Eine Kollegin von mir ist nach einer längeren Krankheit wieder eingeschränkt arbeitsfähig..sie hat 40 Stunden gearbeitet, darf jetzt erst wieder 3 Stunden täglich arbeiten.. wer zahlt jetzt wieviel anteilig Gehalt? Und wieviel mehr wird es jetzt etwas wieder im Vergleich zu dem was nur die Krankenkasse zahlte?
Danke im vorwege für die Antworten
Chris

Exakt kann das nur die Krankenkasse beantworten, sie gibt den Zuschuss
Es kommt darauf an, on die Erkrankung austherapiert ist oder nicht. Den Lohneinbußen tragen dann ggf. die Kankenkasse oder Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft - je nach Sachlage, Vielleicht kriegst sie eine Erwerbsminderungsrente oder wird zur Umschulung gebeten.

Macht sie eine Eingliederung oder arbeitet sie jetzt in Zukunft in Teilzeit?
Na ja, wir wissen bisher nur, das sie ab Mai endlich wiederkommen kann aber halt nicht mehr vollzeit..und das es fraglich ist, ob sie jemals wieder vollzeit arbeitet... (es war eine Knöcheltrümmerfraktur mit zusätzlichen Komplikationen)
bitmap am 25. April 2008 14:11 Wenn ihrs nicht genau wisst, dann kann man auch von außerhalb nichts Konkretes dazu sagen. Bei einer Eingliederung wäre sie vom Status her noch krankgeschrieben und könnte jederzeit den [Arbeits-]Versuch wieder abbrechen.
aha.. alos bleiben die Kosten nicht komplett am Arbeitgeber hängen, sondern werden auf aufgeteilt. Das war eigentlich das was ich wissen wollte!! (Ich habe wohl meine Frage eher missverständlich gestellt)
Danke Euch für das Interesse und die antworten!!
Chris
bitmap am 25. April 2008 14:32 Siehe dazu z.B. hier http://kuerzer.de/PpOuepF0U