bei kleineren Verkehrsunfällen ist es ja meistens sehr eindeutig, aber wie ist es bei "komplizierteren" Unfällen? nach welchen Kriterien wird entschieden?
ich denke nicht das man das so pauschal beantworten kann... Kommt auf die Umstände und Gegnbenheiten an..

wer auffährt (zu wenig abstand hält), hat schuld
wer besoffen ist, hat schuld
wer bekifft ist, hat schuld
...wäre er dies nicht, hätte er den unfall durch entsprechende reaktion abwenden können...
das ist Quatsch! Wenn ich auf der Autobahn ohne Grund eine Vollbremsung mache und mir jemand drauf fährt, habe ich trotzdem eine Teilschuld! Auch kann man keinen Unfall verhindern, wenn man nüchtern und ausgeschlafen ganz vorschriftsmäßig fährt, andere aber völligen Scheiß machen. Bei Eindeutigkeit zählt da nichtmal, wenn man z.B. mit 0,4 Promille unterwegs war, selbst da kann man ohne jegliche Teilschuld rauskommen. Das lässt sich nicht pauschalisieren!
andreas48 am 11. März 2008 16:09 hallo Meister Skywalker..deine Aussage ist falsch und nicht nur das, sie ist sehr falsch..falscher geht es schon nicht..
Anakin Skywalker (drahtvater) am 11. März 2008 16:15 ihr seid eben nur theoretiker!
Wie soll man die Frage beantworten? Dazu muss man schon wissen, was vorgefallen ist. Wenn jemand unter Alkoholeinfluß fährt, dann reicht die Schuld von 0%-100% (obwohl er rein aus verkehrsrechtlicher Sicht unschuldig gewesen wäre), je nach Pegel und Anwalt der Gegenseite.
Wenn es um Abstand und Massenkarambolage auf der Autobahn geht, wird meist vereinfacht (jeder zahlt die Schäden des Vordermanns), aber auch das lässt sich nicht verallgemeinern. Dazu muss man mehr wissen!
Anakin Skywalker (drahtvater) am 11. März 2008 15:57 unter alkoholgeinfluss gibt es niemals eine schuld von 0% !!!
Solange du die Grenzen einhältst und ein Unfall auch nüchtern unvermeidbar gewesen wäre schon!
Anakin Skywalker (drahtvater) am 11. März 2008 16:00 no!
ich kenne persönlich ein Beispiel, also yes!

solche Fragen werden nur von Gerichten entschieden udn sind immer Einzelfallentscheidungen..
Wie bereits von den anderen beschrieben, ist das pauschal schwierig zu beantworten. Letztendlich wird alles als Kriterium herangezogen, was bei der Unfallaufnahme irgendwie zu ermitteln ist und als Beweis taugt.
Da trifft z.B. den einen die Tatsache, dass er die Vorfahrt missachtet hat. Den anderen trifft die Tatsache, dass er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, u.s.w. Wenn alles zusammengetragen ist, wird eine Entscheidung getroffen.
Das kann dann unter Umständen auch dazu führen, dass zwar beide ein Fehlverhalten gezeigt haben, das des einen aber so vollständig hinter das des anderen zurücktritt, dass dieser 100% der Schuld bekommt.
Wobei hier mit Schuld ja gar nicht Schuld im eigentlichen Sinne gemeint ist, sondern der Teil des Schadens, der zu bezahlen ist.
Ich denke, dass kommt immer sehr auf die Einzelsituation an, z.B. auch wieviele Personen beteiligt sind oder wer alles eine Mitschuld tragen könnte. Schlechte Karten hat man aber wohl immer wenn irgendwelche Rauschmittel im Spiel sind, oder der TÜV abgelaufen ist (z.B. schlechte Bremsen oder Reifen) oder die Geschwindigkeit nicht angepasst war.
Durch ein Sachverständigengutachen. Dieser stellt die Vermeidbarkeit des Unfalles fest.