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Nach welcher Zeit muss ein Fahrzeug umgemeldet sein?

gefragt von elsnielsni am 19.06.2007 um 9:10 Uhr

Nach welcher Zeit muss spätestens ein KFZ nach einem Umzug in eine andere Stadt umgemeldet sein, bzw. was droht einem wenn man die Frist verstreichen lässt? Besteht die Möglichkeit mir das Ummelden zu ersparen in dem ich einen zweiten Wohnsitz an der alten Adresse anmelde? Dort wohnt jetzt ein Familienmitglied zur Miete in meinem Haus.


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Reply


Passenger
beantwortet von Passenger am 19. Juni 2007 09:21
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Dann müsstest Du das Auto auf dieses Familienmitglied anmelden. Das würde gehen. Aber Dein eigener Wohnsitz ist bei der Zulassung Deines KFZ auf Deinen Namen immer Pflicht, und zwar für den ersten Wohnsitz. Allerdings wo kein Kläger auch kein Richter.


Seelenfrieden
beantwortet von Seelenfrieden am 19. Juni 2007 09:21
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Innerhalb von 7 Werktagen nach Deiner melderechtlichen Anmeldung bei der Stadt / Gemeinde (und bei den sonstigen Behörden); das Gesetz spricht von UNVERZÜGLICH ! >>>>>>> ÜBRIGENS: Auch bei der Meldebehörde mußt Du Dich innerhalb von 1 Woche anmelden !


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 6. Juli 2007 21:46
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Innerhalb von 3 Monaten.


Hunley
beantwortet von Hunley am 22. Juni 2007 13:13
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Ich weiß nicht ob es heute noch gilt, aber so war es früher mal: Das Fahrzeug muß normal auf den STANDORT angemeldet werden. Ein zweiter Wohnsitz reicht da nicht aus, wenn das Auto ganz woanders steht. Die Ummeldefrist waren mal 3 Monate nach Umzug. Weiß nicht ob das noch so ist. Es kann aber schon sein, daß der Gemeinde mal ein Fahrzeug auffällt mit einem fremden Kennzeichen. Oder ein böser Nachbar meldet es dort.


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