Frage von CC2010 31.12.2012

Nach Verkehrsunfall , wer muss Standgebühren bezahlen ?

  • Hilfreichste Antwort von Bluebird555 31.12.2012

    Hol es dir von der gegerischen Versicherung zurück!

  • Antwort von upsala007 31.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Eigentlich steht dir zu:

    1. Der vom Gutachter geschätzte Wert minus der erzielte Restwert

    2. Auslagen,die du unfallbedingt hattest. Eben die Standgebühren und Abschleppkosten. Und dazu zählen auch Bus und Zug, bis du Ersatz beschafft hast .

    Warst du schon bei einem Anwalt? Das zahlt ja auch die Gegenseite

  • Antwort von Wolle57 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Für die Standgebühr kommt der Unfallverursacher auf. Du wirst die allerdings erst einmal begleichen und sie dann wieder einfordern müssen. Dein Anwalt sollte das aber sicherlich für dich machen

  • Antwort von achtacht 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ja, wenn er schuld hat, muss er für alle damit verbundenen kosten aufkommen

  • Antwort von DerHans 31.12.2012

    Wenn dein Wagen wirtschaftlichen Totalschaden hat, wird nach Gutachten abgerechnet. Wie du den restwert verwertest ist deine Angelegenheit. Wenn dann noch Standgebühren anfallen, ist das auch deine Sache.

  • Antwort von CC2010 31.12.2012

    Erstmal Dank euch allen und guten Rutsch ins neue Jahr .

    Nur die Frage ist , ob das zeitlich begrenzt ist , also wie lange schon das Auto da steht . Ich hoffe die Versicherung bezahlt mir das .

    Habe mich erkundigt , Abschleppfirma berechnet mir fürs Standgebühr pro Tag 8 € an + Abschleppkosten .

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