Nach Ratenzahlungsvereinbarung erfogt Schufaeintrag!?

3 Antworten

Schwierig.

Grundsätzlich ist die Meldung an die SCHUFA wohl möglich, da die Ratenzahlungsvereinbarung ein zumindest zeitweises Eingeständnis der eingeschränkten Zahlungsfähigkeit bedeutet. Und solche Informationen weiterzugeben sind die SCHUFA-Mitglieder vertraglich sogar verpflichtet. Ob hier allerdings die Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit gewahrt blieben, kann nur gerichtlich überprüft werden. Im Einzelfall haben die Gerichte solche Eintragungen auch schon als unzulässig eingestuft (siehe LG Berlin - Urteil vom 27.4.2011 - 4 O 97/11).

Ich würde hier mich wohl eher direkt an die SCHUFA wenden zwecks Löschung. Aber - wie gesagt: Die Eintragung ist zumindest nicht von vorneherein rechtswidrig erfolgt. Es kann also gut sein, dass du die 3 Jahre bis 31.12.2018 auf die Löschung wirst warten müssen.

Obwohl eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgte INNERHALB der Ratenzahlungsperiode eine Schufaeintragung seitens des Inkassobude.

Hast du die Einmeldung nicht vorher schriftlich untersagt?

Ist das Vorgehen der Inkassobude rechtens?

Kann hier nicht abschließend geklärt werden. Es müsste zumindest ein Erledigt-Vermerk in der Schufa auftauchen.

Schon alleine die Tatsache, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werden musste, hat deine Score in den Keller getrieben.

Genau dafür ist der Score ja gedacht, andere potentielle Kreditgeber zu warnen

Schon alleine die Tatsache, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werden musste, hat deine Score in den Keller getrieben.

Das alleine reicht nicht. Es werden teilweise auch Inkassobüros bemüht wenn der Schuldner vorher widersprochen hat. Krass rechtswidrige Vorgehensweise!

Erzählen wir wieder Märchen?