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Nach welcher laufzeit tritt die Haftpflichtversicherung ein?

gefragt von gastigasti am 28.04.2008 um 19:23 Uhr

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andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. April 2008 19:33
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es gibt keine Wartezeit, die Leistung beginnt um 00.00 Uhr des vertraglich vereinbarten Zeitpunktes

Kommentar von vincent am 28. April 2008 19:36

und wenn die Erstprämie gezahlt ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 28. April 2008 19:47

o. das ist der technische Beginn, der formelle Beginn ist das Vertragsdatum

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 28. April 2008 19:50

Die Prämienzahlung wird vorausgesetzt bzw. kann sie auch von der Entschädigung einbehalten werden. Versicherungsschutz besteht ab Datum im Antrag bzw auf der Police.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 28. April 2008 19:25
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Wie meinen??? Wenn du eine Haftpflicht abschließt, bist du eigentlich gleich versichert...kann aber auch sein das du 3 Monate warten musst...(so wars früher)Kommt glaube ich auf die Versicherung an...Bei meiner ist man gleich ab Abschluss versichert!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. April 2008 19:25
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meinst du die wartezeit?

das muss in deinem vertrag stehen, oder im angebot.

meistens sind es 3 monate, kann aber unterschiedlich sein bei den versicherungen.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 28. April 2008 19:34

Es gibt keine Wartezeit in der Haftpflicht; lediglich das Schadensereignis darf nicht vor Vertragsbeginn eingetreten sein. Eigentlich logisch. Ansonsten greift die Versicherung mit dokumentiertem Vertragsbeginn.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. April 2008 19:41

ok. wundert mich grad, da mach ich heute was kaputt und schließ morgen schnell eine ab... dann kündige ich die wieder, weil ja ein schadensereignis war....


anonym
beantwortet von hpdeising am 29. April 2008 09:28
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Wie andreas48 schon sagte, es gibt bei der Haftpflichtversicherung KEINE Wartezeit! Ab im Versicherungsschein eingetragenem Datum leistet Sie im Falle der Leistungspflicht!


justii
beantwortet von justii am 29. April 2008 13:57
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Bei der Haftpflicht-Versicherung gibt es keine Wartezeit.

Wir reichen die Anträge an die Versicherungen ein (Online, per Email oder per Fax) und sofort ab Antragseinang besteht i.d. Regel Versicherungsschutz (wenn Versicherungsschutz ab sofort gewünscht wird). Wird Versicherungsschutz ab einem späteren Termin gewünscht, besteht ab diesem Termin volle Deckung.

Gruß justii


anonym
beantwortet von Frank5000 am 24. Juli 2008 14:37
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Hier auch eine kleine Korrektur:

Die alte Regelung sah vor das zunächst nach Zahlung der Prämie Deckung bestand, AUSSER der Kunde hat EInzugsermächtigung erzahlt. Hier sah der Gesetgeber das so das es Sache der Versicherung ist wenn sie halt nicht rechtzeitig (zum Vertragsbeginn) einziehen können. Ergo bestand bei Einzug UNMITTELBAR Deckung.

Nach der neuen Regel im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist Deckung auch vorhanden wenn keine Einzugsermächtigung besteht.


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