Nach Möbel Kauf wird Geld im Nachhinein gefordert... Ist das berechtigt?

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3 Antworten

Ja, das ist möglich. Letztendlich wusstest du ja, dass die Summe nicht stimmt und hast durch das Schweigen gegen Treu und Glauben verstossen.

Das, was hier vorliegt, ist ein klassischer Erklärungsirrtum, die Bank und du wussten. was ihr wolltet und habt euch auch dahingehend verständigt, es aber dann falsch protokolliert. Hierbei sind blosse Rechnungsfehler zu korrigieren, du wusstest, was das einzelne kostet und daher wusstest du letztlich auch, was das Gesamte kostet.

Unter Umständen würde dir der Verkäufer Schadenersatz aus dem Umständen erstatten müssen, die dir durch den Fehler entstanden sind, aber da du gegen Treu und Glauben verstossen hast, kannst du das vergessen.

Zusammengefasst, du musst zahlen. Aber das hättest du ja auch gemusst, wenn sie on Anfang an richtig gerechnet hätten, insofern verstehe ich nicht, wieso man das nicht vorher mit der Bank klärt.

Ich wusste nichts die Summe wurde vom Möbelhaus so errechnet, ich habe die Rechnung auch nicht kontrolliert.

@Adamjasarevski

Das ist eben das Problem. Du kanntest die Einzelpreise, also hättest du wissen können, das es stimmt.

Ich meine, dass etwas für 3200 und etwas für 1600 zusammen nicht 3900 kostet, muss man merken.

Hättest du die Summe komplett in Bar bezahlt, wäre eine solche Korrektur nicht mehr möglich gewesen. Das ist bei einem Gerichtsurteil einem meiner vorherigen Arbeitgebern so passiert.

Wichtig ist, es handelte sich damals um einen Kommafehler (statt 999,90 wurden nur 99,99 Euro abgerechnet). Nur die Rechnungen, welche nicht per Nachnahme oder durch sofortige Bezahlung erledigt waren, durften laut Gerichtsurteil noch geändert werden.

Ich fürchte diese Informationen bringt dich jetzt nicht weiter, weil das hier nicht zutreffen dürfte, aber es gibt auch solche Fälle.

Frag am Besten einen Anwalt, 50 Euro sollten eine gute Investition in dem Fall sein.

Schön, das ich gerade auf den anderen Post geantwortet habe...

Bei den hier beschriebenen Umständen, wenn nur die Endsumme falsch ist und die Einzelpreise der nachträglich geforderten Summe entsprechen, ist die Summe auch zu bezahlen.

Die Prüfung der Rechnung, bzw. des Angebotes obliegt dem Käufer.

Sicherlich kann man hier eine Einigung mit dem Möbelhaus treffen, so dass z.B. eine Zinslose Ratenzahlung für den restbetrag erfolgen kann.

Einfach mal nachfragen. Ansonsten sieht es schlecht aus.



PS: Der Möbel Boss in Düsseldorf ist eh nicht der Bringer. Die liefern auch unvollständige Schränke