Nach Unfall das Auto nach Hause holen?

6 Antworten

Du solltest dich schnellstens an die Versicherung deines Unfallgegners wenden und dort deine Forderungen erheben. Einen Gutachter kannst dudir selber wählen. Ob du ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug bei dir zu Hause abstellen kannst, hängt von deinen Platzverhältnissen ab. Es darf nicht auf öffentlichen Raum stehen.

Das Abstellen wäre kein Problem.

D.h. ich sollte mich am besten an die Versicherung meines Gegners wenden? Dachte es reicht wenn ich meiner Versicherung Bescheid sage und die es dann miteinander klären. Meine Versicherung meinte die des Unfallgegners meldet sich bei mir. Wenn ich das allerdings gerade so lese, denke ich, du hast Recht. Die Versicherung ist bestimmt nicht sehr scharf darauf sich bei mir zu melden...

@beli26

selber aktiv werden! Wenn der Unfallgegner seiner Versicherung gar nichts gemeldet hat, könntest du lange warten, es würde nichts kommen.

Wenn zunächst einmal der Unfallgegner (allein) Schuld haben sollte, wird dessen Haftpflicht-versicherung auch die Standgebühren für Deinen Wagen übernehmen müssen.

Nun weiß ich nicht, ob Dein Fahrzeug von der Polizei sichergestellt wurde, bis dass hier eine Klärung der Schuldfrage erfolgt ist. Bevor Du also Dein Fahrzeug einfach wegholen (lassen) kannst, solltest Du Dir von der Polizei deren Einverständnis holen.

Das hatte ich sowieso vor, da ich noch das Aktenzeichen erfragen muss. Aber sichergestellt wurde es von der Polizei nicht. Eigentlich war für die Polizei die Schuld schon relativ klar, da wir zum Glück einen Zeugen hatten, daher hoffe ich dass das ganze nicht zu lange dauert, weil es ja eigentlich für meinen Unfallgegner keinen Sinn macht zu klagen. Nur frage ich mich ob es bezüglich der Gutachten besser wäre es dort stehen zu lassen.

Setze Dich zügig mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung.

Wenn der Unfallgegner allein schuld ist, muss sie sämtliche Kosten tragen - vorausgesetzt, dass Du sie nicht unnötig in die Höhe treibst.

Sie werden Dir wahrscheinlich von sich aus vorschlagen, einen Gutachter zu schicken. Es wird oft davon abgeraten, sich darauf einzulassen, weil Zweifel an der Objektivität eines versicherungsseitigen Gutachters bestehen. Wenn Du ihnen gleich sagst, dass Du ein Gutachten beauftragen wirst, können sie ja frei entscheiden, ob ihr Gutachter auf ihre Kosten ein zweites erstellen soll - bis zu bestimmten Sätzen müssen sie Deinen Gutachter aber bezahlen.

Die Erstattungsgeschwindigkeit variiert sehr stark - Du kannst mit der gegnerischen Verischerung auch klären, ob und unter welchen Umständen Deine Werkstatt die Reparaturkosten direkt mit ihnen abrechnen kann.

Das Problem ist, dass es wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und daher eher der Wert des Autos statt die Reparaturkosten bezahlt werden.

Ist es nicht so, dass die gegnerische Versicherung sowieso einen Gutachter kommen lässt, und ich nur einen hinzuziehen kann/ sollte wenn ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden bin?

@beli26

Gerade bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können - je nachdem, wie gut der Pflegezustand noch erkennbar ist - deutlich unterschiedliche Auffassungen zum Wiederbeschaffungswert des Autos im Zustand vor dem Unfall aufkommen.

Ich habe verschiedentlich von den Interessenkonflikten gehört und gelesen und es deshalb immer vorgezogen, der gegnerischen Versicherung von vornherein anzukündigen, dass ich einen Menschen vom Marktführer kommen lasse.

Praktischerweise sind dessen Vergütungssätze ziemlich genau das, was Versicherer erstatten müssen, so dass man auch nicht riskiert, drüberzuliegen.

So spart man sich die Diskussion, ob der Aufwand für ein "Zweitgutachten" notwendig sei - die gegnerische Versicherung muss dann nämlich entscheiden, ob sie sich den Luxus leisten, ihren Gutachter auch noch hinzuschicken.

Falls Du das Zweitgutachten erst später anforderst und "Dein" Gutachter zu einem ähnlichen Ergebnis kommen sollte wie der Versicherungsgutachter, steckst Du schon in der Diskussion, ob "Dein" Zweitgutachten nicht unangemessener Aufwand war.

Wenn man das durch eine klare Ansage vorher vermeiden kann, sollte man das doch auch tun...

Hallo,es ist voellig egal,wo das auto steht, damit der gutachter es in augenschein nehmen kann.wichtig ist hierbei.was hat die polizei zu dir gesagt.hat sie eine mitschuld eingeraeumt.?frage dort nach beim aufnehmenden beamten.derpolizei.nehme kontakt auf mit der gegnerischen versicherung ob der den unfall gemeldet hat.das du das fahrzeug abgeholt hast, war schon mal richtig.du musst denschaden nicht noch durch 15,-euro pro tag standgebuehr belasten..das als vorschlag.alles andere kommt noch. Ev rechtsanwalt bei schuldnachweisen hinzuziehen.

Noch nicht, aber die mündliche Aussage war, dass es für mich gut aussieht und der Gegner die alleinige Schuld bekommt. Der wurde allerdings auch noch einmal zur Aussage geladen. Wir sollen auch am Mittwoch nochmal hin und Stellung beziehen.

Kann die Polizei mir einfach Auskunft geben, wer Schuld war, wenn ich da heute Nachmittag, wenn die Beamten dort sind, anrufe?

@beli26

Hast DU EINEN Rechtsschutz (vERKEHRSRECHTSSCHUTZ)Wenn ja ,dann nehme Dir einen Anwalt .Wenn nein,dann warte ab ,ob Dir eine Bussgeldsache angedroht wird .Du hast einen Zeugen .Ist der bereit dias gesehene wahrheitsgetreu wiederzugeben?Manche Zeugen haben dabei Probleme .Und verstricken sich in falsche Wiedergabe.Dann taugt Dir der Zeuge überhaupt nichts.Ein kleiner Tip noch .Nimm Dir bei Nichtschuld und technischem Totalschaden lieber einen Mietwagen.Bei der Nutzungsausfallentschädigung gibt es neue Klauseln,bei der Auszahlung.Sag heute bei dewr Polizei ,das Du mobil sein musst ,deswegen schnelle Bearbeitung.Sonst zieht sich das hin und Du kannst gar nichts tun.

@xerxes1948

ja, der zeuge hat auch schon eine aussage bei der polizei gemacht und auch wahrheitsgetreu das gesehene wiedergegeben

und danke für den tipp

Wenn die polizei den Unfall aufgenammen hat, können die Unfallfahrzeuge entfernt werden. Ob DU den transport mit demm Hänger machen kannst, kommt auf Deine Fahrerlaubnis an, ob Du den Hänger mit der Hängerlast bewegen darfst. Der Gutachter kommt zum Fahrzeug