Nach Verkehrsunfall , wer muss Standgebühren bezahlen ?
Hallo ,
hatte am 14.12.2012 einen nicht verschuldeten Verkehrsunfall , wusste nicht genau was Ich mit meinem Auto machen soll . Einen Angebot für 250 € hab Ich heute angenommen ( Restwertbörse ) . Nun im Kaufvertrag steht : Standgebühren und Abschleppkosten werden von Verkäufer getragen . Wird das später ersetzt ?
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Hol es dir von der gegerischen Versicherung zurück!
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Eigentlich steht dir zu:
Der vom Gutachter geschätzte Wert minus der erzielte Restwert
Auslagen,die du unfallbedingt hattest. Eben die Standgebühren und Abschleppkosten. Und dazu zählen auch Bus und Zug, bis du Ersatz beschafft hast .
Warst du schon bei einem Anwalt? Das zahlt ja auch die Gegenseite
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Für die Standgebühr kommt der Unfallverursacher auf. Du wirst die allerdings erst einmal begleichen und sie dann wieder einfordern müssen. Dein Anwalt sollte das aber sicherlich für dich machen
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Antwort von achtacht 31.12.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ja, wenn er schuld hat, muss er für alle damit verbundenen kosten aufkommen
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Wenn dein Wagen wirtschaftlichen Totalschaden hat, wird nach Gutachten abgerechnet. Wie du den restwert verwertest ist deine Angelegenheit. Wenn dann noch Standgebühren anfallen, ist das auch deine Sache.
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Antwort von CC2010 31.12.2012
Erstmal Dank euch allen und guten Rutsch ins neue Jahr .
Nur die Frage ist , ob das zeitlich begrenzt ist , also wie lange schon das Auto da steht . Ich hoffe die Versicherung bezahlt mir das .
Habe mich erkundigt , Abschleppfirma berechnet mir fürs Standgebühr pro Tag 8 € an + Abschleppkosten .
Wo stellt man auf die schnelle das Auto hin ( wenn es nicht fahrbereit ist ) ? Wieso soll Ich für die Unachtsamkeit von anderen aufkommen ?