritten hat.

Nach welcher Zeit würdest Du in Deiner Eigentumswohnung den Teppichboden wechseln?
Wenn Teppichboden regelmäßig gereinigt wird, kann er durchaus einige Jahre halten. Wenn Du neuen Teppichboden willst, frage beim Mieterschutz und beim Vermieter.
Einen Teppichboden muss der Vermieter alle zehn Jahre erneuern. Bis dahin muss man ihn selbst pflegen. Sollte er beim Einzu schon nicht schön sein, sollte man mit dem Vermieter sofort abklären, wie alt dieser schon ist, um festzustellen, ob er erneuert werden muss.
Gruß elbra
Hallo ... Teppicböden ist allein Sache des Mieters -- ist der allgemeinen Abnutzung unterlegen -
Stimmt nicht.